muss ich zahlen ?

Diskutiere muss ich zahlen ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo, nachdem eion von uns ausgesuchter architekt einen vorentwurf gemacht hat, haben wir uns gegen diesen entschlossen, da es erstens einen...

  1. #1 gänsehirt, 18.11.2006
    gänsehirt

    gänsehirt Gast

    hallo,

    nachdem eion von uns ausgesuchter architekt einen vorentwurf gemacht hat, haben wir uns gegen diesen entschlossen, da es erstens einen monat gedauert hat, bis die erste entwurfszeichnung da war und zweitens unsere vorstellungen nicht umgesetzt wurden.

    wir haben zwischenzeitlich einen anderen architekten gefunden, 2 tage später waren zeichnungen da, wir haben diesem dann den auftrag gegeben, das haus zu planen.

    muss ich dem ersten architekten was zahlen, da nun einen rechnun kam?
     
  2. gatgat

    gatgat

    Dabei seit:
    18.11.2006
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Teschendorf
    Gibt es einen Vertrag zwischen Dir und dem Architekten?

    MFG Michael
     
  3. #3 Baufuchs, 18.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie

    Sie schreiben, haben Sie "einen Architekten ausgesucht" der für Sie einen Vorentwurf erstellt hat.

    Sie haben dann einen anderen beauftragt, weil
    - zu lange bis Vorentwurf fertig,
    - Vorentwurf berücksichtigt nicht Ihre Vorstellungen

    Sie hätten den Architekten
    - in Verzug setzen müssen (wenn Frist überhaupt vereinbart war)
    - ihm die Gelegenheit geben müssen den Mangel (Vorstellungen berücksichtigen) zu beseitigen.

    Unterstellt, dass ein Vertrag (kann auch mündlich sein) besteht, hat der Architekt einen Honoraranspruch.

    Ihre Vehaltensweise kann ich im übrigen nicht nachvollziehen.
    Statt den Architekten mal anzurufen um nach der Fertigstellung zu fragen, lassen Sie ihn weitermachen und laufen zu einem Anderen.
    Ich unterstelle, dass Sie bei der Beauftragung eines 2. Architekten schon nicht mehr die Absicht hatten den 1. zu bezahlen.
     
  4. #4 butterbär, 18.11.2006
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    soll ich was dazu schreiben? :D
     
  5. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Oh oh, das wäre Betrug ...
     
  6. #6 butterbär, 18.11.2006
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    muss ich zahlen?

    die lieblingsfrage des deutschen bauherren mittlerweile? :respekt

    falls du ein gehaltsempfänger bist - über leg mal was du deinem chef sagen würdest, wenn er dir diese frage stellen würde.
     
  7. #7 Landbub, 18.11.2006
    Landbub

    Landbub

    Dabei seit:
    29.04.2006
    Beiträge:
    1.960
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gschdutierta Kompjutahein
    Ort:
    Oberbayern
    Du verallgemeinerst schon wieder :boxing
     
  8. #8 Distler, 18.11.2006
    Distler

    Distler

    Dabei seit:
    09.01.2005
    Beiträge:
    460
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    NRW
    Ich bin ja sonst nicht auf der seite des "Fettigen Pelztieres"

    aber da hat er einfach mal recht!
     
  9. #9 Landbub, 18.11.2006
    Landbub

    Landbub

    Dabei seit:
    29.04.2006
    Beiträge:
    1.960
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gschdutierta Kompjutahein
    Ort:
    Oberbayern
    Will ich gar nicht absteiten, dennoch fühle ich mich bei "die lieblingsfrage des deutschen bauherren" angesprochen. Und das zu unrecht.
     
  10. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    Neee Landbub,

    Das war eine Frage.:D
     
  11. gatgat

    gatgat

    Dabei seit:
    18.11.2006
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Teschendorf
    Die Frage bleibt trotzdem, hast Du einen Vertrag mit dem Architekten?
     
  12. #12 Landbub, 18.11.2006
    Landbub

    Landbub

    Dabei seit:
    29.04.2006
    Beiträge:
    1.960
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gschdutierta Kompjutahein
    Ort:
    Oberbayern
    Beim Butterbären darf man bei diesem Thema gefahrlos von einer Sugestivfrage ausgehen :Roll
     
  13. Zottel

    Zottel

    Dabei seit:
    29.09.2006
    Beiträge:
    471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Bei Schweinfurt
    War ja auch ne echte Steilvorlage!:bounce:
     
  14. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Auch ein mündlicher auftrag ist ein auftrag und wie ein vertrag zu behandeln. Die Beweisbarkeit ist nur das problem. Die HOAI ist bindend und damit das Honorar für die Vorplanungsleistung ermittelbar.

    Stell sich mal einer vor, er gehe zum Zahnarzt, lasse sich ein goldinlay fertigen und dann gefällt es nicht ... der zahnarzt nebenan ist schneller und schwupp ist es drin !!! es ist doch klar, dass der aufwand für den ersten auftrag bezahlt werden muss ... ausser man hat sich ausdrücklich ein kostenloses 1 : 1 muster zur ansicht bestellt.

    Aber auch der 1te Architekt hätte in dem FALL ein schriftliches Angebot erstellen müssen und auf die Kosten hinweisen um Klarheit zu schaffen. Nun gut, jeder muss mal sein Lehrgeld bezahlen.
     
  15. gatgat

    gatgat

    Dabei seit:
    18.11.2006
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Teschendorf
    Sehe ich genauso, schriftlich ist immer noch am besten "Wer schreibt der bleibt"

    MFG Michael
     
  16. #16 Thomas B, 19.11.2006
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    So geht`s aber nicht...

    ...finde ich!

    Was hat der 1. Architekt falsch gemacht? O.K., 1 Monat für einen Entwurf ist lange. Hier hätte man aber auch mal nachfragen können. Vielleicht war er im Urlaub, hatte extrem viel zu tun, hat -weil das Grundstück schwierig ist- einfach etwas länger gebraucht....wie auch immer. (Zugegeben: auch der Architekt hätte sich melden können um etwaige Verspätungen/Verzögerungen anzuzeigen oder zu begründen).

    Aber: Er hat Ihre Vorstellungen nicht umgesetzt. Na und ???? Es kann doch nicht erwartet werden, daß gleich der erste Entwurf alle Erwartungen befriedigt. Daher handelt es sich ja um einen "Entwurf" und nicht um eine fertige Planung, die nun sofort in Stein gegossen wird.

    Entspricht der erste Entwurf nicht Ihren Vorstellungen, setzt man sich zusammen, bespricht dies, ändert ab, überarbeitet, entwirft neu, verändert, diskustiert....das ist der Sinn der "Entwurfsphase", die Findung der "richtigen" Lösung. Das kann, wenn man Glück hat, natürlich gleich der allererste Entwurf sein. Oder eben erst der zweite oder der dritte oder oder oder (Bestimmt hätten Sie gleich mal das Honorar gekürzt, wenn der erste Entwurf "der" Treffer gewesen wäre, weil der Architekt sich ja nun weitere Planungen erspart hat, oder???).

    Wie dem auch sei:

    Sie haben nunmehr zwei Architekten beauftragt. Ihr gutes Recht! Sie können auch noch einen dritten und einen vierten Architekten mit Planungsleistungen beauftragen und sich dann den für Sie besten, symphatischsten oder den mit der schönsten Frisur raussuchen. Nur zahlen müssen Sie eben alle!

    Genau so, wenn Sie zu verschiedenen Bäckern gehen und überall mal probeweise Brötchen erwerben: Auch da müssen Sie alle bezahlen und können nicht sagen: Ich zahle nur den, bei dem mir die Brötchen am besten gemundet haben.

    Noch nen schönen Sonntag

    Thomas
     
Thema:

muss ich zahlen ?

Die Seite wird geladen...

muss ich zahlen ? - Ähnliche Themen

  1. Nach Starkregen Feuchtigkeit im Keller, Versicherung will nicht zahlen

    Nach Starkregen Feuchtigkeit im Keller, Versicherung will nicht zahlen: Guten Tag, nachdem bei uns im September 2023 hier fast den ganzen Tag Starkregen runter kam, Zeitung hatte auch darüber berichtet, haben wir an...
  2. Diskrepanz Stromverbrauch Wärmepumpe vs Zähler

    Diskrepanz Stromverbrauch Wärmepumpe vs Zähler: Hallo zusammen, in unserem Neubau ist eine Nibe S1255-6 verbaut. Die Stromzähler wurden am 8. Februar gesetzt, am 11. Februar sind wir eingezogen....
  3. Ab wann Tilgung zahlen?

    Ab wann Tilgung zahlen?: Hallo, ich habe eine Frage zur Baufinanzierung. Angenommen ich entscheide mich in den nächsten Wochen für einen Hausbau bei einem...
  4. 2 Wohnungen 1 Zähler mit einer PV-Einspeisung und Eigenabrechnung möglich?

    2 Wohnungen 1 Zähler mit einer PV-Einspeisung und Eigenabrechnung möglich?: Hallo zusammen, ich möchte im Haus aus Kostengründen nur einen Hauptzähler statt 2 haben. Die Schränke sind groß genug. PV ist geplant, erstmal...
  5. Zähl der LKW als Maschineneinsatz bei Gartenarbeiten?

    Zähl der LKW als Maschineneinsatz bei Gartenarbeiten?: Hallo, ich habe ein Angebot für die Gestaltung einer Ecke meines Gartens erhalten. Da steht: Der Maschineneinsatz beträgt pauschal 20,00 % der...