Wer ist verantwortlich für die Regensicherheit des Hauses?

Diskutiere Wer ist verantwortlich für die Regensicherheit des Hauses? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo folgendes Problem: Wie aus der Anlage ersichtlich haben wir ein Haus mit versetztem Pultdach gebaut. Die aufgehende Fläche zwischen den...

  1. #1 schorsch1974, 19.11.2006
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    Hallo folgendes Problem:

    Wie aus der Anlage ersichtlich haben wir ein Haus mit versetztem Pultdach gebaut. Die aufgehende Fläche zwischen den Dächern sollte wie der Rest des Hauses mit WDVS verkleidet werden. Nun ist die Firma nicht wie vereinbart am 2.11. mit dem WDVS fertig geworden, sondern eigentlich gar nicht.
    Jedenfalls gab am 29.11.05 Schnee, der zwischen den beiden Pultdächern eingedrungen ist. Daraufhin Dämmung total nass, alles wieder ausgebaut und getrocknet usw.
    Jedenfalls sagt der Gerichtsgutachter, das Haus muss auch ohne WDVS dicht sein, es wäre also Aufgabe des Dachdeckers gewesen, hier dicht zu machen.
    Seht ihr das auch so? Wenn nicht, wer ist dann zuständig?
     
  2. Ryker

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    Nein, der Dachdecker führt einen noch durch Nachfolgegewerke zu überdeckenden
    Wandanschluß aus, damit ist seine Leistung abgeschlossen (vgl. ggf. mit Detailzeichnung des Planers)
    Den Schuh darf sich die Dämmtruppe anziehen, die nämlich haben Ihr Material zu schützen.
     
  3. #3 MichaelG, 19.11.2006
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    Häää?

    In welche Dämmung is das Wasser/der Schnee rein? Dachdämmung, oder doch nicht?

    Da kann der WDVS-Ersteller aber nix für. Wenns ordentlich geregnet hätte, wäre doch dasselbe (vorher schon) passiert *vermute ich mal.

    Schnittstellenkoordination?

    MfG Michael
     
  4. Ryker

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    Ich bin von Zwischensparrendämmung ausgegangen.
     
  5. #5 MichaelG, 19.11.2006
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    Ich auch

    Ryker. Es könnte ja durchaus sein, dass der Dachdecker auch die Dachdämmung ausgeführt hat....

    Wir sind ja inzwischen alle per Erlass verwandt mitnand. Maler, Schreiner, Zimmermann, Dachdecker und Stuckis.

    Deine 1. Antwort is also für die Ausgangsfrage ein NEIN? Weil die Dämmtruppe, die ihr Gewerk zu schützen hat, kann einer der oben genannten, am Innenausbau beteiligten, gewesen sein. Und ob die wirklich aufs Dach steigen mussten und das kontrollieren???

    "Dämmtruppe" lt Ryker sind nicht die "WDVS´ler" @ schorsch

    MfG Michael
     
  6. Ryker

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    Ja, natürlich. Dann wäre es auch in der Verantwortung des Dachdeckers, seinen Wandanschluß so zu gestalten, daß dieser seine Dämmung schützt.



    Ja klar. Es wird jetzt ohnehin jeder versuchen, den schwarzen Peter jemand anderem zuzuschieben.
    Aber ja, ich meinte "nein" :D Du darfst Dich nicht darauf verlassen, daß andere Gewerke
    besondere Leistungen für Dich übernehmen. Unzweifelhaft ist natürlich, daß dieses übergangsweise
    Abdichten des Wandanschlußes von Schorsch dem Ausführenden gesondert zu vergüten hat.

    Richtig. Die Mineralwollanten, nicht die Polystyrolisten meinte ich.
     
  7. #7 schorsch1974, 19.11.2006
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    Problem: Die Zwischensparrendämmung habe ich in Eigenleistung eingebaut. Aber dass da oben undicht ist, konnte ich ja ned wissen. Bauleitung hat nicht gewarnt und nicht getan. Sie meinte nur der AN WDVS sei schuld. Der Dachdecker, weißt natürlich jede Schuld von sich, ist ja auch ein Schuldfreund der Archi. Aber es kann ja auch ned sein, dass der Wasserschaden an mir hängen bleibt, obwohl ich einen Bauleiter hatte. Und wenn am 2.11. das WDVS fertig gewesen wäre, dann wäre der feine Schnee auch ned eingedrungen. Bei Regen gabs nie Probleme.
    Und ja der Schnee ist in die Vollsparrendämmung am oberen Dach eingtreten. Im unteren Dach war nur Schmelzwasser, da auch Wunsch des AN WDVS die Dachfläche geöffnet wurde, er aber dann nicht erschien und das Dach übers Wochenende mit 20cm Schnee auf der Unterspannbahn offen blieb.
     
  8. #8 schorsch1974, 19.11.2006
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    Außerdem ist zwischen den Sparren ja noch Mauerwerk. Ist dann der Mauer schuld? Oder der Zimmermann der die Sichtschalung angebracht hat?
    Irgendwo muss doch festgelegt sein, wer für dich Dichtigkeit verantwortlich ist. Klar auch gegen Aufpreis, aber das muss man einem der zum ersten Mal ein Haus baut auch sagen können oder?
     
  9. #9 MichaelG, 19.11.2006
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    Ja

    diese Frage habe ich hier auch schonmal gestellt, an die Planerexperten.

    Wie ist es denn nun, muss die "Fuge" zwischen dachsparren und Ausmauerung wirklich nicht abgedichtet sein? Z.B. Kompriband. Solch ein Detail hab ich nämlich irgendwo hier in meinem Saustall *öhm Büro.:lock .. schon gesehn... Allerdings halt mal irgendwo im "vorbeigehn", da ja nicht mein Gewerk betreffend.

    @ schorsch: ich vermute mal, dass die "Diskussion" Architekt und Verantwortlichkeiten weder hier noch in der "Praxis" bei Dir vor Ort zu einem dich befriedigenden Ergebnis führt.

    Akademikermafia...:smoke (*da isserjawieder)
     
  10. #10 Ingo Nielson, 19.11.2006
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    aha . . . . .

    .... und nun suchst du den dummen, der dir den schaden bezahlt??? :irre

    deine objektüberwacherin ist übrigens nicht dazu verpflichtet, den ganzen tag neben dir (oder anderen handwerkern) zu stehen und denen zu sagen, wie fachlich richtig gearbeitet wird. das ist sache der AN (oder eben des eigenleisters).
    ich sehe es so: du hättest deine dämmung schützen müssen.

    mal eine frage: warum wurde das wdvs nicht rechtzeitig fertig? vielleicht weil der eigenleister seine vorgewerke nicht rechtzeitig fertiggestellt hatte? ;)
     
  11. #11 MichaelG, 19.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2006
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    Alle Achtung

    alle aufpassen...

    Auf hoher See und bei den Experten hier is man echt wie in Gottes hand?
    Als Fachhandwerker kann ich mich nicht damit anfreunden, dass ich aufs Dach klettern soll/muss um die "Dichtheit" von außen, wie auch immer -natürlich nur nach terminabsprache mit dem Bauleiter...-, zu prüfen.
    Womit denn? Drehleiter? Hubschrauber???
    Da lang ich mir echt an Kopp...*nein ICH habe kein Fieber.

    Das ist lächerlich....
     
  12. #12 Ingo Nielson, 19.11.2006
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    ... da hättest du ja bei der gelegenheit auch das vermurkste zitat korrigieren können . . . :)
     
  13. #13 Ingo Nielson, 19.11.2006
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    @ michaelG: ich kann mir mittlerweile vorstellen, wie diese baustelle abgelaufen ist . . . :28:
     
  14. #14 Carden. Mark, 19.11.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben - aber DAS ist doch nicht Dein Ernst - oder?

    Erwartest Du von einem Handwerker des Innenausbaus, dass dieser ausgebildet ist in Dachanschlußdetails?
    Wenn ja - wofür muss dann überhaupt noch ein Studium vorgeschaltet werden, bevor jemand als BL ernst genommen wird?

    Die Vorgewerke auf welche aufgebaut werden soll, sind zu prüfen.
    Per Inaugenscheinnahme.
    Mehr nicht.
     
  15. #15 Ingo Nielson, 19.11.2006
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    @ mark: weißt du, wie die sache abgelaufen ist? hat die bauleiterin zum fragesteller gesagt: alles klar, du kannst die dämmung einbauen? wissen wir das? ;)
     
  16. #16 schorsch1974, 19.11.2006
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    @Ingo:
    Das WDVS ist nicht fertig geworden, weil die bekannte Siegener Firma einen Subunternehmer beauftragt hat, der wenn überhaupt meist nur alleine erschienen ist. Und dann dauert das eben ein wenig länger. Und klappt auch nicht mängelfrei, siehe mein Beitrag an anderer Stelle.
    @Mark: Aber wer ist nun zuständig? Keiner?
     
  17. #17 schorsch1974, 19.11.2006
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    @Ingo: Wenn es nur Sache des AN ist zu prüfen ob fachlich richtig gearbeitet wird, wieso sollte dir dann jemand Geld für die Bauleitung bezahlen? Ich brauche auch niemanden der neben mir steht, aber ein Baustellenbesuch pro Gewerk ist auch ned grad viel. Und ich denke der Bauleiter sollte prüfen ob außen richtig gearbeitet wurde, bevor er den Innenausbau frei gibt. Und das hat er explizit getan!
     
  18. #18 Ingo Nielson, 19.11.2006
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    Benutzertitelzusatz:
    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    falsch verstanden, schorsch.
    man unterscheidet die überwachung der ausführenden handwerker durch den AN und die OBJEKTÜBERWACHUNG, die nicht beinhaltet, dass man den ganzen tag neben dem handwerker steht und dessen fehler sofort erkennt.
    die wirklichkeit sieht heutzutage in der tat anders aus, denn der architekt übernimmt vielfach die arbeit des AN und kontrolliert dessen handwerker. muß er aber nicht, das macht er nur, damit überhaupt ein wenig nach plan gearbeitet wird. . .
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier kann doch keiner was sagen...

    solange nicht klar ist WO der Schnee eingedrungen ist!!!!
    Flugschnee ist ein Deibelszeug.
    Teile mit, wo der Schnee rein ist, dann sehen wir weiter (Aber bitte den Farbfilm nicht vergessen :shades )
    Denn geregnet haben wird es - und wenn Regen nicht reinkommt, Schnee aber sehr wohl :confused:
    MfG
     
  20. Haller

    Haller Gast

    Meine private Meinung

    Grundsätzlich stimmt alles ein wenig nachdenklich.

    Richtig ist, daß jeder Handwerker das Vorgewerk prüfen muss.
    Aber, der Bauherr ist bei Eigenleistung kein Handwerker.

    Richtig ist, daß bei übergreifenden Geweken erst nach Fertigsteller beider Teile, Dach und Fassade, die Ergebisse zu erwarten sind. Damit ist DACH und WAND erst dann dicht, wen BEIDE Leistungen fertig sind.

    Aber hier war zumindest das Gewerk Fassade noch nicht fertig und amit der Anschluß noch nicht dicht.

    Rchtig ist, daß der trockene Innenaubau mit Dämmung erst dann erfolgen darf, wenn keine weitere Nässe eindrige kann.
    Aber hier war ja der Handwerker aussen noch nicht fertig.

    Richtig ist, daß der Schaden nur deshalb eingetreten ist, weil der Innenausbau trotzdem schon schon zu früh erfolgt war.

    Richtig ist, daß der Fassaeur in Verzug war,
    aber er hat nicht wissen müssen - oder können - , daß innen der Innenausbau erfolgen soll - oder?

    Richtig ist, daß hinerher alle schlauer sind
    Aber vorher hat niemand an diese Möglichkeit des Schneeientriebs gedach.

    Richtig ist, daß man vor gericht um alles streiten kann,
    Aber es wäre einfacher in dieser welt, wenn man sich vorher an die Regeln halten würde.

    Frage:
    Hat irgendwer "vorher" die gefahr erkannt?
    Wenn nein, dann sollte man das heute auch eingestehen.

    Wurde der Dassadenbauer auf die Gefahr für den Innenausbau hingewiesen ?
    Wenn nein, dann hätte kein Innenausbau erfolgen dürfen.

    Was war der schaden?
    Nasse Dämmung musste getrocknet werden.
    Ja und weiter?

    Dies alles als "private" Meinung mit der Bitte um mehr Fairess am Bau.
     
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