Kellerestrich hat Löcher!

Diskutiere Kellerestrich hat Löcher! im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Liebe Forumsteilnehmer heute morgen haben wir gesehen, dass im Kellerestrich viele kleine Löcher sind. Durchmesser ca. 2 - 3 mm. Laut unserem...

  1. #1 Wolfgang Doerks, 17.06.2003
    Wolfgang Doerks

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    Liebe Forumsteilnehmer
    heute morgen haben wir gesehen, dass im Kellerestrich viele kleine Löcher sind. Durchmesser ca. 2 - 3 mm. Laut unserem Estrichleger soll es sich dabei um aufschwimmende Holzkohle, die im Sand vorhanden ist, handeln.
    Wir sind ziemlich irritiert!
    Können die Löcher einfach mit Fliesen überklebt werden, wie der Estrichleger sagt?
    Wie ist Ihre Meinung dazu?
    Vielen Dank
    Ihr W. Doerks
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    So langsam aber sicher bin ich der Meinung, dass Ihr Estrichleger den Beruf verfehlt hat. :fleen

    Estrich anschleifen, reinigen, dann eine Kratzspachtelung durchführen, wenn der Umfang nicht zu gross ist.

    Estrichsand muss man halt so bestellen, dass keine organischen Bestandteile drin sind. :motz
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Langsam mit der Kratzspachtelung! Handelt es sich um einen Nassraum? Soll vor dem Fliesenbelag eine Beschichtung zur Flächenabdichtung eingebracht werden? Nur dann wäre eine Spachtelung notwendig. Was sagt denn der Fliesenleger dazu?
     
  4. #4 Wolfgang Doerks, 18.06.2003
    Wolfgang Doerks

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    Knallgasreaktion

    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Habe gestern noch mit einem Estrichexperten telefoniert.
    Der sagte: da unser Estrichleger alukaschierte Folie mit eingebaut hatte, nachdem wir im Keller abgesoffen waren, kann es sein, dass das Aluminium mit dem Zement chemisch reagiert und dann Knallgasreaktionen entstehen. Das wäre auf jeden Fall bei Fliessestrich so. Da unsere Löcher auch wie "Maulwurfshügel" aussehen, wird das wohl auch bei unserem zementestrich im Keller der Fall sein.
    Der Boden soll mit Fliesen belegt werden. Zudem befindet sich auch ein Nassraum im Keller.
    Fragen: wird die Rissgefahr durch diese Löcher erhöht?
    Wird die Biegesteiffestigkeit des Estrich beeintächtigt?
    Viele Grüße
    Ihr W. Doerks
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Ja, beide Schäden sind möglich.

    Deshalb halte ich das Anschleifen zur Schadensfeststellung für notwendig. Die Kratzspachtelung soll den einwandfreien Verbund mit den Fliesen gewährleisten, bei Einsatz eines entprechenden Produktes ist eine Verbesserung des Estriches ebenfalls möglich.

    Die Unverträglichkeit von Alu ist bekannt, deshalb sage ich ja auch immer Folie drauf!
     
  6. #6 Wolfgang Doerks, 18.06.2003
    Wolfgang Doerks

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    Fristsetzung

    Wie lange ist denn die übliche Fristsetzung für Mängelbeseitung bei dem Estrichgewerk?
    Gibt es dazu Infos?
    Vielen Dank Ihr W. Doerks
     
  7. #7 bauworsch, 18.06.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Fristsetzung

    Man sollte angemessene Fristen setzen, wie lange das ist, da streiten sich oft Gerichte drüber, als Empfehlung werden 10 bis 14 Tage gegeben.
     
  8. #8 Wolfgang Doerks, 23.06.2003
    Wolfgang Doerks

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    2. Frist erforderlich?

    Muss man nach Ablauf der ersten Frist noch unbedingt eine zweite Nachfrist setzen?
    Wie kurz kann die sein?

    Vielen Dank für die Hinweise

    Ihr W. Doerks
     
  9. #9 bauworsch, 23.06.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Nachfrist erforderlich

    und mit Kündigungs / Teilkündigungsandrohung, nach Ablauf der Nachfrist dann mittels Einschreiben mit Rückschein - sollten Sie auch schon bei der Nachfristsetzung machen - den Auftrag entziehen und Drittfirma beauftragen. Angemessene Nachfrist m.E. 7 bis 10 Tage.
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Das ist nur bei VOB Verträgen so:

    Solange der Vertrag noch läuft (es ist noch nicht abgenommen) muss man:

    1. Mangelanzeige mit Fristsetzung, bei Nichtbeachtung mit Kündigung drohen.

    2. Nach Fristablauf eine Nachfrist setzen, bei Verstreichen mit Auftragsentzug und Ersatztvornahme drohen.

    3. Kündigen bzw. eine Teilkündigung aussprechen.

    Leider wissen das viele Rechtsanwälte auch nicht, da bis vor kurzem eine falsche Auslegung in den Kommentaren der VOB für Rechtsanwälte in Umlauf war! :mauer

    Nicht wenige Bauunternehmer nutzen diese Regelung für sich aus. :boxing
     
  11. #11 bauworsch, 23.06.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Warum nur bei VOB-Verträgen so?

    Was soll im BGB anderes sein?
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Das BGB fordert das nicht. Streitet eine Firma Mängel ab, oder verlangt z. B. eine Bezahlung zur Mangelbeseitigung, ist eine Kündigung nicht notwendig, da ein Vertrauensbruch vorliegt (oder Vertrgsbruch, je nach gusto), die Kündigung wird dann als "unnötiger Formalismus" angesehen (BGH-Entscheidung). Das gilt nicht bei VOB!!!!!!! :boxing
     
  13. #13 bauworsch, 23.06.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ich hab´s

    auf Frist und Nachfrist bezogen und um nix anderes ging es wohl???
     
  14. #14 Lebski, 24.06.2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.06.2003
    Lebski

    Lebski Gast

    Ich hab mich auf die Frage von Herrn Doerks bezogen. Das sollte kein Angriff auf irgendjemand sein, warum also so pampig? Stress mit der Frau? :shades
    Hintergrund ist der: wenn er einen BGB Vertrag hat, und der Estrichleger entsprechend reagiert hat, kann Herr Doerks auf die Nachtfrist verzichten.
    Die Bemerkung bezüglich der Freizeit soll keinem zu nahe treten. :lock War nicht Ernst gemeint.
     
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