Insolvenz des Generalbevllmächtigen.

Diskutiere Insolvenz des Generalbevllmächtigen. im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Hallo :winken Wir haben ein (kleines-großes)Problem. Wir haben vor ca. 2,5 Jahren ein Reihenmittelhaus gekauft, über einen Makler. Der...

  1. J.L.

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    Ein Hallo :winken

    Wir haben ein (kleines-großes)Problem. Wir haben vor ca. 2,5 Jahren ein Reihenmittelhaus gekauft, über einen Makler. Der Hausbau sollte dann über einen Generalbevollmächtigten ,der alle Arbeiten vergibt und die Bauaufsicht führt gebaut werden. Das Haus wurde mit teils gravierenden Mängeln(z.B. rechtes Reihenendhaus fehlt) fertiggestellt. Seid nunmehr einem Jahr ist als die Hauswand zur Wetterseite hin offen, lediglich mit Styroporplatten isoliert. Dadurch ist die Wand nur 17.5cm dick.
    Daraufhin folgte unsererseits keine Bauabnahme und den letzten Teil der Zahlung behielten wir ein. Daraufhin kam es zu einem Gerichtstermin weil die Baufirma ihr Geld einkalgen wollte. Diesen allerdings ließ der Generallbevollmächtigte ein Paar Tage vorher platzen, weil er Insolvenz angemeldet hat. Auf den Rechtsanwaltskosten blieben wir sitzen.

    Dann haben wir schriftlich unsere Forderungen dem Insolvenzverwalter zukommen lassen. Bei der Gerichtsprüfung wurden unsere Forderungen dann abgelehnt aus folgendem Grund: VOM VERWALTER BESTRITTEN

    Ich würd egern wissen ob das so rechtens ist, oder ob wir da noch was machen können. Wir haben zwar die letzte Rate einbehalten, diese Summe deckt jedoch den Schaden bei weitem nicht ab! Forderungssumme: ca. 35.000 €


    Wir würden uns freuen wenn hier jemand ein paar positive Tipps geben könnte!
     
  2. #2 Olaf (†), 20.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 20.11.2006
    Olaf (†)

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    Ja wer denn sonst?

    1. Frage: Mit wem besteht der Kaufvertrag für 1 Stück Haus. Mit dem "Beneralbevollmächtigten"? Isn das ?
    2. Was habt ihr gekauft? 1 Stück Haus vom Bauträger oder ein zu errichtendes Haus auf Euerm Grundstück?
    3. Was habt ihr konkret beim InsV angemeldet, welche Unterlagen eingereicht?
    4. Hat er den Restbetrag eingefordert?
    5. VOM VERWALTER BESTRITTEN :shades , Schreib ihn doch einfach an und frage, warum
    6. Ihr müsst, wenn schon denn schon, erst mal aufrechnen:
    35.ooo noch zu bezahlen abzgl. Mängelbeseitigungskosten, zusätzl. Aufwand, Rechtsanwaltskosten usw., was drüber ist kann als Inso-Forderung angemeldet werden.
    7. Abwarten, Tee trinken, Verwalter mit Unterlagen zu Eurer Forderung versorgen - des dauert noch mindestens 2 Jahre. Wenn ihr erst mal als Gläubiger erfasst seit, ist die Verjährung unterbrochen, egal ob anerkannt oder nicht.
    Bei der Größenordnung aber RECHTSANWALT bemühen!!!! Aber bitte einen für Bau- oder Insolvenzrecht und keinen für Familien- oder Arbeitsrecht - Grusel.
    Eventuell noch überlegen, ob es sich lohnt gutes dem schlechten Geld hinterher zu werfen. Kriegt der Anwalt durch einen netten Brief (Anforderung Gutachten) an seinen Kollegen InsVerw oder durch Akteneinsicht beim AG raus.
    Aber tropsdem ganz zum Anfang - hier ist üüüüberhaupt noch nicht klar, wer mit wem was für einen Vertrag hat:confused: :confused:
    Der "Generalbevollmächtigte" sollte Euch ein Haus bauen und hat von Euch die Kohle zu kriegen?? Irgendwie hab ich ein ganz dummes Gefühl in der Magengegend. War der Gb (ich krieg mich bei dem Begriff immer noch nich ein) vielleicht nur Mittler? Denn seit ihr mit der Forderung beim InsV falsch.
    Schau mal, sortiere mal und beantworte ein paar Frage.
    Dann schaun wir mal
    Olaf

    Allerwichtigste Frage: Der gegenseitige Vertrag ist ja offensichtlich noch nicht vollständig erfüllt (Abnahme fehlt), eigentlich müsstet ihr zu allererst den Verwalter auffordern den Vertrag zu erfüllen und Euch ein mängelfreies Haus zu übergeben. Erst wenn er die Erfüllung ablehnt, habt ihr ne Inso-Forderung
     
  3. BJ67

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    Und hübsch vorsichtig sein. Irgendwo hatte ichs schon mal erzählt: Bauträger geht Pleite, 5 von 6 ETW-Käufern halten wegen geringer Mängel Schlußzahlung zurück und nehmen noch nicht ab, nur Nr. 6 wird durch Abnahme und Zahlung Eigentümer. Inso-Verwalter benötigt im Verfahren Geld und lässt bei 5 Grundbüchern je 5.000 DM Hypothek eintragen. Ergebnis: 5 Käufer zahlen ihre Mängel zzgl 5 TDM zur Freigabe des Grundbuches an den Inso-Verwalter selbst.
    Da hilft nur rechtlicher Rat vom Fachmann, sonst kostet es noch mehr.
     
  4. J.L.

    J.L.

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    Hallo.!

    Zu1.) Generalbevollmächtigt war ein Firma, die Aufträge erteilt hat das Haus zu bauen. Es wurden verschiedene Firmen für die Arbeiten bestellt.

    Zu2.) Ein zu errichtendes Haus auf unserem Grundstück.

    Zu3.) Wir haben die Mängelliste, die vom Anwalt erstellt wurde für das Gerichtsverfahren, samt Gesamtforderung per Post an den Insolvenzverwalter geschickt. Plus die Kosten die uns durch den Rechtsanwalt entstanden sind.

    Zu4.) Ja....die besagte Firma, also der Generalbevollmächtigte, hat den Restbetrag eingefordert, deshalb, oder sollte es ja zu einem Gerichtstermin kommen.

    Zu5.) Werden wir machen :biggthumpup:

    Zu6.) Wir haben ja die Gesamtforderung angegeben. Die Mängelbeseitigung sind ja die 35.000 Euro. Detaillierte Auflistung lag bei.

    Zur allerwichtigsten Frage: Also müssen wir den Insolvenzverwalter jetzt nochmal seperat anschreiben, mit der Forderung das Haus fertigzustellen?
    Wir haben ja schon vor der Insolvenz den *hehe* Generalbevollmächtigten :D aufgefordert das Haus fertigzustellen, der dann eine einseitige Abnahme durchgeführt hat. Also ohne unsere Unterschrift.


    Und weil es so schön war.....zum Einschlafen nochmal. G-E-N-E-R-A-L-B-E-V-O-L-L-M-Ä-C-H-T-I-G-T-E-R :biggthumpup:

    Mit freundlichsten Grüßen!!!
     
  5. #5 Olaf (†), 21.11.2006
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    Was isn..

    das für ne Räuberpistole?
    Warum soll der InsVerw ne Hypothek eintragen, wo er eh die Pfoten auf dem Grundbuch hat? Wenn er Geld haben will, muss er auch den Vertrag erfüllen, ergo Mängel beseitigen. Ansonsten wird mit Kaufpreisanspruch aufgerechnet. Aber ein Fachmann, der was von Immos versteht, reicht da nich s.o.
    Olaf

    P.S. ich will ja nich bestreiten, dass da ein gewisses "Drohpotential" vorhanden is - aber das muss dann jeder mit sich selbst ausmachen - ob er es schnell oder korrekt haben will.
     
  6. #6 Olaf (†), 21.11.2006
    Olaf (†)

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    Des is..

    mir um die Zeit zu komplex.:konfusius Aber wie gesagt, es läuft ja jetzt nix mehr weg.
    Aber doch noch ne Frage: So wie Du es jetzt beschreibst, dachte ich "Aha, ein Generalübernehmer". Aber warum heißt der da, dessen Namen man nich ausspricht, so? Wer hat ihn denn bevollmächtigt? Ihr??? (Also nach dem Motto: handele mal in unserem Namen) - dann könnte es tatsächlich Probs mit der Forderung geben. Dann ist er Euer Handlungsgehilfe, sein Auftrag endet mit der Eröffnung des InsVerfahren und Ihr "dürft" Euch selbst mit allen von ihm beauftragten Firmen wegen der Mängel rumärgern und habt keinen Anspruch gegen ihn. Es bliebe höchstens ein Anspruch gegen ihn, wenn er die von Euch ihm übergebenen Gelder nicht dafür verwendet hat, die Handwerker zu bezahlen. das merkt Ihr spätestens dann, wenn Ihr die Handwerker auffordert, die Mängel zu beseitigen und die "Nö" sagen, weil die letzte Rechnung noch nicht bezahlt ist - scheint mir naheliegend zu sein.
    Ich hätte da noch ein paar andere Ideen... aber nich mehr jetzt.
    Olaf
     
  7. Ryker

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    Har der GB seinen Titel ggf. so gewählt, weil er mit dem Vertrag einer Architektenvollmacht
    möglichst nahe an kommen wollte? Gibt es Unterschiede zwischen der Architektenvollmacht
    und einer Generalübernahme? Hat der GB überhaupt Geld von Euch eingenommen
    und an die Handwerker weitergeleitet oder Euch nur mitgeteilt, daß er die Rechnungen
    der Handwerker prüfte und für richtig befand, woraufhin ihr das Geld direkt an die Ausführenden überwiest?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2006
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    Bestreiten der Forderung...

    gehört zu den ersten Taten eines IV. Erstmal alles, was nicht absolut wasserdicht ist, ablehnen.
    Wer hat die 35.000 € Schadensumme ermittelt. Sie, Ihr Anwalt, ein SV, das Gericht????
    Warum wurde Ihrerseits noch nicht Mangelbehebung geklagt, wenn doch soviel Geld noch fehlt?
    Wenn da schon ein Gerichtstermin anstand, müssen Sie doch einen RA haben. Was sagt der denn??
    MfG
     
  9. BJ67

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    Hallo Olaf in Dresden,
    die Story selber hat der insolvente Bauträger erzählt (GmbH), wobei die 6.WE einem Mitgesellschafter seiner platten GmbH gehörte, der aber trotzdem an die GmbH geleistet hatte (obwohl Insolvenz wahrscheinlich absehbar).
    Ich will mal nicht ausschließen, das es genau die 5 TDM je WE waren, die die Käufer zurück behalten hatten, diese letztlich nicht doppelt bezahlt haben, aber eventuell dafür keine Leistungen mehr gesehen haben. So wirds wahrscheinlich auch gewesen sein, bleiben auf den Mängeln sitzen, da GmbH platt und müssen den KP trotzdem in voller Höhe löhnen. Aber auch diese Variante bringt erhebliche Probleme, wenn sie beim Fragesteller greifen würde.
     
  10. J.L.

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    Hallo

    Die 35.000€ Schadenssumme hat unser Anwalt ermittelt.Es Handelt sich um verschiedene Gewerke die nicht richtig fertiggestellt wurden.Wie z.b.fehlende Hauswand da REH fehlt,Dachgeschoss ausbau u.s.w..Mann hat den"Generalbevollmächtigen " immer wieder schriftlich mit fristsetzung aufgefordert die Mängel zubeheben.Nichts geschah.Unser RA sagt da es sich um eine GMBH handelt und diese in Insolvenz ist haben wir so gut wie keine aussichten unsere Foderungen erfühlt zubekommen.Da es sich um eine Firma handelte die auch für grosse Unternehmen gearbeitet hat und somit viele Gläubiger da sind.
    Mfg
     
  11. #11 Olaf (†), 21.11.2006
    Olaf (†)

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    Bitte..

    tu das, was ich Dir schon aufgeschrieben habe und such Dir einen Fachanwalt (für Insolvenzrecht und/oder Baurecht)!!
    Abgesehen von der Tatsache, dass Ihr keinen Ersatz für Eure Aufwendungen kriegt, läuft hier noch ein Prozess (der zwar durch die Inso unterbrochen ist) und eines nicht fernen Tages wird ein Brief vom Verwalter daliegen, in dem er die Restvergütung (35.000)einfordert - das ist sein Job.
    Und diese Ansprüche müsst ihr substantiiert abwehren - mit Kostenvoranschlag, nachgewiesener Aufwand etc. und nicht mal so schnell grob über den Daumen: EUR 35.000.
    Dieser Aufgabe ist z.B. ein Familien- oder Verkehrsrechtler oder so definitiv nicht gewachsen.
    Olaf

    Und mal bitte Butter zu die Fische: Habt ihr ihm nun einen Bauauftrag gegeben oder soll er in Euerm Namen bauen lassen?
     
  12. J.L.

    J.L.

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    Hallo Olaf
    Wir haben einen Bauwerkvertrag zwischen dem Generalübernehmer und uns geschlossen.Im groben sah der Vertrag so aus : Das der Bauherr dem Auftragnehmer die Errichtung eines RMH mit keller als Generalübernehmer auf dem in dem diesem Vertrag als Anlage...... Als Generalübernehmer erbringt der
    Auftragnehmer dabei keinerlei eigene Bauleistung sondern beauftragt Dritte mit der Bauausführung,usw.Laut Zahlungsplan wurden im ersten Bauabschnitt die Zahlungen erst nach fertigstellung der Gewerke fällig.Mit beginn des zweiten Bauabschnittes (nach fertigstellung des Rohbau)wurden dann die Zahlungen vorher fällig und die Restrate nach erfolgter Abnahme. Die aber von uns nicht akzeptiert wurde und somit auch die Schlussrate nicht bezahlt wurde.Da noch Mängel da sind die höher sind als die Restfoderung.

    Mfg Jürgen
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2006
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    Der Anwalt ...

    ist in meinen Augen ein mutiges Kerlchen, wenn er selber ohne fremde Hilfe die Kosten für Mangelbehebung und Restarbeiten würfelt - oder ist er Fachmann genug, ortsübliche Preise schätzen zu können????
    MfG
     
  14. #14 Olaf (†), 21.11.2006
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    Da bin ich...

    aber froh, dass wir bei einem GÜ sind - wer ist auf die blöde Idee gekommen, den Generalbevollmächtigten zu nennen:D
    Ein solcher hat nämlich ne Vollmacht und handelt gegenüber Dritten in fremden Namen und auf fremde Rechnung. Aber so scheint ja alles gut zu sein.
    Also handele wie aufgezeigt - ich seh da Gefahr im Verzug.
    Olaf
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @J.L.: Sag es doch gleich: klassischer Fall GÜ = Generalübernehmer = Bauausführung + Planung (wieviele Subunternehmer der hat ist wurscht).
    Da wird es einen Zahlungsplan geben, Abnahmen, Mängelrügen usw.

    Und das Thema Haustrennwand? Aus dem Fenster gelehnt? Besteht ein Anspruch auf einen Nachbarn?
    Mal den Ball flach halten.
     
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Insolvenz des Generalbevllmächtigen.

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