Wie vorgehen?

Diskutiere Wie vorgehen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, unser Um-/Anbau ist jetzt fertiggestellt und wir sind eingezogen. Die Abnahmen sind alle gemacht, Rechnungen sind alle bezahlt,...

  1. Feivel

    Feivel

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    Hallo,

    unser Um-/Anbau ist jetzt fertiggestellt und wir sind eingezogen. Die Abnahmen sind alle gemacht, Rechnungen sind alle bezahlt, Gewährleistungsbürgschaften liegen vor. - Soweit so gut.

    Leider sind jetzt, einige Monate nach Einzug und Fertigstellung, drei "Probleme" aufgetaucht die bei Abnahme noch nicht vorhanden waren. Die Probleme sind:

    + Im Sockelputz tauchen haarfeine Risse auf und Flecken (sieht aus wie rostige Punkte)
    + An einer Kelleraußenwand erschien nach heftigem Regen ein nasser Fleck
    + An einigen Stellen in unserem Wohnzimmer zieht es, bei den nun aufkommenden Herbststürmen, rein (Sichtholzdecke bis zum Firstbalken)

    Meine Frage: Wie muss ich nun korrekt vorgehen um die Ursache diese Mängel zu finden und diese beseitigt zu bekommen? Von unserem Architekten, der auch schon seine Schlußrechnung bezahlt bekommen hat, kam auf unsere telefonischen Anfrage und E-Mails nur die Reaktion "Ich komme mal vorbei und schau es mir an". Doch das ist auch schon wieder Monate her.

    Gruß
    Feivel
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 21.11.2006
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    Hier ist ...

    ... der Kollege noch in der Pflicht.
    Rechtlich, wenn die Leistungsphase 9 im Vertrag mit vereinbart war.
    Moralisch alle Mal :konfusius .

    Nochmal höflich und dringend darauf hinweisen.
     
  3. Lukas

    Lukas

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    Ich würde dazu sagen: Frist + Nachfrist, jeweils angemessen.

    Gruß Lukas
     
  4. Feivel

    Feivel

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    Hallo,

    Danke für die Antworten. Leistungsphase 9 ist leider nicht vereinbart - wobei ich betonen muss, das wir die nicht rausgenommen haben! Unser Architekt hat im Vertrag nur Leistungsphase 1 - 8 aufgeführt. Und "Asche auf unsere Haupt" bei Vertragsabschluß haben wir auch nicht an die Leistungsphase 9 gedacht, vielmehr auch nicht gewußt was sie beinhaltet :o(.

    Ich denke ich werde von den erwähnten "Schwachstellen" mal Fotos machen und mit einem netten Brief an unseren Architetken schicken. Muss ich in dem Brief eine besondere Form einhalten - welche Fristen sind angemessen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Grüße Feivel
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 22.11.2006
    VolkerKugel (†)

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    @Feivel + Lukas ...

    ... wenn die Leistungsphase 9 nicht vereinbart ist, muss sich der Architekt um Mängel, die erst Monate nach der Abnahme aufgetreten sind im Prinzip nicht mehr kümmern (es wäre ein schlechter Architekt, wenn er es nicht doch täte).
    Er kann aber dafür eine Vergütung verlangen!
    Frist und Nachfrist entbehren hier jeglicher Grundlage.

    Hintergrund ist einfach der:
    Wenn die Lph 9 im Gesamtpaket mit vereinbart ist, beginnt die Gewährleistungsfrist des Architekten für das Gesamtwerk erst nach Abschluss dieser Phase. Wenn mit einzelnen Handwerkern Gewährleistungsfristen von 5 Jahren vereinbart sind (durchaus nicht unüblich) also erst 5 Jahre nach Abnahme.

    Feivel Was tun?
    1, Architekt nochmal (formlos) ansprechen mit Hinweis, dass er seinen Aufwand bezahlt bekommt (den Honoraranteil für Lph 9 habt Ihr ja gespart).
    oder
    2. Direkt an die jeweiligen Handwerker schriftliche Mängelrügen mit der Aufforderung, den jeweiligen Mangel im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung zu beseitigen.
    Hier ist Fristsetzung mit eventueller Nachfrist angesagt.
     
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