Verzugszinsen

Diskutiere Verzugszinsen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hab da mal ne Frage zu Mahnungs und Verzugszinsen. Gestern mit einen Kollegen darüber unterhalten, nur kurz. Rechnung nicht bezahlt 3...

  1. #1 Jürgen V., 22.11.2006
    Jürgen V.

    Jürgen V.

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    Hab da mal ne Frage zu Mahnungs und Verzugszinsen.

    Gestern mit einen Kollegen darüber unterhalten, nur kurz.

    Rechnung nicht bezahlt
    3 Mahnungen MIT hinweis auf das GDBFZ
    nach Verzug um 7 Wochen dann Hauptvorderung gezahlt.

    Aber nicht die Mahngebühren in Summe 20,- Euro
    auch nicht gezahlt, 87,- Verzugszinsen.


    Er sagte nun das er die Mahngebühren + Verzugszinsen einklagen will,
    ich glaube gelesen zu haben das
    Mahnkosten + Verzugszinsen nicht einklagbar sind.

    Wie wo steht das was???

    Wer weiß was ?

    So weiter Jürgen
     
  2. #2 Baufuchs, 22.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dürfte

    Schadenersatz aus Verzug sein. Damit einklagbar.
    Lies mal hier § 281 - 288
     
  3. #3 Olaf (†), 22.11.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    dürfte aber ne Frage von Aufwand und Nutzen werden.
    Hat jemand hier schon einen Kunden gehabt, der die Zinsen und die Mahngebühren (ohne das MB unterwegs war) bezahlt hat? In der Regel is die Buchhaltung dann immer ratlos, wie sie sowas verbuchen soll:shades
     
  4. damy

    damy

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    Das sind die Beträge bei denen der Kunde damit spekuliert das es sich für den Verkäufer/Handwerker nicht lohnt das Geld einzutreiben. Und sollte der Gläubiger dann wirklich größere Geschütze auffahren dann wird schnell bezahlt.

    Und davon abgesehen eine Mahnung/Zahlungserinnerung reicht, die zweite und dritte ist nur gut für den Kunden, der gewinnt dadurch noch etwas Zeit.

    damy
     
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