Frage zum KostenaAufwand Mängelbeseitigungsregie

Diskutiere Frage zum KostenaAufwand Mängelbeseitigungsregie im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich weiss dass diese Frage wieder bei dem einen oder anderen Kopfschütteln hervorrufen wird aber wir brauchen eine Abschätzung...

  1. Gast

    Gast Gast

    Hallo zusammen,
    ich weiss dass diese Frage wieder bei dem einen oder
    anderen Kopfschütteln hervorrufen wird aber wir brauchen
    eine Abschätzung in welchem "Korridor" wir uns bewegen.

    Wir haben Gutachen nach selbst. Beweisverfahren erhalten.
    Größenordnung ca. 70000 Euro Mängelbeseitigungskosten.

    Die Klassifikation der Mängel nach schwierig bis einfach
    würde ich so beurteilen:

    70% einfach, 20% mittel , 10% schwierig.

    Ich weiss das ist alles noch zu wenig Info,
    aber ich hätte gerne gewußt mit welcher Größenorndung
    des Kostenaufwandes man bei der Mängelbeseitigungsregie rechnen muß ?

    Mir reicht ein Korridor z.B. 10-20% des Mängelbeseitigungskosten
    oder so ähnlich.

    Leider sind wir auf der Suche nach einem neuen Bauleiter,
    bisher ein Spektrum von von 5% bis 100%
    zurückbekommen oder sogar nur Angebot nach tatsächlich
    gel. Stunden.
    Wie soll ich als Bauherr da noch ein vernüftige Entscheidung
    treffen ?


    Für viele gute Tipps dankbar,


    Liebe Grüße aus Norddeutschland,

    Familie Bokemeyer
     
  2. MB

    MB Gast

    Blindfluch

    Gerichtsgutachter werden sich hüten, einen Schaden bzw. Mangelbeseitigungskosten zu gering einzuschätzen.

    Je nachdem wie erfahren der Gutachter ist, und zwar in allen (!) Gewerken, kann er schon sehr genau schätzen. Meist wird er eine Sicherheitsreserve von ca. 10 % einrechnen.

    Ich mache das übrigens ähnlich: alle ermittelten Kosten aufrunden, dann 10 % drauf.

    Stellen Sie sich mal vor, ein Gutachter schätzt Kosten von 50.000 und auf einmal werden 100.000 draus. Na, der wird wohl mit einer Klage des Geschädigten rechnen müssen.
     
  3. MB

    MB Gast

    Ups

    Da fehlte aber jetzt ne Menge. Kommt davon, wenn man auf dem Balkon sitzt, und mit den dicken Fingern versucht, einen Laptop zu bedienen :(

    Also zunächst fehlt der Satz, daß bei den geschätzten Kosten ja wohl auch die Bauleitung mit drin ist.

    Sonst ergibt das oben geschriebene keinen Sinn.

    Wenn nicht, entweder Festpreis ausmachen oder nach HOAI (wenn's denn unbedingt sein muß) abrechnen. Bei der HOAI gibt es extra dafür einen Umbauzuschlag. HOAI und Kostenrechner bei

    www.Archifee.de

    Zunächst mal müssen natürlich auch Leistungsverzeichnisse erstellt werden. Kostenlos macht das keiner (außer den Handwerkern selber, aber das ist riskant).

    Sind diese Kosten im Gutachten nicht aufgeführt? Wurden Sie vielleicht gar nicht erst gefragt?

    Zur Beantwortung der Frage: zwischen 15 und 25 %.
     
  4. #4 Thomas Praefcke, 18.06.2003
    Thomas Praefcke

    Thomas Praefcke

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    >> Gerichtsgutachter werden sich hüten, einen Schaden bzw.
    >> Mangelbeseitigungskosten zu gering einzuschätzen.

    Vielleicht immer öfter - aber nicht immer .....

    Ich kenne einen Fall da hat der Gutachter 6% der Schadenssumme von ca. 35.000 Teuro angesetzt.

    Nachdem vor Gericht der Anwalt darauf verwies, dass dies nach HOAI kaum möglich wäre, sagte der Gutachter im Moment würden viele Architekten nach einem Auftrag suchen und deshalb könne man einen Festpreis in dieser Grössenordnung vereinbaren.......
     
  5. MB

    MB Gast

    Aua!

    Der tickt doch wohl nicht sauber? Im Gerichtsgutachten ist die HOAI MINDESTENS anzusetzen.

    Der hat sich aber verdammt weit aus dem Fenster gelehnt. Das ist doch gar nicht seine Aufgabe, Festpreise aufgrund der Marktsituation als "Vereinbarungsmöglich" zu beurteilen.

    War wohl noch ein ungelernter, der seinen "Gutachter" aufgrund einer launigen Bierrunde bekommen hat.
     
  6. #6 Gast360547, 18.06.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    wichtig ist

    Moin,
    daß die Berechnung, die ein SV anstellen soll oder muß, für das Gericht nachvollziehbar ist.
    Diese pauschalen Schätzungen werden von den Gerichten oft nicht geliebt und bergen auch für den SV - MB hats beschrieben - ein recht hohes Risiko.
    Im Grunde muß der SV also auf Basis der ortsüblichen Preise und Stundenverrechnungssätze, sowie der in manchen Gewerkerken vorhandenen Zeitansätze eine Kalkulation aufstellen.

    Was anderes: der Name Bokemeyer ist soooo häufig im Norddeutschen Raum auch wieder nicht.
    Wo bauen Sie denn? *neugierigfrag* :)
    M. f. G.
    stefan ibold
     
  7. Gast

    Gast Gast

    kein Honorar für Planer mit eingerechnet

    Hallo zusammen,

    nach Rückfrage an unseren RA stellt dieser fest,
    dass wir im Gutachten rein die Handwerkerkosten,
    aber nicht die Kosten für zzgl. Planung und
    Mängelbeiseitigungsregie drin haben.

    Zusätzlich taucht an einer Stelle im Gutachten
    folgende Aussage vom Gutachter aus:

    "
    Detaillierte Kosten können nur nach vorheriger Planung
    ermittelt werden. Diese sind nach HOAI zu vergüten und
    sind nicht Bestandteil des selbst. Beweisverfahrens.
    ... Ich schätzte aber eine Kostengröße von ca. X Euro
    für Demontage und Neuerrichtung.
    "

    wie ich MB richtig verstanden habe, sollte man von
    15-25% ausgehen für die Mängelbeseitigungsregie.


    Eine Frage noch, wie ist die Mängelbeseitigunsregie
    zu dokumentieren, dass sie auch bei ein Kostenaufstellung
    nicht von der Gegenpartei (ExArchi) zerrissen wird ?
    Gibt es hier klare Vorgaben an die man sich halten kann ?


    Vielen Dank und Gruss
    Familie Bokemeyer
     
  8. MB

    MB Gast

    Wer hat denn da gepennt?

    Da war wohl der Auftrag für den SV nicht klar genug definiert. Seisdrum (der Nachbarort von Hintenrum).

    Zunächst muß ja eine Planung stattfinden. Die mußnachvollziehbar sein. Dann müssen, wie beschrieben, Leistungsverzeichnisse angefertigt werden, Angebote eingeholt, verglichen, bewertet werden. Dann kommt die Mitwirkung bei der Vergabe. Die Kosten hierfür stehen in der HOAI.

    Anhand der Leistungsverzeichnisse gibt es nach Ausführung der Arbeiten natürlich eine entsprechende Rechnung. Die muß auch geprüft werden.

    Irgendwann kommt dann mal eine Abnahme.

    Wer bei der Bauleitung keine Bilder macht, ist selber schuld. Hier die Neubelegung meiner Taste F1:

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  9. Gast

    Gast Gast

    Bilder ?

    Hi MB,

    Bilder gibts genug. Doch zählen beim Gutachten vom Landgericht
    vor allem die Bilder die der SV selber gemacht hat und nicht mehr.

    Die Antwort vom SV vom Gericht in unserem Gutachten mit
    "kann nur nach erfolgter Planung" abgeschätzt werden bezieht sich nicht auf das gesamte Gutachten sondern nur auf einen von
    vielen (80) Mängeln.

    Ich will damit sagen, dass in einem Gutachten nicht
    immer genau auf +-10% geschätzt werden kann,
    sondern auch eine Abschätzung vorliegt, die ggfs nach
    sauberer fachgerechter Planung für eine fachgerechte Aus
    führung angepasst werden muß.
    Ich sehe darin eher einen Vorteil für die Mängelbeseitigung.

    Aber nochmals zurück zu der Frage:

    Wie muß ich die Mängelbeseitigungsregie dokumentieren
    (neben Fotos) damit ich die Kosten hierfü auch
    vollständig wiederbekomme ?


    Familie Bokemeyer
     
  10. MB

    MB Gast

    Steht doch alles da

    Einschließlich Bilder.

    Zunächst muß ja eine Planung stattfinden. Die muß nachvollziehbar sein. Dann müssen, wie beschrieben, Leistungsverzeichnisse angefertigt werden, Angebote eingeholt, verglichen, bewertet werden. Dann kommt die Mitwirkung bei der Vergabe. Die Kosten hierfür stehen in der HOAI.

    Anhand der Leistungsverzeichnisse gibt es nach Ausführung der Arbeiten natürlich eine entsprechende Rechnung. Die muß auch geprüft werden.

    Irgendwann kommt dann mal eine Abnahme.
     
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