Haus zu tief gebaut

Diskutiere Haus zu tief gebaut im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin vor 2 Monaten in mein Massivhaus eingezogen und habe gerade das Einmessprotokoll erhalten. Es hat sich leider bestätigt, dass...

  1. #1 zuTiefbauer, 23.11.2006
    zuTiefbauer

    zuTiefbauer Gast

    Hallo,

    ich bin vor 2 Monaten in mein Massivhaus eingezogen und habe gerade das Einmessprotokoll erhalten. Es hat sich leider bestätigt, dass das Haus (OKFF EG) 17 cm unterhalb der Strasse liegt, also unter der Rückstauebene. Das Haus wurde von einem GU erstellt, der sonst recht ordentlich und zuverlässig gearbeitet hat.
    Er hat aber die 20 cm Sauberkeitsschicht weggelassen. Das könnte die Ursache sein.

    Die Abflussrohre liegen unter der Kellerdecke. Eine Kleinhebeanlage fördert das Abwasser von Waschmaschine und Ausgusswaschbecken über die EG-Ebene.
    Die Garage und der geplante Abfluss davor liegen leicht unterhalb OKFF.

    Welche Maßnahmen sollte ich treffen ? Zahlt evtl. eine Bauleistungsversicherung. Was ist mit dem Gu ? Abnahme ist ja schon gelaufen.
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Die

    Höhenangaben beziehen sich auf Oberkante Fertig Fußboden. Das festlegen ist Sache des Planers / Vermessers. Das ganze ist dann noch vom Ausführenden zu prüfen.

    Aber was soll eine 20cm Sauberkeitsschicht ???
     
  3. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Wenn ich das richtig verstehe, ist das Problem, daß die Unterkante der Druckleitung der Entwässerungsleitung unterhalb der Rückstauebene ( laut örtlicher Entwässerungssatzung OK Straße ? ) liegt und es deshalb zum Rückstau aus dem städtischen Abwasserkanal kommen kann und zwar im Waschkeller un im Garagenabfluß. Das wäre dann ein Mangel, der behoben werden muß. Verstoß gegen DIN 1986.

    Ist das gesichert, daß die Sauberkeitsschicht nicht ausgeführt wurde und sollte die tatsächlich 20 cm dick sein?

    Erstamal Fachmann hinzuziehen, der das vor Ort klärt.

    Nö, die ist nicht für mangelhafte Bauausführung zuständig.

    Die Abnahme hindert Sie entgegen landläufiger Meinung nicht an der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Wäre ja auch noch schöner: Abnahme und Schluß, oder wie?
     
  4. damy

    damy

    Dabei seit:
    24.11.2005
    Beiträge:
    586
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister/Fasi/SiGeKo
    Ort:
    Darmstadt-Dieburg (Bachgau)
    Benutzertitelzusatz:
    Maurermeister, SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Viele verstehen unter dem Begriff Sauberkeitsschicht z.B. eine Schotterschicht aus gebr. Hartsteinmaterial oder sogar eine Schicht aus Betonkies, Hauptsache es wird was unter die Sohle geschüttet :irre
    Es muss deshalb nicht unbedingt 20 cm Beton gemeint sein.

    Und selbst wenn die OK FFB EG 20 cm höher liegen würde, wäre es doch erst auf Straßenniveau und damit zu tief :mauer

    damy
     
  5. #5 DerKlaus, 24.11.2006
    DerKlaus

    DerKlaus

    Dabei seit:
    21.10.2006
    Beiträge:
    92
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Witten
    Da war Damy 3 Minuten schneller als ich :-)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Die Höhenlage....

    des Fußbodens interessiert doch überhaupt nicht, wenns um Rückstau geht!!!!!
    Es zählt die Einlaufstelle ( Dusche, WC, WT, Ausguss, usw,).
    Also dürfte (so vorhanden) eigentlich nur eine Dusche problematisch sein.
    MfG
     
  7. #7 Manfred Abt, 24.11.2006
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Wenn ich das richtig verstehe, ist vermutlich nur der Abfluss vor der Garage kritisch, da die Hebeanlage doch eine Rückstauschleife hat, wie hoch die geführt ist, wäre interessant.
    Zustimmung 99 %, 1 % Widerspruch wegen dem Ablauf vor der Garage: unbedingt prüfen, z.B. ob das Wasser dann im Außenbereich auf Niveau der Rückstauebene steigen und z.B. über einen Kellerlichtschacht das gesamte Kellergeschoss fluten kann!

    Aber vielleicht erst einen Schritt machen, der ggf. alles entspannt: beim Kanalnetzbetreiber nachfragen, wie hoch die maßgebende Rückstauebene an genau dieser konkreten Stelle ist.
     
  8. #8 butterbär, 24.11.2006
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    halli hallo,

    werte experten... bevor man wieder schuld und sühne betreibt... wie wäre es denn, wenn man erst mal die vorgaben des bebauungsplanes hinsichtlich der efh sichtet.

    liegen euch irgendwelche planungsunterlagen vor? gibt es angaben zum verlauf des öffentlichen kanales? wurde die rückstauebene auch auf das strassenniveau festgelegt?

    ich habe dies selber schon oft genug gehabt, dass aus irgendwelchen gründen die efh im b-plan absolut nicht mit der rückstauebene harmonierte.
    oft wird die rückstauebene auch vom entsorger festgelegt.

    zu mal die rückstauebene ja nicht die strassenoberkannte sein muss, sondern sich auf einen öffentlichen kanaldeckel vor dem hausanschluss beziehen kann - dieser kann entsprechend einem evtl. gefälle ja tiefer liegen.

    ohne dies geprüft zu haben ist eine diskussioen über fehler oder nicht fehler unsinnig - sorry... meineserachtens wird hier sehr oft zu schnell geschossen.

    wenn die bauherren dann ihre wunschbestätigung erhalten, sind die für was anderes doch nicht mehr aufnahmefähig.

    hier geht es mir zu oft um die möglichkeit noch irgendwas zu finden, um noch einen ordentlichen einbehalt rausschinden zu können - da sollten behauptungen mehr als nur spekulation sein!
     
  9. #9 Manfred Abt, 24.11.2006
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Wenn ich diesen Thread nochmals durchlese, scheint mir diese -sicherlich treffend beschriebene Problematik- hier doch gar nicht gegeben. Eigentlich spiegelt sich aus den Antworten hier doch eher Entwarnung raus, mal von meinem Aspekt mit dem Einlauf vor der Garage abgesehen. Und den Aspekt empfehle ich wirklich zu hinterfragen.
     
  10. #10 DK_Net, 24.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2006
    DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Jetzt musste ich mich doch noch einloggen.

    Also - ob die Sauberkeitsschicht wirklich 20 cm haben sollte, muss ich noch mal nachsehen. Erscheint mir jetzt auch ein bischen zu viel. Der GÜ hat sie definitiv nicht eingebaut und nur die Sole verdichtet. Das habe ich damals aber erst gemerkt, als Schalung und Bewährung schon drin waren. Der verantwortliche Statiker hat mir mitgeteilt, dass er keine Bedenken hat. Das Thema müssen wir hier nicht weiterführen. Priorität hat das Rückstauproblem.

    Ich gehe davon aus, dass die Straßenoberfläche die Rückstauebene ist. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Leider gibt es in meinem Ort regelmäßig Probleme mit Kanalrückstau. Der Kanal ist genau 2m tief, mein Revisionsschacht entsprechend weniger.

    Wenn ich die Pläne richtig verstanden habe, war für EG OKFF gleicher Höhe mit der Straße geplant. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert, weil ich dachte, dass das vom Bauamt vorgegeben wird.

    Die Kleinhebeanlage im Keller fördert auf das EG-Niveau. Über der Hebeanlage gibt es noch ein Gummirohrstück mit Rückschlagventil. Gefährdet sehe ich in erster Linie die Dusche im EG (nur wenige cm über OKFF) und den Ablauf vor der Garage.

    SW und RW laufen getrennt zu meinem Revisionsschacht, von dort aus über ein DN150 zum Kanal. Zusätztlich geht noch ein Rohr zu meine Nachbarn. 2 Nachbarhäuser werden in Zukunft über meinem Revisionsschacht entwässern.

    @Butterbär
    Du bist hier auf dem falschen Dampfer.
    Hier geht es, um ein ersthaftes Problem, das es zu analysieren und zu lösen gilt und nicht um das feilschen um die letzte Rate. Ich bin, wie ich auch geschrieben habe, mit meinem GÜ bisher sehr zufrieden gewesen. Alle aufgetretenen Unstimmigkeiten konnten bisher in einem Gespräch geklärt werden, um Geld ging es dabei nie. Das werde ich so auch wieder machen. Zunächst sind aber die Fakten zu klären.
     
  11. #11 Manfred Abt, 24.11.2006
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    und was mich schon immer interessiert hat

    meines Erachtens nach sogar immer, denn gegen den würden sich doch auch ggf. entsprechende (meist erfolglose) Ansprüche richten.

    Aber was mich wirklich interessiert:
    Beim späteren Umbau einer Straße haben die Kommunen meist das Recht, die Höhenlage der Straße anzupassen, Werte von +50 cm kommen da schon mal vor. Dann streiten sich immer alle, wer denn für die Anpassung der Hauseingänge und Garagenzufahrten zuständig ist. Aber wie sieht dass denn mit der Rückstauhöhe aus. Situation also wie folgt:
    • Haus gebaut, RSE ist Straßenoberkante, wird korrekt berücksichtigt
    • Stadt baut Straße aus, Bürger beteiligt sich ggf, z.B. nach KAG
    • Satzung: RSE ist Straßenoberkante, jetzt halt etwas höher
    • und dann?
     
  12. #12 DK_Net, 24.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2006
    DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Übrigens: die Fotos, die in meinem ersten Beitrag (zuTiefbauer) angezeigt werden, habe ich nicht beigefügt. Das muss ein Systemfehler der Forumssoftware sein oder dieser Name wurde schon mal verwendet.
     
  13. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Das Thema ist leider noch nicht erledigt.

    Mein GÜ hat m.E. eine nicht DIN-gerechte Entwässerung geplant. Schliesslich war ihm bekannt, dass die OKFF des EGs mit bodentiefer Dusche 17cm unter der Strassenoberfläche liegt. Den Revisionsschacht habe ich nach seinen Plänen bauen lassen - also ohne Rückstausicherung.

    Lohnt der Aufwand den 1. Schacht zu ändern (HT-Rohre in Zementbett) oder ist es besser einen 2. zu bauen ?

    Habe ich eine Chance meinen GÜ an den Zusatzkosten zu beteiligen ?
     
  14. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Was sagt denn der Entwässerungsplan aus?
    So genehmigt ohne Auflagen?
    In dem Plan sollten auch Höhen vermerkt sein.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich find das merkwürdig...

    da fragt ein angemeldetes Mitglied dieses Forums unter einem Gastnamen (zutiefbauer) und kommt dann wie Kai aus der Kiste doch noch zum Vorschein.
    ****
    Wer angemeldet ist, soll gefälligst auch unter seinem Namen fragen.
    Und wer vorher die Mitglieder dieses Forums anpault und deswegen Angst vor Nicht-Antworten hat, hat diese zum einen zu Recht und zum anderen gehört ihm eigentlich der Thread geschlossen.
    :boxing :motz :motz :motz :boxing
    MfG
     
  16. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Die Antwort ist ganz einfach.

    Zum Einstellen eines Beitrages muss man sich nicht anmelden - also steckt nur Bequehmlichkeit dahinter. Zum Anworten ist aber dann leider doch eine Anmeldung erforderlich. Das ist mir halt erst jetzt aufgefallen. (war vorher nicht so)

    Letztlich ist aber das Anmelden nur Augenwischerei. Ich halte es für überflüssig und lästig. 1. Ist es doch egal wer fragt bzw. antwortet und 2. kann man sich ja immer wieder neu registrieren mit beliebigen persönlichen Daten. Man bleibt trotzdem anonym im Forum, mal abgesehen von den IP-Spuren die man hinterläßt. Das soll hier doch jeder so machen, wie er möchte.
     
  17. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Hallo PeMu,

    ich weiss gar nicht mehr genau wie das gelaufen ist. Der Entwässerungsplan (1 Blatt) wurde den Baubehörden nachgereicht. Es sind keine Einwände gekommen. Ich meine es sind nur die Tiefen von Kanalsohle und Schachtsole angegeben. Das wäre ja auch alles OK so, wenn das Haus höher gesetzt wäre.

    Ich habe leider nicht so genau darauf geachtet, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Höhe des Hauses im Gelände von Bauamt genau vorgegeben ist. Das ist anscheinend nicht so - steht auch in keiner Baugenehmigung.
     
  18. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Also,

    auch in den Baugesuchsplänen und im Lageplan keine EFH eingetragen?!?
     
  19. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Habe das Grundstück mit Baugenehmigung gekauft. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Der GÜ hat seine eigenen Pläne gemacht und kleine Änderungen per Tektur nachgemeldet.
    Weder in den neuen noch in den alten Plänen sind mir irgendwelche Höhenangaben mit Referenz zur Straße aufgefallen.
     
  20. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Prinzipiell

    wenn man will, dass auch Ratschläge kommen, sollte man lesen und darauf antworten. Sonst kanns hier dicht gemacht werden.

    Letzter Versuch: Ist in den Baugesuchsplänen und/oder im Lageplan eine EFH eingetragen? Ist in sonstigen Plänen eine EFH eingetragen?
     
Thema: Haus zu tief gebaut
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. haus zu tief gebaut

    ,
  2. rückstauebene festlegen

    ,
  3. haus unter straßenniveau

    ,
  4. rückstauebene über Oberkante fertigfussboden,
  5. rückstauebene über okff,
  6. okff keller
Die Seite wird geladen...

Haus zu tief gebaut - Ähnliche Themen

  1. Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?

    Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?: Hallo zusammen, wir bauen derzeit ein Haus in Holzständerbauweise. Leider wurde unser Haus "zu tief", d.h. unter Geländeoberkannte geplant und...
  2. Haus tiefer als geplant?!

    Haus tiefer als geplant?!: Hallo zusammen, unser Haus wurde tiefer gebaut als es auf den Plänen steht (laut Architekt / Baubegleiter 15cm). Ich habe das alles einmal...
  3. Haus zu tief gebaut

    Haus zu tief gebaut: Hilfe unser Rohbau ist 60 cm zu tief. Gemerkt habe ich das selber. Danach Recherche....im Plan des Architekten sind falsche Geländehöhen. Der...
  4. Haus 60 cm zu tief gebaut

    Haus 60 cm zu tief gebaut: Hallo ich habe einen Bauvertrag schlüsselfertig. Im Plan des Architekten ist ein Fehler, den ich als Bauherr nach Aufstellen des Rohbaus...
  5. Garagenfundament zu tief ans Haus geführt

    Garagenfundament zu tief ans Haus geführt: Hallo, ich habe einen Garagenanbau beauftragt und Fragen zum Fundament/Gründung. Garage: Die Garage ist 3,5x7m und soll seitlich am Haus...