Haus zu tief gebaut

Diskutiere Haus zu tief gebaut im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; jetzt mal ganz emulsionslos, Hallole Herr DK_Net, Sie wohnen an einem großen Bach! Das Grund-/Hoch-/Rückstauwasser sind nicht weit weg. Demnach...

  1. #41 Der Bauberater, 16.01.2007
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    jetzt mal ganz emulsionslos,

    Hallole Herr DK_Net,
    Sie wohnen an einem großen Bach! Das Grund-/Hoch-/Rückstauwasser sind nicht weit weg. Demnach sollte eigentlich in einer Baugenehmigung eine EFH (Erdgesch...) festgelegt sein. Wenn nicht, sollte in irgend einem Schnitt eine Bezugshöhe zur Straße oder zu einem sonstigen Fixpunkt sein. Ist das Bauvorhaben von einem Vermesser eingemessen worden? Wenn ja, hat der eine Höhe angetragen und von wem hat er die bekommen? Was ist mit der Werkplanung? Gibt die was her?
    Wie schon zig Beiträge vorher gefragt, wurde der Entwässerungsplan so genehmigt oder gab es Auflagen?
    Mit pöbeln geht es nicht weiter! Sie müssen Fakten bringen, dann werden Sie geholfen! Aber nur dann!!!
    Gruß aus Baden
     
  2. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    auch emotionslos

    Ist doch alles ganz einfach:

    1. Wir wissen, dass ein GÜ ein Haus gebaut hat, dessen FFB EG 17 cm unter Straßenniveau liegt.
    2. Wir wissen nicht, ob das dem Vertrag und der Baugenehmigung entspricht.
    3. Wir wissen, dass als Rückstausicherung eine Hebeanlage vorhanden ist, die bis FFB EG hebt.
    4. Wir wissen nicht, ob dies den Auflagen und Angaben in der Baugenehmigung entspricht.
    5. Wir wissen, dass der Bauherr eine Rückstausicherung für Wasserstände bis OK Straße wünscht.
    6. Wir wissen nicht, ob ihm die nach Vertrag und Baugenehmigung zusteht.
    7. Wir wissen nicht, ob als Rückstauebene die OK Straße festgelegt ist.
    8. Wir wissen wegen (7) nicht, ob die einschlägigen Normen eine Rückstausicherung bis OK Straße fordern.
    9. Wir wissen, dass innerhalb der Kanäle und Schächte außerhalb des Hauses keine Rückstausicherung vorhanden ist.
    10. Wir wissen, dass der GÜ Kanäle und Schächte außerhalb des Hauses nicht gebaut hat.
    11. Wir wissen, dass der GÜ planerische Angaben zur Entwässerung außerhalb des Hauses gemacht hat.
    12. Wir wissen nicht welche und ob sie im Widerspruch zu (4) und (7) stehen.
    13. Wir wissen nicht, ob er diese Angaben nach Vertrag geschuldet hat.
    14. Wir können wegen (4), (7) und (13) nicht wissen, ob der GÜ Pläne für die Entwässerung außerhalb des Hauses geschuldet hat, die eine Rückstausicherung bis OK Straße enthalten.
    15. Wir können deshalb nicht wissen, ob der GÜ die Kosten für eine nachträgliche Rückstausicherung übernehmen muss.
     
  3. #43 juwido, 16.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 16.01.2007
    juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Fakten ?

    Hallo !

    So wie ich's bisher verfolgt habe, kann DK_Net doch an einige der nachgefragten Informationen nicht herankommen. Wenn der Gü? ihn anscheinend auch noch auflaufen lässt, dann währe neben dem Fachmann für Entwässerung eventuell auch noch ein Fachanwalt anzuraten. Aber ist das Problem denn wirklich sooo heftig ?

    m.f.G. J.W.

    A.:Bruno war schneller
     
  4. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Wieso nicht herankommen? Wieso auflaufen?

    (2) und (4) kann DK_Net nachsehen, uns eventuell mitteilen, dann klappts mit einer Antwort zu (6). (7) kostet einen Anruf. Wenn wir das Ergebnis mitgeteilt bekommen, klappts mit der Antwort zu (8). (12) kann mit Hilfe der Angaben zu (4) und (7) - siehe oben - beantwortet werden. (13) kann DK_Net mit einem Blick in den Vertrag klären. Bekommen wir dann die Ergebnisse zu (4), (7) und (13) mitgeteilt, könnte es mit der Antwort auf (14) und (15) klappen.
     
  5. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    @Bruno, hatte Beitrag #21, #22 so gedeutet.
     
  6. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Hallo Bruno,

    Sorry, ich habe wirklich Schwierigkeiten 2 und 4 zu beantworten.

    In der Baugenehmigung (war beim Grundstück dabei) finde ich keine Angaben. Der Vertrag enthält auch die neuen Bauzeichnungen des GÜs, darin hat die OKFF EG die Höhe 0,0, ich finde aber keinen Hinweis auf eine Referenz im Gelände.
    Das Grundstück wurde natürlich ordnungsgemäß eingemessen. Das Einmessprotokoll habe ich erst jetzt durch Nachfrage erhalten. Darin wird auch die OK des Kanaldeckels deutlich. Der GÜ hat sich aber nach dem höchsten Vermessungspunkt im Baufenster gerichtet und eine Standardstufe höher die OKFF festgelegt.
    Von dem GÜ wurde dann (Kellerbodenplatte war schon gegossen) noch eine Zeichnung vom der Hausentwässerung im Profil nachgereicht und ans Bauamt weitergeleitet. In diesem Plan ist der Kanal mit Höhe eingezeichnet. Eine gestrichelte Linie geht zum Haus, macht dann aber leider einen Knick. Leider habe ich an dieser Stelle nicht reagiert und den Revisionsschacht so gebaut, wie eingezeichnet. Vom Bauamt habe ich eine Eingangsbestätigung bekommen, aber keinen Einwand.

    Werde heute abend noch mal meine Unterlagen studieren.
    Primär interessiert mich, wie ich mich jetzt durch zusätzliche Maßnahmen schützen kann.
     
  7. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    @juwido: In #21 steht "habe Grundstück mit Baugenehmigung gekauft".

    Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt in der Form eines Bescheides mit Anlagen, dazu gehören auch die von der Behörde abgestempelten Pläne.

    Jetzt können wir noch über "gekauft" streiten. Wenn ich eine Hose kaufe, habe ich die nach meinem Verständnis anschließend im Besitz und kann sie anfassen, ansehen und anziehen. Wenn jemand etwas gekauft aber nicht bekommen hat, stimmt grundsätzlich was nicht. Zur Erinnerung ein BGB-Zitat:

    Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

    Allmählich glaube ich, dass wir deshalb im Forum nicht weiterkommen, weil wir kein gemeinsames Deutsch sprechen. Wenn jeder unter ein und demselben Wort was anderes versteht, wird das nichts.
     
  8. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Hallo Bruno,

    bin gestern noch mal gründlich die Baugenehmigung durchgegangen. Da steht definitiv nichts von einer Höhe. In den Schnittzeichnungen des genehmigten Bauplans findet man ein Maß von 35cm zwischen OKFF und dem Aussengelände. Auch die Firsthöhe ist auf diesen Geländepunkt bezogen. Aber es gibt definitiv keine Aussage darüber wo dieser Bezugspunkt sein soll und welche höhe er im Gemeindebezugssystem hat.
     
  9. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    SO - nachdem ich mir jetzt ein Bild über die erforderlichen Rückstauschutzmaßnahmen gemacht habe, werde ich mich wohl einen Fachanwalt wenden müssen , um nicht auf den erhebliche Kosten sitzenzubleiben. Aus meiner Sicht ist die ganze Sache ein grober Planungsfehler des GÜs. Wie finde ich einen geeigneten Fachjuristen ?

    Dem Entwässerungsplan, der erst kurz vor Baubegin nachgereicht und genehmigt wurde, kann man entnehmen, dass das Haus tatsächlich 31 cm zu tief gebaut wurde ! Nur dieser Plan enthält eine echte Höhenangabe (Referenz Kanaloberkannte=Strasse), die eigendliche Baugenehmigung nicht. Ich bin nicht ganz sicher, ob der GU über diesen Plan verfügte ? Zumindest hat er sich nach dem Einmessen nicht mit mir über die Höhenfestlegung abgestimmt.

    Gibt es so etwas wie anerkannte Regeln der Technik, nachdem ein Haus höhenmäßig festgelegt wird (Bebauungsplan gibt es nicht) ?

    Hat irgendein Bauherr ein ähnliches Problem mit seinem GÜ gehabt.
     
  10. #50 Manfred Abt, 12.03.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    so gibt das nix

    Auch wenn mich der Fragesteller nicht so richtig mag (39), so hat er doch wohl inzwischen erkannt, dass ich mit Hinweis auf die Rinne (7) nicht so ganz unrecht hatte. Siehe http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=15911

    Jetzt gibt es wieder neue Fragen, aber es stehen nach wie vor die wirklich relevanten Punkte zur Klärung an. (7), (14). Und nach wie vor wäre es nicht falsch, meiner abschließenden Empfehlung (37) zu folgen und auf eigene Kosten einen Fachberater zu bezahlen statt zu erwarten, hier im Forum alles für umsonst klären zu können.
     
  11. DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Hallo Herr Abt,

    was ich nicht mag, sind die überhebliche und unfaire Kommentare wie " ..Weiterhin wurschtelt er mit Halbwissen in anderer Leute Arbeit rein "
    Was soll das ? Schließlich soll dieses Forum der Information dienen. Manchmal sind die Gegebenheiten halt etwas komplizierter und nicht immer auf Anhieb zu erfassen - kein Grund aus Ungeduld ausfallend zu werden. Das machen Sie doch sicher auch nicht mit Ihren Kunden. Neukunden werden Sie wohl so nicht über diese Forum aquirieren.

    Einen Fachberater/Fachfirma werde ich erst einschalten, wenn ich mich ausreichend informiert haben. Wer sich als Bauherr blind auf Fachleute verläßt, bekommt solche Probleme, wie ich Sie hier beschreibe.
    Schade ist, dass ich die wirklich hilfreichen Tips nicht hier, sonderen fast nur ausserhalb des Forums bekommen habe. Hatte z.B: am Samstag ein sehr fruchtbares Gespräch mit Fachleuten auf einer Messe (ISH Frankfurt).
     
  12. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Am 23.11 letzen Jahres begann die Diskussion - und ein viertel Jahr später ist alles noch beim Alten ? Auch in diesem Forum gibt es Grenzen. Um abschliessende bestätigende oder widerlegende Feststellungen treffen zu können, bedarf es des "Augenscheins" eines Sachverständigen vor Ort und natürlich der Einarbeitung in die konkreten Umstände. Diejenigen, die hier Rat anbieten sind vielleicht nicht immer so zuvorkommend freundlich und schreiben einem manchmal auch dinge ins gesicht, die man so nicht hören möchte, aber einige betreiben das "Geschäft" schon eine ganze Weile. Und das im ganz normalen Baugeschehen und auch vor Gericht. Um auf Herrn Abt zurückzukommen und auch auf meine Person, kann ich sicher sagen dass hier keine Neukunden gewonnen werden sollen, sondern einfach nur Rat gegeben wird um zu helfen. Es macht auch Spass !!! völlig unentgeltlich zu helfen ! Man mag es glauben oder auch nicht.

    Aber wie gesagt, ein offenes Internetforum hat in seiner Beratungstiefe ganz einfach seine Grenzen. Nicht zuletzt, weil bestimmte Gegebenheiten nur vor Ort und durch Akteneinsicht erfasst werden können.

    Einen geeigneten Sachverständigen sollten Sie - in diesem Fall - bei Ihrer örtlichen Industrie und Handelskammer erfragen. Die IHK bietet diesen Auskunftsservice kostenfrei.
     
  13. #53 DK_Net, 13.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 13.03.2007
    DK_Net

    DK_Net

    Dabei seit:
    26.09.2006
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Germany
    Wo liegt den Ihr Problem, ISYBAU ? Welches Zeitlimit haben Sie denn für dieses Forum vorgesehen ? Warum überlassen Sie es nicht einfach den Leuten in welchem Zeitrahmen diese ihre Probleme lösen (können) ?

    Die Diskussion in diesem Forum ist leider manchmal nicht sehr hilfreich. Zunächst wird einem ein Loch in den Bauch gefragt, anschließend wendet man sich mit bissigen Kommentaren ab, wenn einem die Sache zu mühsam erscheint oder man wiederholt gebetsmühlenartig technische Grundlagen (z.B.Rückstauproblematik), um blos keine fallbezogene Einschätzung geben zu müssen. Selten fehlt der Hinweis, sich doch bitte an einen Fachmann zu wenden. Ich habe fast den Eindruck, dass ein bestimmter Personenkreis hier eine offenen Diskussion verhindern möchte.

    Für den Tip mit der IHK - Herzlichen Dank !
     
Thema: Haus zu tief gebaut
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. haus zu tief gebaut

    ,
  2. rückstauebene festlegen

    ,
  3. haus unter straßenniveau

    ,
  4. rückstauebene über Oberkante fertigfussboden,
  5. rückstauebene über okff,
  6. okff keller
Die Seite wird geladen...

Haus zu tief gebaut - Ähnliche Themen

  1. Parkplatz vor dem Haus (tiefer als Haus)

    Parkplatz vor dem Haus (tiefer als Haus): Hallo zusammen, wir überlegen gerade unseren aktuellen Vorgarten zu einem Stellplatz zu machen und fragen uns ob dies überhaupt machbar wäre? Das...
  2. Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?

    Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?: Hallo zusammen, wir bauen derzeit ein Haus in Holzständerbauweise. Leider wurde unser Haus "zu tief", d.h. unter Geländeoberkannte geplant und...
  3. Haus tiefer als geplant?!

    Haus tiefer als geplant?!: Hallo zusammen, unser Haus wurde tiefer gebaut als es auf den Plänen steht (laut Architekt / Baubegleiter 15cm). Ich habe das alles einmal...
  4. Haus zu tief gebaut

    Haus zu tief gebaut: Hilfe unser Rohbau ist 60 cm zu tief. Gemerkt habe ich das selber. Danach Recherche....im Plan des Architekten sind falsche Geländehöhen. Der...
  5. Haus 60 cm zu tief gebaut

    Haus 60 cm zu tief gebaut: Hallo ich habe einen Bauvertrag schlüsselfertig. Im Plan des Architekten ist ein Fehler, den ich als Bauherr nach Aufstellen des Rohbaus...