Dachlattenquerschnitt

Diskutiere Dachlattenquerschnitt im Dach Forum im Bereich Neubau; Haftung ist doch klar, der DD hat 30/50 ausgeschrieben

  1. #61 Reitmeier, 27.11.2006
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    Haftung ist doch klar, der DD hat 30/50 ausgeschrieben
     
  2. #62 Reitmeier, 27.11.2006
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  3. Achias

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    Wer nun der DD oder ich als Bauherr?
     
  4. #64 Reitmeier, 27.11.2006
    Reitmeier

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    tja, jeder für sich alleine oder beide in einem boot?
     
  5. #65 Reitmeier, 27.11.2006
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    wenn sie dem olg ddorf darlegen können, dass sie nie zu vor von dem turmalin gewusst haben und auch nicht erkundigungen über die verlegehinweise im vorfeld eingezogen haben, dann ....
     
  6. #66 Gast360547, 27.11.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    @klaus

    Moin,

    den Mangel stellt nicht der SV fest, das machen die Richter/innen.

    Problem ist: falsche Latten (in erster Linie die fehlende Sortierklasse) WÄHREND der Bauphase = BauBG mischt sich ein, Bau wird still gelegt.
    Falsche Latten nach dem Eindecken = BauBg mischt sich nicht ein (Hände gebunden) ABER nicht mit Belastung auf dem Dach herumlatschen, sprich: auch zu Wartungszwecken nicht ohne erheblichen Aufwand zu betreten.

    Falsche Latten und Akzeptanz durch den BH, KANN im Schadenfall zur Verweigerung der Zahlungen bei einem Unfall führen. Zumindestens wird die BauBG zwar zahlen, aber die Kohle wiederholen wollen.

    Das Schicksal ist, dass der SV zwar feststellen kann, dass die Ausführungen weder regelkonfom noch sicherheitstechnisch korrekt sind, aber den Rückbau nicht fordern kann. Das machen die Juristen.

    MLS meinte den Nachweis für den Einzelfall. Der zählt m. E. aber nur dann, wenn es eine Sortierklasse gibt. Gibt es die nicht, kann der Statikus alles schönrechnen, nur hilft das nicht wirklich weiter.

    Grüße
    si
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    stefan, die reihung din - fachregel - hersteller wurde ausreichend breitgetreten, da besteht konsens. zumindest unter den meisten teilnehmern. wenn das einer nicht einsehen mag, soll er´s lassen. aber gleichzeitig haltlose, weil rein subjektive behauptungen aufstellen - das geht nicht.

    stellen wir uns das in der praxis vor:
    auf solche behauptungen hin strengt der vermeintlich geschädigte bauherr e. klage an, argumentiert: 40/60 steht in den fachregeln - will ich haben.
    der beklagte argumentiert: din bricht fachregel, lt. din reicht 30/50 (sortierklasse ist einfachst nachzuweisen, s. link zu hjr)
    eigentlich spannend ist die kompetenz des öbuvsv - sei unterstellt, er urteile, im konkreten fall sei die konstruktion din-konform, worauf der richter die klage abweist: dann zieht der kläger mit langem gesicht nach hause - aber nicht ohne sich zu erinnern, von wem der falsche, klageauslösende rat stammte...
     
  8. Achias

    Achias

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    Neues Argument

    Mein Dachdeckker hat mir nun geantwortet. Und er meint dass, Dachlattenquerschnitte erst ab einem Sparrenabstand von 1,00 Metern nachzuweisen sind. Stimmmt das. Meine größten Sparrenabstände, hab ich nun Nachgenessen, das sind die im Bereich Giebel, also die Letzten mit 96 cm.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ja. wenn er bei kleineren stützweiten die fachregeln einhält. macht er aber nicht. also ist alles nachzuweisen.

    na klasse. is die ganze diskussion so völlig intransparent?
    is ja wie polts osterhasi und nikolausi
    guck mal oben, zb. bei hallerdach:
    - din
    - fachregel
    - hersteller
     
  10. Haller

    Haller Gast

    Spinne ich - oder was oder wer?

    Habe ich da was verpasst??

    Was soll die ganze Diskussion?

    Das Dach muss neu gemacht werden -
    auch wenn tausend Normen beachtet sind,
    auch wenn die Faachregeln zur Diskussuion stehen
    oder der Hersteller sich ausschweigt.

    Die Bilder zeigen doch:
    Das Dach sieht beschissen aus.
    Die Ränder hängen, die Fugen klaffen...

    Die optische Wirkung allein fordert den Abriss,
    auch falls - Unsinn - die Querschnitte stimmen sollten.

    Auch die Optik ist ein Kriterium für den Bauherrn..
    Pfusch ist Pfusch..
    Das Dach kann man nicht seinem Nachbarn zeigen...
     
  11. jetter

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    Dat löppt
    Da muss ich mich der Meinung meines Vorschreibers anschließen.

    Der Ansatzpunkt ist hier allein schon der Ortgang! Ist die hier sichtbare Ausführung normen- bzw. regelkonform?
    Ist die Dauerhaftigkeit gegeben? Besteht Gefahr für Leib und Leben? ...
    Darüber wird doch wohl jede halbwegs gescheite Kombination aus ö.b.u.v.SV und RA zu dem vorbeschriebenen Ergebnis kommen müssen.

    Zumindest über den Herstellerweg ist da garnicht ran zukommen. Da steht nix von Muss, lediglich eine Empfehlung wird gegeben. Darüber hinaus wird auf bestehende Regelwerke und evtl. notwendige rechn. Nachweise verwiesen.
     
  12. #72 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2006
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    Breeeeeeemmmmmmms...

    (Quiiiiiiiietsch)
    Liebe Leute, nu mal halblang.
    Wenn der Frager jetzt - dank Eurem Zorn - eine komplette Neueindeckung fordert, könnte er ein Problem bekommen.
    Mängel sind wohl da, aber SO kann er da auch nicht rangehen.
    Dem DD steht erstmal Nachbesserung zu - zu seinen Vorstellungen.
    Und die Eindeckung DFF geht nicht besser. PunktEndeAus.
    Also gaaaanz ruhig mit den Pferden, sonst zahlt der Frager am Ende zweimal Dachdecken! :cry .
    MfG
     
  13. Ryker

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    Doch, aber nur wenn sich der DD ganz herb an den Herstellerrichtlinien vergreift,
    den Schaumstoff vom Eindeckrahmen rupft, die Wasserfalz plattklopft und die halben Dachsteine
    in farbigen Mörtel deckt.

    Ansonsten ist zu den eingestellten Bildern zu sagen, daß eine gescheite Konstrukton des
    Ortüberstandes wohl nicht hergestellt wurde - im Bereich des Fensters wieder ein Ding der
    Unmöglichkeit, weil dort nur ein Sparren vorhanden ist.
     
  14. jetter

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    Dat löppt
    Über so etwas werde ich nicht zornig, nienicht! :biggthumpup:

    Natürlich hat jeder AN zuerst ein Nachbesserungsrecht! Auch das würde aber bedeuten, dass etwas zum Nachbessern vorliegen muss. Und das zu Ergründen war wohl einer der Auslöser für die Frage. Nebenbei bemerkt gibt es dafür auch andere Wege, denn die Vielzahl der Antworten/ Meinungen machts wieder äußerst schwer hier die richtige Handlungsweise heraus zu finden!

    Wieso geht die Eindeckung DFF nicht besser?
    Hat der DD keine komplette Leistung angeboten? Wusste er nicht um das DFF und die Anschlussdetails und Herstellerempfehlungen(die von den Herstellern gefordert werden) für diesen gewählten speziellen Dachziegel.
    Eine Ausrede, dass Dieser noch nicht oft oder noch garnicht verarbeitet wurde kann da doch wohl nicht zählen(Dann erst recht muss ich mich als AN um die zur Verfügung stehenden Unterlagen kümmern - vor Ausführung!)

    Und nur nebenbei - das ZVDH-Regelwerk haben nicht die Produkthersteller gemacht ... :irre
     
  15. #75 Harald W., 28.11.2006
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    Achias...

    ..ist dir schon mal aufgefallen, das die Fugen des Ortgangziegels zum nächsten Vollziegel unterschiedliche Breiten aufweisen. Das liegt an dem Falz aussen, scheint produktionsbedingt zu sein.
    Habe auch gerade so ein Dach und werde es morgen mit dem Aussendienstler begutachten, weil es sch..... aussieht. Danach mehr....
     
  16. Ryker

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    Nicht klar ist, ob der DD vor der Ausschreibung über die ungewöhnlichen
    Sparrenabstände informiert wurde oder sich hätte informieren können.
    Aus der falschen Ausschreibung allein ist ihm jedenfalls kein Strick zu drehen.
     
  17. Ryker

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    Die Produkthersteller wirken aber Gäste in den einzelnen Fachregelausschüssen mit :shades

    Deswegen empfiehlt der Hersteller hier auch nur die Lattenstärke, fordert sie aber nicht.
     
  18. #78 Reitmeier, 29.11.2006
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    Der DDM

    hat`s ausgeschrieben u n d ausgeführt.
    Die Empfehlung des Herstellers bezieht sich bei der Lattenstärke von 40/60
    lediglich auf die Anschlussbereiche. Hier soll dann die Lattenstärke wieder
    r e d u z i e r t werden, damit ein unterlegter Anschluss ausgeführt werden kann. Wenn nun das Achsmaß der Sparrenabstände schon eine 40/60 vorgeben, gibt`s weitere Probleme in diesen Bereichen. Zur Optik, ich mein den 1/2 Stein deckt man nicht direkt vor dem Ortgangformstein...
    MfGrüsse
     
  19. Achias

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    @ryker

    Es gab keine Ausschreibung in der Lattenquerschnitte fesgelegt waren. Auch gab es in der Statik meines Hauses keinen Sparrenplan der angiebt wie weit die auseinander sein sollen. Der Zimmermann konnte aber trotzdem herauslesen wie die Sparren auszuführen sind. Ich bin zu den jeweiligen Fachfirmen gegangen und habe quasi machen lassen. Beim DD kam ein Angebot mit Angabe: "Latten30/50". Muss ich doch nicht prüfen ob der Querschnitt passt,oder? Zum Zeitpunkt der Angebotsstellung konnte er aber noch nicht feststellen welche Laufweiten bei den Sparren gelten. Da gab`s auch noch kein Haus. Wenn ich in die Werkstatt gehe um mein Auto reparieren zu lassen, unterschreibe ich auch einen Auftrag. Wenn mir der Mechaniker falsche Zündkerzen einbaut und der Motor fliegt mir in die Luft,
    -da hab ich auch einen Auftrag unterschrieben. Bevor die Dachlatten aufgenagelt werden standen aber schon die Sparren.
     
  20. #80 Reitmeier, 29.11.2006
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    is ja interessant

    wer hat den das ganze haus geplant ?
     
Thema: Dachlattenquerschnitt
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