Angebot bindend?

Diskutiere Angebot bindend? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; hallöle :winken heute kam das angebot des fliesenlegers, der in unserem neubau die fliesen verlegen soll. nun ist für mich die frage, inwiefern...

  1. #1 JRGauditz, 28.11.2006
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    hallöle :winken
    heute kam das angebot des fliesenlegers, der in unserem neubau die fliesen verlegen soll.
    nun ist für mich die frage, inwiefern dieses angebot nun bindend ist für ihn. okay, dass er den aufpreis für die übergroßen fliesen im bad nicht berücksichtigt hat, stört mich nicht, kann er auch gern später berechnen. auch dass später nach aufmaß abgerechnet wird - und nicht wie jetzt nach berechneten flächen - ist klar.
    aber ich hab z.b. von anderen bauherren des gleichen GÜ's gehört, dass deren fliesenleger einen aufpreis verlangt hat für die verlegung von feinsteinzeug. muss ich nun damit rechnen, dass sowas später auf der rechnung auftaucht oder darf es nicht berechnet werden, wenn es im angebot nicht enthalten war? der fliesenleger weiß ja, welche fliesen wir uns ausgesucht haben und die stehen auch so im angebot drin.
    und damit es nicht gleich wieder heißt, wir wollen nicht bezahlen, möchte ich noch mal klarstellen, dass es mir hier nur um die planungssicherheit bei den kosten geht.
    ramona
     
  2. #2 Olaf (†), 28.11.2006
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    Was..

    steht denn überhaupt in dem Angebot - außer das er Fliesen legen soll?:shades
    "Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden" -> soll heißen, es muss alles drinstehn -> gegebenenfalls HW bitten, das Angebot zu präzisieren. Eventuell klären, ob in der Fachsprache Fliese auch Feinsteinzeug ist, wenn es da erstmal keine Unterschiede gibt, sollten ihm für Nachforderungen die Hände gebunden sein. Außerdem müsste er solche Zulagen VORHER anbieten, bevor er beginnt. Das wäre dann aber ein neues Angebot für die ganze Leistung.
    Ein Angebot (zum Vertragsschluss) ist ansonsten immer bindend, soweit es nicht als unverbindlich gekennzeichnet ist oder die Bindefrist zeitlich begrenzt wurde (geht einzelvertraglich oder über AGB)
    Olaf
     
  3. #3 JRGauditz, 28.11.2006
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    grundsätzlich ist der fliesenleger ja von unserem GÜ beauftragt, die fliesen zu verlegen. im hauspreis sind 20 € fliesenpreis inklusive und die grundsätze zur fliesenverlegung sind ja auch dort im vertrag geregelt. nun hat der fliesenleger uns ein angebot gemacht bezüglich der aufpreise für sonderwünsche, teurere/übergroße fliesen etc.
    drin steht z.b.:

    1. x qm > mehr-/minderpreis zu standard (genaue bezeichnung der fliese mit art.nr.) > gesamtbetrag

    2. x qm > wand deckenhoch verfliesen inkl. grundierung, fliesenkleber und fugenmasse > gesamtbetrag

    drunter steht dann noch, dass alle maße ziemlich genau ermittelt sind, die abrechnung aber nach aufmaß erfolgt.
    da würd ich doch mal sagen, das klingt alles ziemlich eindeutig.
    ramona
     
  4. #4 Olaf (†), 28.11.2006
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    Und wo..

    ist jetzt eine offene Frage:lock
    Olaf
     
  5. #5 JRGauditz, 28.11.2006
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    nun ja, was für einen laien eindeutig klingt, muss ja noch lange nicht eindeutig sein!!! da ich in meinem bisherigen leben noch nicht viel mit handwerkern zu tun hatte, fehlt mir da einfach die ahnung, wer was darf und was wer nicht darf. daher die nachfrage, wie bindend so ein angebot ist...
    danke für die aufklärung :konfusius
    ramona
     
  6. Eric

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    Ich gehe mal davon aus, daß statt türhoch (Standard) deckenhoch ( Sonderwunsch ) gefliest werden soll.

    Das wäre dann schon mal die erste Position, die Du einsparen solltest. Denn das ist für das Feuchteklima im Bad ohnehin nicht so gut. Besser ist, daß (Teil-) Wandflächen vorhanden sind, die die Feuchtigkeit aufnehmen und dann bei der Belüftung wieder abgeben. Aber OK. Ist außer mehr Geld auch Geschmackssache und darüber läßt sich bekanntlich nicht streiten.

    War aber nicht so doll, daß Du erst nach Vertragsabschluß auf die Idee gekommen bist, daß Dir türhoch und die Standardfliesen nicht gefallen. In der Regel gibts dann satte und nicht nachprüfbare Aufschläge. Man nennts Nachtragsmanagement :lock .
     
  7. #7 JRGauditz, 28.11.2006
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    @ eric:
    deine annahme ist richtig. über feuchtigkeit mach ich mir aber eigentlich keine großen gedanken, da wir eine KWL kriegen. außerdem bleibt die dachschräge im bad ja ungefliest.
    und bei vertragsabschluss wurde gar nicht über fliesendetails gesprochen, außer dass festgelegt wurde, welche bereiche gefliest werden und dass die fliesen bis 20 € pro qm im hauspreis enthalten sind. alles andere ist dann mit dem jeweiligen fliesenleger zu vereinbaren. sonderwünsche im rahmen des vertrags zu vereinbaren wäre sicherlich gar nicht möglich gewesen und falls doch, wären die aufpreise sicherlich nicht geringer gewesen als beim fliesenleger. und die fliesenpreise macht ja eh der fachhandel und nicht der fliesenleger oder der GÜ.
    ramona
     
  8. #8 Baufuchs, 28.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    stimmt so sicher nicht.

    Es ist eine alte Weisheit, dass es für einen BT viel einfacher ist höhere Preise über Nachträge (also nach Vertragsabschluss) zu erzielen als zu einem Zeitpunkt, wo der BT noch damit rechnen muss mit zu hohen Preisen einen Auftrag gar nicht erst zu bekommen.

    Bei einem seriösen BT/GU/GÜ ist es kein Problem, vor Vertragsabschluss alle Details festzulegen, so dass es zu Preisüberraschungen gar nicht erst kommen kann.
     
  9. Eric

    Eric

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    @Baufuchs: So isses.

    Hier aber noch ein bißchen perfider. Denn nach der Anfrage sind die Mehrkosten für andere Fliesen und abweichende Verlegung mit dem Fliesenleger zu vereinbaren. Der wurde vorher vom BT geknebelt und bekommt ( man kanns ja irgendwo verstehen ) bei den Sonderwünschen die Dollarzeichen.

    Hat da nicht vor Kurzem einer gefragt, ob er für Sonderwünsche den gleichen Verlegepreis wie der Bauträger zu bekommen hat und wie er an die zwischen BT und Fliesenleger ausgehandelten Preise herankommt?

    Haftungsrechtlich ist es natürlich bei Zusatzleistungen auch problematisch. Denn dafür haftet dann im Grundsatz nur der Fliesenleger. Wollen die Leute bei einem BT-Vertrag doch nicht ( nur ein Vertragspartner für den ganzen Bau ! ) und bekommens über die Hintertür ( Sonderwunsch ) doch aufs Auge gedrückt.

    Die Käufer verstehens halt nicht und vorher vertragsrechtlich beraten lassen sie sich auch nicht. Bis zum Verkauf steht der BT unter Druck. Der will seine Buden loswerden. Da ist selbstverständlich noch einiges rauszuholen.

    Kaufinteressent: Boh der schreibt rein, daß er den Mindestschallschutz erbringen wird. Klingt seriös. Die Wohnung nehme ich.
     
  10. #10 JRGauditz, 29.11.2006
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    also sonst legt ihr alle hier immer unheimlichen wert darauf, dass wir fragesteller unterscheiden, ob wir mit bt, gü oder gu bauen. und nun haut ihr hier alles selbst durcheinander. aber egal.
    im vertrag ist übrigens keine standard-fliese festgelegt, von der ich jetzt abweichen will, sondern es steht einfach nur drin, dass ich für 20 € pro qm machen kann was ich will. mich bei vertragsunterzeichnung schon festlegen zu müssen, welche fliesen ich genau haben will, wär mir auch ehrlich gesagt zu anstrengend gewesen. so find ich die regelung mit den 20 €/qm für die fliesen gar nicht so doof und ich kann mich in ruhe der fliesenauswahl widmen, während mein haus bereits gebaut wird. und schließlich verdient hier der fliesenleger an unseren sonderwünschen und nicht der gü.
    und außerdem ist es nach den erfahrungen anderer bauherren, die mit dem gleichen gü gebaut haben, in der regel günstiger, extrawünsche direkt mit den handwerkern zu vereinbaren. basta! ;)
    ramona
     
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