Kran auf Grundstück geparkt

Diskutiere Kran auf Grundstück geparkt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, unser Neubau (Einfamilienhaus) ist seit Juli 2006 in Arbeit. Letzt Woche wurden die Fenster eingebaut. Unser Generalunternehmer...

  1. #1 resteklau, 28.11.2006
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    Hallo zusammen,
    unser Neubau (Einfamilienhaus) ist seit Juli 2006 in Arbeit. Letzt Woche wurden die Fenster eingebaut.
    Unser Generalunternehmer erzählt uns seit 5 Wochen, daß er den Kran, der nach wie vor Mitten auf dem Grundstück steht, freigegeben ist.
    Von unserem Bauleiter wissen wir aber, daß der Genralunternehmer (mit extremst schlechter Zahlungsmoral) die Rechnung der Kranfirma wohl noch nicht bezahlt hat. Diese nutzt jetzt den Baufortschritt als Druckmittel, da wir die frostfreie Zeit nutzen wollen für die Aussenanlage, allerdings muss der Kran dazu weg.
    Hat einer eine Idee, was wir tun können?
    Wir haben unserem GU eine Frist gesetzt bis 04.12.2006.
    Allerdings läßt die das völlig kalt...
    Was tun?
     
  2. #2 Baufuchs, 28.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Irgendwie

    eine merkwürdige Geschichte.
    Ein Mietkran kostet umso mehr, je länger er bei Ihrem GU steht.
    Und Vermieter, deren Rechnungen nicht bezahlt werden, holen eigentlich recht fix die vermietete Sache zurück.....
     
  3. #3 resteklau, 28.11.2006
    resteklau

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    Stimmt, klingt merkwürdig.
    Allerdings, wenn der Kran durch unseren GU freigegeben wird, ist der Auftrag ja erstmal abgeschlossen und dann kommt die Rechnung für die gemietete/beanspruchte Zeit. Wenn diese dann nicht bezahlt wird, bleibt der Kran da wo er ist und stellt gleichzeitig ein Druckmittel da, vor dem Hintergrund, daß sich der Bauherr irgendwann meldet.
     
  4. Eric

    Eric

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    Hast Dir doch schon den passenden Namen zugelegt: Kran > Resteklau.
     
  5. ISYBAU

    ISYBAU

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    alteisen erzielt derzeit beim schrotthändler höchstpreise ,-) .... und an so einem kran ist ne menge dran ... aber spass beiseite.

    Ansprechpartner bleibt der Auftragnehmer, also der GU. mahnen, frist setzen wie bereits gemacht, abwarten und sofort ggf. eine letzte nachfrist setzen und schadensersatz ankündigen ...
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das kann

    ich mir eigentlich nicht vorstellen (Kran als Druckmittel parken) i.d.R. sind die Verleiher da recht rigoros. (Jede Woche wo der noch hier steht verlieren die noch mehr Geld!)

    Ich kann mir eher vorstellen das der BU einen Kran auf einer anderen Baustelle
    braucht und die den erst nach Zahlung dahin umsetzen...
     
  7. Eric

    Eric

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    Oder der Kranaufsteller hat im Augenblick keinen/ erst in zwei Wochen einen anderen, womöglich nahegelegenen Aufstellort und " parkt " auf dem Grundstück.

    @Isybau: Und wo ist der Schaden von Resteklau? Am Anspruch habe ich auch so meine Zweifel. Grundstück wird dem BT ( genannt: " Generalunternehmer ) noch gehören und eine vertragliche Beziehung besteht nur zwischen GU und Kranaufsteller. Wenn so ist, hat der Kranaufsteller sich über das Aufforderungsschreiben schlappgelacht.

    Haste nicht selten: Anspruch vielleicht ( ??? ) dem Grunde nach ( + ), aber Schaden ( - ). Dann gibts nix.

    Naja, vielleicht könnte man nach Aufstellung einer Parkuhr noch ne Parkgebühr rausschinden:e_smiley_brille02: .
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 28.11.2006
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    Das gibt´s nicht ...

    ... sag´ ich mal - wie Baufuchs.

    Ich denke mal eher, der Kran gehört dem GU und er weiß jetzt nicht mehr wohin damit. Ich kenne keinen Kranverleiher, der sein Gerät nicht nach der ersten erfolglosen Mahnung wieder abbaut, auch während der Bauzeit :konfusius .
    Das wäre ein Druckmittel. Eventuell auch gegenüber dem Bauherrn, damit der in Vorlage tritt, damit sein Bau weitergeht.

    Hier stimmt was nicht - egal was der Bauleiter sagt.
     
  9. Quelle

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    ich schaue grad die DVD "einmal im leben"......


    daher ist alles möglich.
     
  10. BJ67

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    Wenns der ist :

    http://www.mdr.de/I/3797632-high.jpg

    den sucht die Kripo, da gibts 20.000 Euro Belohnung für. :28:

    ach geht nicht, Euer Kran steht schon 5 Wochen, der ist erst seit dem 10./11. November fort. Man glaubt nicht was alles geklaut wird.
     
  11. Ryker

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  12. #12 VolkerKugel (†), 29.11.2006
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    Schrottverkäufer ...

    ... siehe oben :konfusius . Die klauen auch Kanaldeckel und Gullygitter.

    Und bei uns in der Nähe haben sie eine ganze Schienenstrecke geklaut.
     
  13. Ropi

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    Hallo,

    bei uns steht auch ein Kran auf dem Grundstueck, der schon seit einem Monat nicht mehr gebraucht wird. Der behindert aber unseren Hausanschluss (steht halt genau auf der Trasse). Habe dem Rohbauer angekuendigt, ab einer Nachfrist fuer jede angebrochene Woche eine Pacht festzusetzen. Das hat richtig Bewegung in die Sache gebracht.

    Gruss,
    Ropi
     
  14. BJ67

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    Nichts Schrotthändler, wenn der wirklich zwischen Löbau und Bautzen gesehen wurde, http://www.mdr.de/kripo-live/betrug/3798433.html,
    gehts wohl ostwärts. Ob man mit so nem Ding einfach so über die Grenze kommt, oder gerade deshalb ?! Fahren muss man den ja auch noch ohne Schaden zu machen...
     
  15. #15 resteklau, 30.11.2006
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    Hallo zusammen,
    vielen Dank für Eure Kommentare (wenn auch einige überflüssig sind).
    Habe eben mit der Kranfirma gesprochen.
    Es ist tatsächlich so, die haben derzeit keine Verwendung für den Kran. Die Kranfirma hat unserem GU bereits 3 erfolglose Rechnungen geschrieben und setzt dies jetzt als Druckmittel ein. Und genau wie Ropi schreibt, zum einen liegen die Anschlüsse darunter, zum anderen müssen wir daran, um an anderer Stelle den Rest Erde zu verfüllen.
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 30.11.2006
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    Dann ...

    ... hilft nur Eins: Anwalt (Fachanwalt für Baurecht) :konfusius .
     
  17. #17 Baufuchs, 30.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wozu

    im Moment der Aufstand?

    Erst mal Ablauf der Frist abwarten.

    Nicht verständlich ist mir in diesem Zusammenhang die Feststellung von Resteklau: "lässt die völlig kalt". Hatten wir schon den 04.12. ?
     
  18. Eric

    Eric

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    @Baufuchs

    Ich denke mal, es gilt das, was ich bereits vorher erklärt habe.

    Denn dann hätte Resteklau mangels Eigentum und mangels vertraglicher Beziehung überhaupt keinen Anspruch gegen den Kranaufsteller und könnte soviel Fristen setzen wie er will. Ansprechpartner des Resteklaus wäre - wenn überhaupt - der BT ( sofern der im Verzug ist ) !

    @Volker:

    Der wird sich aber freuen über den Fall und den Streitwert !?!
     
  19. #19 Baufuchs, 30.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @eric

    Dann vermute ich mal...

    Das ist kein BT, denn wenn, dann wäre das ein BT-Bauleiter und dessen Tage beim BT wären gezählt.....

    @Resteklau

    Ist das tatsächlich ein Generalunternehmer, oder ein GU ?
    Mal hier lesen.
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 30.11.2006
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    Kleinvieh ...

    ... macht auch Mist :biggthumpup: sach ich mal. Warum soll´s Euch besser gehen als uns :Roll !
     
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Kran auf Grundstück geparkt

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