Abnahme, Unterlagen des Architekten

Diskutiere Abnahme, Unterlagen des Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, mich würde mal interessieren, welche Unterlagen man sinnvollerweise beim Abschluß des Bauvorhabens als Bauherr vom Architekten bekommt....

  1. P.G.

    P.G.

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    Hallo, mich würde mal interessieren, welche Unterlagen man sinnvollerweise beim Abschluß des Bauvorhabens als Bauherr vom Architekten bekommt.

    Wir haben den Architekten quasi per Handschlag beauftragt, da wir vorab mit ihm sehr oft gesprochen haben.
    Gibt es eine Art Unterlagenplan?
    Es handelte sich bei uns um einen Anbau, allerdings mit Erneuerung der Zuleitungen Gas, Wasser und der Abwasserleitungen zur Grundstücksgrenze.
    Gibt es dafür üblicherweise auch Zeichnungen?
    Wir haben während der Bauphase alle möglichen Installationen photographiert und archiviert, und wahrscheinlich schaut man dann ein Leben lang nicht mehr nach.
    ABER: Wenn es irgendwann zu Aufgrabungen kommt, wenn man von diversen Ämtern aufgefordert wird, wenn Versicherungen Pläne sehen wollen, dann ...
    ... ist der Katzenjammer meist groß.

    Mich interessieren auch mal die Meinungen der Bauherren, aber natürlichauch die der Architekten.
    Man muss ja leider auch in Betracht ziehen, dass ein Architekt seinen Wirkungsort wechselt oder schlimmeres.
    Danke für jeden Hinweis.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 29.11.2006
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    Ganz einfach ...

    ... fragt ihn, welche Planunterlagen er gefertigt hat und bittet um jeweils eine Kopie. Wo ist das Problem?

    Einen "Unterlagenplan" gibt´s nicht. Das ist von Bauvorhaben zu Bauvorhaben verschieden. Die Frage ist: Was habt Ihr bei dem "Handschlag" alles vereinbart?
     
  3. P.G.

    P.G.

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    Da muss ich kurz nachhaken.
    Lt. der Abrechnung wird ja auch ein Posten für Unterlagen (Kopien, Zeichnungen, ...) pauschal 0,5% ? angesetzt.
    Dann sollte ja irgendwo auch beschrieben sein, was darunter zu verstehen ist.
    Gibt es z.B. lt. der Verordnung eine Pflicht, Leitungspläne zu erstellen? Oder hätte man das explizit vereinbaren müssen?
    Irgendwie komme ich mir hier immer so vor wie auf Arbeit.
    *Du musst mir schon sagen, was du willst. :) *
    Volker, ich habe z.B. mit ihm vereinbart, dass ich nicht für jede Ausschreibung die Unterlagen benötige, mir reicht, wenn er mir die eingegangenen Angebote bewertet und zur Entscheidung seine Anmerkungen macht. Wobei ich immer die Entscheidung habe.
    Wie gesagt, der Gedanke ist nicht böswillig oder so, einfach praktisch gesehen, was sollte, kann, muss?

    Mir fällt gerade folgendes Beispiel ein: Aussenputz wurde bei uns noch überstrichen, sollte der Architekt mir über den RAL-Ton ein Dokument geben, ist das selbstverständlich?
    Man kann doch nicht jedes Detail vereinbaren, das Wissen hat man doch gar nicht.
    Klar, solange er in unserem Ort arbeitet, ist das alles kein Thema, kurzer Anruf (auch in paar Jahren...).

    Nochmals, bitte nicht unterstellen, ich wollte jemanden *übervorteilen*, einfach ganz pragmatisch sehen.
    Danke
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 30.11.2006
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    Leitungspläne z.B. ...

    ... gehören nicht zu den Grundleistungen des Architekten. Wenn überhaupt erforderlich sind sie eine Besondere Leistung, die auch gesondert zu vergüten ist.
    Der Pauschalansatz für Vervielfältigungen ist üblich und mit 0,5 % großzügig nach unten angesetzt.

    Nochmal: Wo ist das Problem? Ruf´ ihn an und lass Dir die Kopien schicken.
     
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Abnahme, Unterlagen des Architekten

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