Eingeschossig, Zweigeschossig, 2/3 Regelung?

Diskutiere Eingeschossig, Zweigeschossig, 2/3 Regelung? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Schönen guten Tag, mich quält folgende Frage. Wir dürfen in unserem Baugebiet nicht Zweigeschossig bauen und müssen daher von der sogenannten...

  1. Saesh

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    Schönen guten Tag,
    mich quält folgende Frage.

    Wir dürfen in unserem Baugebiet nicht Zweigeschossig bauen und müssen daher von der sogenannten "2/3 Regelung" gebrauch machen.

    Bezieht sich diese Regel auf die gesamte Wohnfläche? Müssen hierbei Räume wie z.B. der HWR rausgerechnet werden?

    Ich hoffe mich kann hier jemand aufklären.


    Gruß
    Sascha
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2006
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    NBauO...

    sagt zur Vollgeschossigkeit:
    max. 2/3 der Fläche des Geschosses darunter > 2,30 m.
    Hat nichts mit Wohnfläche zu tun.
    Haus mit Aussenmaßen 8 * 10 m maximal 53,32 m² > 2,30 Höhe, dann ist DG kein Vollgeschoss.
    MfG
     
  3. Saesh

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    Hallo Ralf,
    danke für die schnelle Antwort.

    Wir planen den Bau einer Stadtvilla.
     
  4. Saesh

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    Hast du das nochmal irgendwo bei der NBauO zum nachlesen?
    Muss doch irgendwo offiziell spezifiziert sein.

    HIER gehts zur NBauO.
     
  5. #5 Baufuchs, 05.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und hier

    steht es (§2 NBauO):

    Achtung:
    Auch die textlichen Festsetzungen des B-Plans genau lesen. Oft wird dann, wenn 1-geschossige Bauweise vorgeschrieben ist der Bau von Staffelgeschossen (wie "Stadtvilla") dadurch verhindert, dass zusätzlich eine max. zulässige Traufhöhe vorgeschrieben wird.
     
  6. Saesh

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    Hi Baufuchs,
    habs gerade auch gefunden gehabt unter §2 (4).

    Danke dafür!
    Traufhöhe ist nicht vorgegeben.

    Aber wenn wir im Obergeschoss die Einrückung machen, so dass wir die Regelung einhalten, dann siehts nicht mehr nach Stadtvilla aus.
    Eine Ausrückung vorn und hinten von Beispielsweise 1x5 u. 1x5 kostet mal eben 6000-7000EUR mehr.
     
  7. #7 Baufuchs, 05.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal nachrechnen

    EG 10x10m = 100 m² davon 2/3 = 66,7 m2

    OG 8mx8m = 64 m² also 2/3 eingehalten, wenn ringsum 1m Rücksprung.

    Wo ist das Problem ?
     
  8. Saesh

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    Das es nun Toskana Stil ist, da der Rücksprung zu weit ist :)
    Der Charme einer Stadtvilla geht somit verloren.
     
Thema: Eingeschossig, Zweigeschossig, 2/3 Regelung?
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