Dokumentation Vergelung ?

Diskutiere Dokumentation Vergelung ? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Unser WU-Betonkeller ist seit geraumer Zeit undicht. Im Rahmen der Gewährleistung haben die herkömmlichen Abdichtungsmethoden (Verpressen) nicht...

  1. #1 Dominik, 29.07.2002
    Dominik

    Dominik Gast

    Unser WU-Betonkeller ist seit geraumer Zeit undicht. Im Rahmen der Gewährleistung haben die herkömmlichen Abdichtungsmethoden (Verpressen) nicht gefruchtet. Da an dieser Stelle nur von innen abgedichtet werden kann, hat die Abdichtungsfirma schließlich ein Vergelen, wie es im Tunnelbau wohl gang und gäbe ist, vorgeschlagen.

    Obwohl wir gewisse Bedenken - nicht zuletzt durch die Unterstützung des Forums - gegen dieses Verfahren geäußert haben und, nachdem uns keinerlei Gewährleistung/ Schadensersatz/ Qualitätssicherung etc. zur Absicherung des Risikos gegeben wurde, wir ein Beweissicherungsverfahren in der Sache angestrengt haben, mußten wir jetzt akzeptieren (durch unseren RA bestätigt), dass doch heute vergelt wird.

    Sollte ich nun wenigstens eine ausführliche Dokumentation verlangen, was womit wie getan wurde, um in 5 Jahren und 1 Tag, wenn die Gewährleistung voraussichtlich rum ist und ich ggf. eine neue Abdichtungsfirma beauftragen muss, dieser Firma belegen zu können, was warum gemacht wurde, oder überlasse ich dies dem Gutachter im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens ?
    Wenn ich selbst die Dokumentation verlangen soll, was müßte darin stehen, damit es einem Fachmann weiterhilft ?
     
  2. MB

    MB Gast

    Warum weiß der Rechtsanwalt das nicht? Rechtsberatung dürfen wir hier ehh nicht. Die Dokumentation können Sie sich im Grunde sparen. Es hängt ja nur davon ab, ob die Erfolg bringt oder nicht. Und nach 5 Jahren und 1 Tag nutzt Ihnen die Dokumentation auch nichts. Sie können den Vorgang höchstens von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überwachen lassen, der dann eben haftet. Aber auch das bringt nix: Vergelung ist in keiner DIN geregelt.
     
  3. #3 Dominik, 29.07.2002
    Dominik

    Dominik Gast

    Hallo Herr Beisse,

    es geht mir nicht um die rechtliche Lage, sondern um die technische Konsequenz.
    Hätte das entsprechende Bauunternehmen den Bau ordentlich dokumentiert, hätte man heute vielleicht eine Ahnung gehabt, warum der Keller undicht ist. So stochern alle Baufachleute (damaliger Bauleiter, Abdichtungsfirma, bisherige mehr oder minder gute Sachverständige) im Trüben, weshalb ja schließlich als Gernerallösung vor dem Ab-/Aufriss des Kellers das Vergelen auf den Tisch kam.
    Wenn jetzt dieses Verfahren auch versagt, eine völlig andere Stelle undicht wird oder sonst irgendetwas passiert, frage ich mich halt, wieviel ein dann eingeschalteter Baufachmann wissen sollte, um ggf. einen Zusammenhang mit dem Vergelen herstellen zu können bzw. eine nächste Maßnahme vorschlagen kann.
    Immerhin haben wir schon die Erfahrung gemacht, wie ein simpler vergessener Nachtrag in den Ausführungszeichnungen dazu führte, dass fast ein später aufbetonierter Sockel als (damit dann viel zu dünne) Bodenplatte angesehen wurde. Und hier waren noch alle damals Beteiligten zu kriegen, um die Sache zu klären.
     
  4. Jupp

    Jupp

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    Rückfrage

    1. Welche Konstruktion, Baustoffe ,Ausführung?
    2. Bodengutachten?
    2. Wasserbelastung nach DIN 18195?
    3. Bauteilabmessungen?
    4. Wurde eine Rissbemessung durchgeführt.
    5. Habe bösen Verdacht,weshalb die verpressung nicht
    funktioniert.

    Gruß Jupp
     
  5. #5 Dominik, 30.07.2002
    Dominik

    Dominik Gast

    zu 1.: RMH (5 Häuser), 1 Wanne aus WU-Beton BG 25; Eigenrezeptur der Tochterfirma von Dywidag; durchgehend betonierte Bodenplatte trotz zweier Sprünge á 30 cm zwischen 2 Häusern (1 Sprung an besagter Stelle bei uns); Fugenbänder unbekannter Herkunft in den Wänden; 1/2-stockbauweise, d.h. der zweite Kellerraum liegt 1,25m über dem undichten; Schadensstelle in der Hausmitte (deshalb von außen nicht zugänglich); neben der Schadensstelle aber ist noch aus statischen Gründen ein (betonierter) Kriechkeller an dessen Außenwand das nächste Fugenband ist.
    zu 2.1: Kein Bodengutachten, aber die Baugrube hangaufwärts (gleicher Bauträger/-unternehmer) wurde mit einem geologen begangen, der eine Aktennotiz formuliert hat. Darin heißt es, dass der Boden aus Schluff und ? besteht mit einer wenigen cm-starken, wasserführenden Moräne. "Es kann zu drückendem Hang- und Oberflächenwasser kommen" (Betonung des Bauleiters auf "kann").
    zu 2.2: Meines Wissens 250 N/m2, sonst müßte ich noch einmal Akten wälzen
    zu 3.: sh. 1.
    zu 4.: Nein, zumindest uns nicht bekannt und wir haben schon mehrfach nach einer ordentlichen Dokumentation der Bauphase verlangt.
    zu 5.: ?

    Zur aktuellen Baustelle gibt es noch ein paar Bilder. Da ich das mit dem Bilder einbinden hier nicht raffe, schicke ich sie per Mail.
     
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