Meinhard von Gerkan

Diskutiere Meinhard von Gerkan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Darf ein Architekt so einfach über das Geld des Bauherren verfügen? Als normal denkender Mensch würde ich sagen der Architekt hat im Sinne des...

  1. damy

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    Darf ein Architekt so einfach über das Geld des Bauherren verfügen?
    Als normal denkender Mensch würde ich sagen der Architekt hat im Sinne des Bauherren zu planen, und wenn der Bauherr eine Kosteneinsparung wünscht dann hat der Architekt das gefälligst zu berücksichtigen.
    Oder haben solche Architekten Sonderrechte und Freischeine zum Geldausgeben.

    damy
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ein Architekt...

    ein derartiges Problem daraus macht, wenn sein AG eine Planung ändern möchte, find ich schon peinlich, aber dann auch noch zu klagen, ist unbeschreiblich - und fördert den Ruf der Architekten ungemein :mauer .
    Das grösste an der Nummer ist jedoch ein Gericht, daß diesem Architekten auch noch Recht gibt.
    MfG
     
  3. Ryker

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    Sei getröstet:

    Die Bauherren werden zwischen den Staralüren eines (Bahn)Hofbaumeisters
    und Wohnhausarchitekten zu unterscheiden wissen.
     
  4. MaMa

    MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Im Prinzip...

    stimme ich ja mit Euch ja überein, aber wenn ich die Sache richtig verstanden habe, hat Meister Mehdorn noch ´n zusätzlichen Archi ohne Wissen von Onkel Meinhard eingeschaltet und den mit den Änderungen beauftragt. Das bei sowas der Archi stinkig reagiert, das wäre auch anderen passiert, oder?
    Gruß
    Martin
     
  5. #5 Gast217, 05.12.2006
  6. Ryker

    Ryker

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    Aus Marions zweitem Link:

    Das ist eine sehr gewagte Urteilsbegründung.
     
  7. #7 Gast217, 05.12.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Den Satz habe ich auch gelesen. Dann aber weiter:

    Wenn aus Kostengründen Änderungen notwendig sind hätte das im Einklang mit GMP passieren müssen.

    Marion :)
     
  8. Ryker

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    Die SZ habe ich auch grade gelesen und muß sagen:

    Je mehr ich lese, desto mehr tendiere ich in diesem speziellen Fall dazu, dem Architekten
    moralisches Recht zuzugestehen - immerhin wollte gmp den Entwurf optimieren
    um die Kosten in den Griff zu bekommen.
     
  9. #9 Gast217, 05.12.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Um moralisch geht's da nicht. :)

    Marion :)
     
  10. Ryker

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    Und die Moral von der Geschicht:
    Schaffe für den Mehdorn nicht. [​IMG]
     
  11. Bruno

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    Das Urteil ist für mich in großen Teilen nachvollziehbar. Klar ist, dass Entwürfe und Gebäude schutzfähige Werke nach dem Urheberrecht sind. Der Auftraggeber hat ebenso schutzfähige wirtschaftliche Interessen. Kollidieren die beiden Rechte, muss abgewogen werden. Oft bekommt dann der Auftraggeber recht, weil ihm wirtschaftliche Nachteile nicht zugemutet werden sollen. Allerdings muss dem Architekten dann die Übernahme der Umplanung angeboten werden.

    Die Abwägung hat hier ergeben, dass die wirtschaftlichen Interessen weniger schutzwürdig waren. Der Architekt hätte den Konflikt nahezu oder ganz kostenneutral lösen können, womit sich der wirtschaftliche Aspekt in Luft aufgelöst hätte. Dass dem Architekten die Umplanung nicht beauftragt wurde, ist eher ein Nebenschauplatz.

    Eine weitere Frage ist, ab wann der Werkschutz nach dem Urheberrecht entsteht. Ein halbfertiges Werk kann m.E. noch nicht schutzfähig sein. Hier wird deshalb nicht das Bauwerk, sondern der Entwurf das Schutzfähige gewesen sein. Der war lt. Architekt abgestimmt und damit fertig. Schließt man sich dem an, ist das Urteil konsequent.

    Die Bahn hätte diese Argumentation durch anderes Verhalten leicht aushebeln können. Sie hätte sagen müssen: gut, das ist dein Entwurf. Der ist fertig und geschützt. Ich muss den aber nicht umsetzen und kündige hiermit die noch nicht erbrachten Leistungsphasen. Als Ausgleich, den du Architekt dir anrechnen lassen musst, erhältst du den Auftrag für einen neuen Entwurf mit Flachdecke und neuem verminderten Kostenrahmen. Mache das Beste daraus. Damit wären keine Urheberrechte verletzt worden. Hätte der Architekt dann geschmollt und den neuen Auftrag abgelehnt, hätte er Pech gehabt. Einen Anspruch, dass etwas einmal Geplantes auch gebaut werden muss, hat er nicht.

    Das wäre sonst das Ende für die ganze Architektenzunft. Niemand würde einen Architekten beauftragen, wenn der nach der Entwurfsphase sagen könnte: ab jetzt sind gegen meinen Willen keinerlei Änderungen mehr möglich. Du musst jetzt genau so bauen. In diesem Sinn darf das Urteil nicht missverstanden werden. Da besteht Aufklärungsbedarf. Leider driftet aber die Diskussion in den Medien auf ein niedriges Niveau ab.
     
  12. Bruno

    Bruno

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    Rainer Hank von der FAZ hat es nicht verstanden.

    http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF4...99AD730E0F98A7F2F1~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    Für ihn ist der Architekt zickig und das bißchen Urheberrecht an einem Bahnhof angesichts wirklich schutzfähiger Werke wie Paul Cézannes Aquarelle, James Joyce' Ulysses oder dem Dom in Florenz nichts wert.

    Ein bißchen Urheberrecht gibt es aber nicht. Schutzfähig ja oder nein ist die Frage. Wäre es anders, sollte sich Herr Hank viel eher über Stadtplanverlage auslassen, die teure Abmahnungen verschicken wenn jemand einen Schnipsel aus einem Stadtplan mit 100x100 Pixeln ins Internet stellt, und vor Gericht damit durchkommen.
     
  13. Ryker

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    Unveränderlichkeit des Entwurfs als Grundsatz wäre eine zusätzliche Einnahmequelle für Architekten:

    Einfach mal die früheren eigenen oder gar von den Ahnen geplanten Bauwerke abklappern und nachsehen,
    ob diese nachträglich baulich verändert - und somit das Kunstwerk geschändet - wurde
    und munter drauflosklagen. Rückbau erfolgt in zuvergütender Leitung des Architekten.
     
  14. Bruno

    Bruno

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    Auch dein Beitrag geht in die falsche Richtung Ryker und versucht, ein "Feindbild Architekt" aufzubauen. Warum passiert dein Szenario nicht schon längst? Weil die Welt in dieser Beziehung noch in Ordnung ist, sowohl seitens der Moral der Architekten als auch der Tendenz in der Rechtsprechung. Vielleicht solltest du es selbst mal übers Urheberrecht versuchen, wenn ein anderer Handwerker mal eines deiner Dächer, deiner Werke, durch Umdeckung verschandelt.
     
  15. Ryker

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    Ich bin DDM, nicht Feindbildbauer. Meinen letzten Beitrag hast Du fehlinterpretiert.
     
  16. #16 DerKlaus, 05.12.2006
    DerKlaus

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    Ich traue mich nicht, was zu schreiben: hinter mir stehen drei Architekten und nur zwei Bauingenieure ;-)

    Scherz beiseite: im Großen und Ganzen hat Bruno es noch am besten erfaßt. Im EFH-Bau wird so etwas kaum vorkommen (auch nicht sehr oft bei Dächern in diesem Maßstab). Bei größeren Bauten auch nur dann, wenn es keine reinen Zweckbauten sind (z.B. Fabriken, Kraftwerke, Kindergärten etc.).

    Deswegen zielt die Diskussion (oder Polemik) in den Medien ja oft auch auf die Repräsentation, und eben nicht auf einen Bahnhof als Zweckbau.

    Andererseits ist ja auch nicht Mehdorns Geld, sondern das Geld der Kunden. Wobei die Bahn ohnehin schon viel zu teuer ist.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2006
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    @ Ryker...

    das mit den Ahnen hat sich was. Nach 25 Jahren ist Schluß mit lustig (i.d.R.).
    MfG
     
  18. OK

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    Entscheidend sind nicht irgendwelche Fristen, sondern die Frage, WER die Urheberrechte innehat. Wenn dazu vertraglich nichts vereinebart wurde, dann ist das der Urheben, also der Architekt. Aktuelles Bsp aus FFM: Umbau der 80 Jahre alten Großmarkthalle wird wg. verletzter Urheberrechte von den Nachfahren des Architekten angegriffen
    http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEF...4CA81F1B32E4D055B5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
    +
    Grüße
    Oliver
     
  19. #19 Hundertwasser, 05.12.2006
    Hundertwasser

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    Bruno lass mich nicht dumm sterben: Warst du erst 40 Jahre lang Richter und hast dann auf Architekt umgesattelt oder übst du die Jurisprudenz nebenberuflich aus?
     
  20. #20 butterbär, 05.12.2006
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    Mit dem Vertragsabschluss wird die Verwirklichung des Entwurfs innerhalb des festgelegten Kostenrahmens verbindlich, und es besteht das Urheberrecht des Entwerfers. Diese Bindewirkung überging Mehdorn, als er ohne Rücksprache ein anderes Büro mit der Gestaltung der Bahnsteighalle beauftragte.


    ich weiss nicht was ihr euch da über den kollegen von gerkan aufregt.

    das ist einseitiger vertragsbruch und die übliche arrogante geisteshaltung von öffentlicher hand und bauherren vorallem aus der wirtschaft - da haben die architekten bisher nur allzu zurückhaltend darauf reagiert oder schlichtweg gar nicht.

    ich darf nur an den kollegen aus stuttgart verweisen, der den wettbewerb zum deutschen pavillion der expo gewonnen hat... der hatte am ende das handtuch geworfen,weil ihm dummschwätzer und selbsternannte experten den entwurf zerredeten so dass davon am schluss nichts mehr übrig blieb.
     
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