Betrug?

Diskutiere Betrug? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich brauche eine Einschätzung bitte! Habe ein Massivhaus gebaut, einen Bauvertrag mit Festpreis und Ratenzahlung vereinbart. Bei Einhalten des...

  1. #1 lysander1965, 06.12.2006
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    Ich brauche eine Einschätzung bitte!
    Habe ein Massivhaus gebaut, einen Bauvertrag mit Festpreis und Ratenzahlung vereinbart. Bei Einhalten des Zahlungszieles ist eine definierte Garage "die kostenfreie Belohnung". Nun am Ende des Bauens informiert mich mich mein Unternehmer, ich hätte die Abschlagszahlung vor 2 Monaten falsch überwiesen, stellt mir diese Woche (KW49) eine Rechnung datiert mit KW 39 aus. Die "neue Rechnung" wurde demnach nicht fristgerecht beglichen, also stellt er mir nun die Garage in Rechnung!
    Ist es denn möglich, das Bauunternehmen ohne Rechnungssoftware arbeiten und Ihre Rechnungsnummern dementsprechend "anpassen" können?

    Kennt jemand solche Gebahren, wie schützt man sich davor?

    Danke und Gruß!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2006
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    Software ...

    hin oder her, auch die hat "Stellschrauben"
    Natürlich kann der seine Rechnungen nummerieren und datieren - naja nicht wie er will - aber mit gewissem Spielraum.
    Gültig für die Zahlung ist alleine der Zugang der rechnung. Sie können ja auch nichts dafür, wenn der Briefkasten beim BU 2 Wochen nicht geleert wird.
    Bleibt die Beweislage.

    MfG
     
  3. #3 lysander1965, 06.12.2006
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    Danke!

    Wenn die "schrauben" können, wie ists dann mit der Beweisführung, wie ists mit deren Finanzamt ....
    Kann das denn war sein?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2006
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    Das FiA...

    achtet nur (wenn überhaupt) darauf, daß die Nummern nur einmal vergeben werden und das die MWST passend abgeführt wird. Denen ist doch (platt gesagt) egal, wer was wann abrechnet, solange alles angegeben wird und die Buchhaltung nachvollziehbar ist. Nix weiter.
    Ich hab auch schon aus Versehen R-Nummern zweimal vergeben und hinterher aus einer XY a gemacht. Ist zulässig.
    MfG
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 06.12.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Und wenn ich ...

    ... jetzt noch die Mehrkostenforderung von 20.000 € für den Kanal dazunehme ist es meiner Ansicht nach höchste Zeit, einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate zu ziehen.
    Hier geht´s ja jetzt um "richtig Kohle".
     
  6. #6 Olaf (†), 06.12.2006
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    Mir Wollen ..

    ja keine Rechtsberatung machen: Aber kann Dir der BU den pünktlichen Zugang der Rechnung bei Dir beweisen, z.B. durch Einschreiben?:smoke
    Olaf
     
  7. #7 Baufuchs, 06.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wo

    ist das Problem?

    Haben Sie damals eine Rechnung bekommen?
    Pünktlich bezahlt?

    Wenn ja, verstehe ich das Problem nicht.
    Sie haben dann die Rechnung und können die Zahlung sicher mit Hilfe Kontoauszug o.ä. nachweisen.
     
  8. Eric

    Eric

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    @Volker

    Meinste ernsthaft, daß dem lysander1965 ein Anwalt helfen kann. Der stellt so merkwürdige und nicht nachvollziehbare Fragen, daß man an die Ernsthaftigkeit kaum glauben mag.

    Ich halte das alles für fakes oder wie er selbst schreibt:

     
  9. #9 VolkerKugel (†), 06.12.2006
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    Hast Du nicht selbst ...

    ... mal geschrieben (und zwar mir!), hier wird erstmal die Behauptung des Fragestellers als wahr angenommen? Und jetzt das :fleen !
     
  10. Bruno

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    Anscheinend wurde auf die 2 Monate zurückliegende Rechnung zu wenig überwiesen, also: Zahlungsziel nicht eingehalten. Auf das Datum der Nachberechnung kommt es nicht an. Auch wenn die mit KW49 ausgestellt wäre: der Zahlungspfusch ist früher passiert, Garage adé.
     
  11. #11 Carden. Mark, 06.12.2006
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    Da ist wie mit dem Skonto.
    Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass jemand einen Vertrag in der Form verfaßt.
    Aber man lernt ja nie aus.
     
  12. ISYBAU

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    was heisst falsch überwiesen ? geht es nur um den betrag oder die fristgerechte bezahlung ? wer eine rechnung mit eingangsdatum ziert ist im vorteil und es wird doch sicher noch ein kuvert mit briefmarke und poststempel geben, mit dem man ggf. den postweg der "kritischen rechnung" nachvollziehen kann.

    wenn man sich schon auf solche vertragsvereinbarungen einlässt, muss man die kritischen fakts eben genau dokumentieren. ein renomierter anwalt pflegte in solchen sachen immer zu sagen "dem wachen gehört das recht"
     
  13. #13 lysander1965, 07.12.2006
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    Danke für Deine Einschätzung, alle Anderen verstehen meine Fragen, der Fake ist wohl eher auf Deinem Hals zu suchen!:boxing
     
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