Grenzbebauung bzw. Grenzüberschreitung

Diskutiere Grenzbebauung bzw. Grenzüberschreitung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe mich heute hier angemeldet um vielleicht schon mal im Vorfeld einiges zu erfahren: Mein Problem ist folgendes: Meine...

  1. #1 goodshipluzi, 07.12.2006
    goodshipluzi

    goodshipluzi

    Dabei seit:
    07.12.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Swisttal
    Hallo zusammen,
    ich habe mich heute hier angemeldet um vielleicht schon mal im Vorfeld einiges zu erfahren:
    Mein Problem ist folgendes: Meine Eltern haben vor ca. 15 Jahren auf einem Eckgrundstück ein Mietshaus gebaut. 2 Jahre später habe ich neben diesem Mietshaus ein Einfamlienhaus mit Doppelgarage und Abstellraum gebaut. Der Abstellraum war für das Mietshaus als Fahrradraum vorgesehen und wurde auch so genutzt. Die Garage befindet sich auf meinem Grundstück und der Abstellraum auf dem des Mietshauses. Auf der Doppelgarage plus Abstellraum ist meine Terasse. Das Ganze ist eine komplett lückenlose Einheit mit dem Mietshaus. Meine Eltern entschieden sich vor ca. 7 Jahren das Mietshaus zu verkaufen. Der Abstellraum wurde weiterhin von dort aus genutzt und ich nutze natürlich weiter meine Terrasse. Weiterhin verläuft ein Streifen Garten auch noch auf dem Grundstück des Mietshauses. Nun sind die neuen Besitzer gestern mit Zollstock und Plänen rumgelaufen und haben vermessen und Markierungen gesetzt. Nun habe ich die Befürchtung dass da jetzt einiges auf mich zukommen wird. Ich bin mir bewusst das - wenn - ein Anwalt zu Rate gezogen werden muss, aber eigentlich möchte ich das vermeiden. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit solch einer verzwickten Situation oder kann mir einen Tipp geben?
    Herzlichen Dank
    Carmen
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Tja...

    das hätte man/frau beim Verkauf regeln müssen.
    Die Dachterrasse dürfte einen Abstand einhalten müssen und der Garten wird im Zweifel schmaler werden.
    Einizige Chance: Die Besitzer waren informiert und haben es über Jahre hinweg geduldet (Gewohnheitsrecht)
    Aber der Steg ist SEHR schmal
    MfG
     
  3. #3 goodshipluzi, 07.12.2006
    goodshipluzi

    goodshipluzi

    Dabei seit:
    07.12.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Swisttal
    hm

    Naja die neuen Besitzer kannten das Haus ja schon vorher und die letzten Jahre war ja auch nichts gewese, es gab keine Beanstandungen oder ähnliches. Naja, ich werde wohl abwarten müssen ... und wenn der Garten schmäler wird, werde ich auch damit leben können. Ich habe nur keine Lust auf Kleinkrieg!
    Danke für die schnelle Antwort :)
    Grüße
    Carmen
     
  4. #4 goodshipluzi, 07.12.2006
    goodshipluzi

    goodshipluzi

    Dabei seit:
    07.12.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Swisttal
    Um das Bild zu verdeutlichen ...

    Hier eine Skizze der div. Ansichten.
    Ich hoffe man kann alles erkennen
     
  5. #5 Baufuchs, 07.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Um

    Gewohnheitsrecht geltend machen zu können, müssten die Nachbarn vom "falschen Grenzverlauf" Kenntnis gehabt haben.

    Wenn Sie jetzt erst vermessen/nachgemessen haben, dürfte das zumindest für den Grenzverlauf ausscheiden. Ähnliches gilt wohl auch für die (ohne Grenzabstand) zu große Terrasse auf der Garage.

    Wenn`s ohne Ärger ablaufen soll, erst mal abwarten was da kommt und ggf. Gartengrenze korrigieren und Terrasse verkleinern.

    Wenn das nicht gewollt ist, geht´s ohne Anwalt eh nicht.
     
  6. #6 goodshipluzi, 07.12.2006
    goodshipluzi

    goodshipluzi

    Dabei seit:
    07.12.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Swisttal
    Ob sie davon Kenntnis hatten weiss ich nicht - ich glaube eher nicht. Was ist nicht verstehe ist, man mach einen Kaufvertrag beim Notar etc. bekommt alle Unterlagen, Pläne, Flurkarten u.ä. und nach 7 Jahren kommt man auf diese Idee?? OK, man muss nicht alles verstehen.
    Gartengrenze verkleiner ist nicht das Problem - ich würde den Besitzern sogar den Streifen abkaufen - wenn sie damit einverstanden wären.
    Bei der Terrasse sehe ich ein Problem - soll ich dann ein Geländer mitten auf die Dachterrasse machen um den letzten Meter nicht mehr zu betreten??? Bis jetzt wurde der Boden immer regelmäßig abgedichtet damit keine Wasserschäden am Mietshaus entstehen, und dann ist das nicht mehr mein Problem? Das Terrassengeländer ist von unten gesehen wie ein Dach ohne Spitze (mit Biberschwänzen), dann muss ich dass abreißen??? Mein Gott kann ich da nur sagen!:yikes
    Danke trotzdem :(
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Entschuldigung...

    eine baurechtliche Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten ist nicht Teil der Notarleistung!
    Und der Zustand war baurechtlich schon immer unzulässig - somit hätte er gar nicht erstellt werden dürfen.
    Er wurde nur in Folge der familiären Bande "geduldet".
    MfG
     
  8. #8 goodshipluzi, 08.12.2006
    goodshipluzi

    goodshipluzi

    Dabei seit:
    07.12.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Swisttal
    tja ...

    das ist so richtig ... aber was heisst baurechtlich unzulässig? Ämter und Architekt waren doch so damit einverstanden! Oder habe ich damals meine Genehmigung nur bekommen, weil diese Art der Bebauung meine Eltern geduldet haben?
    Je mehr Antworten ich bekomme, desto verwirrter werde ich und umso mehr Fragen kommen auf ... :confused:

    Vielen Dank für die Antwort :winken
    Gruß
    Carmen
     
  9. #9 Baufuchs, 08.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Prüfen Sie

    mal, ob die Terrasse auf Garage+Abstellraum, so wie Sie diese gebaut haben, Bestandteil der Baugenehmigung war.

    Auf Grundstücksgrenzen (bzw. in der Abstandfläche zur Grenze) sind zwar Garagen zulässig, aber Terrassen auf Garagen i.d.R. nicht.
     
Thema: Grenzbebauung bzw. Grenzüberschreitung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gewohnheitsrecht grenzbebauung

    ,
  2. grenzüberschreitung im 3m Bau Raum

    ,
  3. grenzüberschreitung bau

Die Seite wird geladen...

Grenzbebauung bzw. Grenzüberschreitung - Ähnliche Themen

  1. Grenzbebauung mit einer Baulast

    Grenzbebauung mit einer Baulast: Ich habe folgende Situation und möchte wissen wie es Rechtlich aussieht. Ich habe vor 20 Jahren mein Haus gebaut und die Garage (12m )steht ein...
  2. Aufstockung Garage bei Grenzbebauung

    Aufstockung Garage bei Grenzbebauung: Guten Tag, wir würden gerne eine Garage mit einem Zimmer überbauen, und ich frage mich wie hier die konkrete Lage bzgl. Grenzbebauung ist. Es...
  3. Gartenhaus BW Grenzabstände , wenn die Grenzbebauung von 15m erreicht ist

    Gartenhaus BW Grenzabstände , wenn die Grenzbebauung von 15m erreicht ist: Hallo, ich will ein Gartenhaus in der Grundtücksecke in Baden Württemberg errichten am liebsten auf die Grenze! Nun ist es so, ich habe auf der...
  4. Zwerchgiebel mit Fenster über F90-Wand Grenzbebauung

    Zwerchgiebel mit Fenster über F90-Wand Grenzbebauung: Hallo zusammen, um unser Dachgeschoss mit einer Treppe zu erschließen wäre es notwendig, dass auf der Wand, die direkt an eine Halle vom Nachbar...
  5. Gartenhaus - Grenzbebauung - Bayern

    Gartenhaus - Grenzbebauung - Bayern: Hallo und ein gutes Neues an die Experten. Bevor ich mir Gedanken mache, wo und ob ich mein Vorhaben umsetze bzw. umsetzen kann, wollte ich hier...