Geschossfläche nach Geschossen oder Vollgeschossen?

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  1. Uwe!

    Uwe!

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    Hallo,

    bin bis vor kurem davon ausgegangen, dass die Geschossflächenzahl nach den Vollgeschossen gerechnet wird. Also hier (Bayern) Keller nur wenn 1,2 aus dem Gelände und Dachgeschosse wenn mehr als 2/3 2,3m hoch ist.

    Der Gebührenbescheid für Abwasser spricht aber von Geschossen und rechnet Keller und Spitzboden voll mit ein.

    Kann das ok sein? Darf hier von Gemeinde zu Gemeinde evtl. unterschiedlich verfahren werden? In der Bayerischen Bauordnung finde ich nur die Definition von Vollgeschoss, aber nicht von Geschossflächenzahl. Aber alle Defintionen dazu, sie sonst wo gefunden habe beziehen sich immer auf Vollgeschosse.

    Danke für eure Meinungen.
     
  2. Bruno

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  3. #3 gunther1948, 09.12.2006
    Zuletzt bearbeitet: 10.12.2006
    gunther1948

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    hallo
    hier bei uns rechnen die gemeinden nach der GFZ im bebauungsplan ab.
    z.b die nachbarn auf der anderen strassenseite haben 0,8 auf meiner sind´s 0,5.
    klärung bringt nur eine einsicht in die örtliche gebührensatzung.

    gruss aus de pfalz g.bl.
     
  4. Uwe!

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    uups: Das Haus ist doch fertig und wir umgezogen. Muss ma den Wohnort anpassen!
     
  5. Uwe!

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    Schade!
    Dann haben wir fast die doppelte Geschossfläche, als von uns kalkuliert. Wieder 2000€ flöten.
    Danke für die Auskunft.
     
Thema: Geschossfläche nach Geschossen oder Vollgeschossen?
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