Bauvertrag kündigen wegen unvorhersehbarer Zusatzkosten

Diskutiere Bauvertrag kündigen wegen unvorhersehbarer Zusatzkosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bitten dringend um Hilfe.:mauer Meine Frau und ich haben folgendes Problem. Wir haben ein eigendlich schönes Grundstück erworben und...

  1. #1 bayernwolke, 10.12.2006
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    Hallo, bitten dringend um Hilfe.:mauer
    Meine Frau und ich haben folgendes Problem. Wir haben ein eigendlich schönes Grundstück erworben und wollten ein Einfamilienhaus mit halbhohen Keller darauf bauen lassen. Nach mündlicher Auskunft des Marklers und des Verkäufers auf unsere Nachfrage nach dem Grundwasser würde es keine Probleme mit einem halbhohen Keller geben. Im folgenden haben wir einen Vertrag mit einem Bauunternehmer geschlossen. Haben bei der Ausarbeitung der Pläne feststellen müssen, das wir unseren halbhohen Keller nicht bauen können, da sonst das Haus zu hoch wird und wir die Abstandsgrenzen zum Nachbarn nicht einhalten. Laut Bauamt ist es uns auch nicht gestattet das Haus weiter hinten auf dem Grundstück zu bauen (§34 Umgebungsbebauung). Also Haus nur 2,5 Meter von der Straße und Keller ganz in den Boden. Baumappe fertiggemacht und zum Bauamt. Während des wartens auf die Baugenehmigung erhielten wir das Bodengutachten. Nun kommt unser Problem.Das Gutachten besagt, das wir nicht ohne weiteres einen Keller bauen können. Wegen des Untergrundes und des Grundwassers muß der Grundwasserspiegel wärend der Bauphase einen halben Meter unter Bodenplattenniveau gesenkt werden (Nachbargrundstück mit Haus recht Nah) und die Baugrube tiefer ausgeschachtet werden um den Boden mit Material zum festigen des Untergrundes zu füllen. Desweiteren muß der Keller mit einer Wanne versehen werden. Nun ist unser Finanzplan schon äußerst ausgereizt und die nun dazukommenden Kosten können wir nicht tragen. Falls der Bauunternehmer nicht damit einverstanden ist das Haus auf einem anderen Grundstück zu bauen, was ja nicht sofort zu Verfügung steht, wäre es denn möglich den Vertrag aus "wichtigen Gründen" (gilt das überhaupt als wichtiger Grund) zu kündigen?
    Am liebsten würden wir natürlich aus der ganzen Sache aussteigen. Hat jemand Erfahrung mit solch einer Katastrophe.
    Wir hoffen auf eine schnelle Antwort, da wir am 14.12. einen Termin beim Bauunternehmer haben.
    Danke
     
  2. Quelle

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    aber was ist mit dem bereits erworbenen grundstück, wenn der BU woanders das vertraglich vereinbarte haus bauen soll? den sachverhalt verstehe ich nicht ganz.
     
  3. #3 Baufuchs, 10.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da

    ist einiges falsch gelaufen.

    1.) Man fragt nicht einen Makler oder den Verkäufer ob eine bestimmte Bauweise zulässig ist, sondern jemanden, der davon etwas versteht.
    2.) Ein Bodengutachten holt man VOR Bauantragsplanung ein

    Das Baugrundrisiko liegt beim Bauherren.

    Ob Finanzierungsprobleme ein "wichtiger Kündigungsgrund" sind wage ich zu bezweifeln.
    Unabhängig davon wird der BU bei Vertragskündigung die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen verlangen. Das wird teuer.
    Ob/wie anderes gilt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, die Sie mit dem BU haben.

    Der einzig sinnvolle Tipp:
    Mit allen Unterlagen zum Fachanwalt für Baurecht.
     
  4. #4 bayernwolke, 12.12.2006
    bayernwolke

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    Unser Sachverhalt ist im Grunde der, das wir die unvorhersehbaren Kosten nicht in diesem Leben bezahlen können. Wir sind davon ausgegangen, das wir wie der Nachbar auch einen halbhohen Keller bauen können (laut Bodengutachten wäre das ohne weiteren Aufwand auch möglich). Nun wurde aber vom Bauamt eingewändet, das unser Grundstück dafür zu schmal (16m) ist und Bauvorschriften dies verbieten. Die Zusatzkosten die für den tiefen Keller anfallen ( z.B. Grundwasserabsenkung,Schutzmaßnahme des Nachbarhauses,spezielle Verdichtung des Bodens plus Extramaterial, sowie weiße Wanne) waren in der Finanzierung nicht eingeplant und können von uns nicht getragen werden. Mit dem BU haben wir einen Vertrag mit Zahlung für einzelne Bauabschnitte geschlossen. Wobei bis jetzt nur die Baumappe erstellt wurden, die wir schon bezahlt haben. Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor, so das unseres Wissens für den BU noch keine weiteren Kosten entstanden sind. Ist es denn üblich das der BU schon vor erhalt der Baugenehmigung die nächsten Schritte einleitet?
    Das Grundstück würden wir ja wieder verkaufen, falls wir aus der Sache rauskommen.
     
  5. noi76

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    Wir haben damals vor Vertragsabschluss eine Klausel einbauen lassen, die bei Finanzierungsproblemen einen Rücktritt zuließ und eine Abrechnung nach entstandenen Kosten vorgesehen hat. Das war für beide Seiten fair, solche Sachen muss man sich natürlich vorher überlegen.

    Sie haben aber schon den Vertrag abgeschlossen. Sprich, der Unternehmer kalkuliert auch mit Ihrem Bauvorhaben und hat vielleicht einen anderen Bauherren nicht mehr angenommen. Alles Spekulation, aber hier hilft vielleicht auch mal ein klärendes Gespräch mit dem BU.

    Ist vielleicht ne dumme Fragen: Das Grundstück gehört ihnen doch schon. Mit dem Bau auf einem anderen Grundstück könnte dass dann ja wohl ne Weile dauern, oder? Schon mal an eine Planung ohne Keller gedacht?
     
  6. #6 Baufuchs, 12.12.2006
    Baufuchs

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    Es kommt

    nicht daruf an, welche weiteren Schritte der BU schon unternommen hat.

    VOB/B §8

    Daraus geht hervor wie es läuft. "Dem Unternehmer steht die vereinbarte Vergütung zu."

    Also erst mal alles.

    Dann muss er sich jedoch anrechnen lassen, was er an Kosten erspart.

    Vereinfachtes Beispiel:
    Er hat für ein bestimmtes Gewerk 10.000.- € kalkuliert, eigener Kostenaufwand von 9.000.- € muss er abziehen, die 1.000.- € Differenz kann er in Rechnung stellen.
     
  7. #7 fribbich2006, 12.12.2006
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    hi du,

    blöd gelaufen, vor dem kauf sollte man sich informieren, was das bauamt gestattet.
    bevor wir unser grundstück gekauft haben, hatten wir erst ein anderes grundstück im auge, wo sich aber aber gleich bei einem ersten besuch auf dem bauamt herausstellte, dass trotz EINES zurückgesetzen nachbarhauses nur der bau direkt an der straße ( und auf der somit auf südseite des grundstücks) gestattet werden würde.
    damit war das grunstück für uns gleich "untendurch".

    vielleicht ist es eine möglichkeit, auf den keller ganz zu verzichten? wir haben auch so gemacht, weil das nahe gelegene flüsschen incl. hohem grundwasserspiegel einfach zugefährlich war ( in unseren diversen miethäusern hatten wir IMMER nasse keller). von den zusätzlichen kosten ganz abgesehen.
    in jedem stockwerk haben wir ausreichend abstellfläche eingeplant, ordentliche abstellmöglichkeiten im garten gibts für für gartenmöbel, fahrräder und co., und freue ich mich regelrecht auf das wohnen ohne keller :-)

    so schnell würde ich die flinte nicht ins korn werfen. du bleibst ansonsten mit sicherheit auf einer menge kosten sitzen und hast am ende gar kein haus aber ein grundstück, was dir keiner abkaufen möchte.

    viele grüße von frib
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 12.12.2006
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    Mal was ganz Anderes ...

    ... heißt das, der BU hat die Baumappe erstellt und ist in Wirklichkeit ein GÜ (Generalübernehmer für Planung und Ausführung)?
    Kann´s dann vielleicht nicht auch ein Planungsfehler sein :confused: ?
     
  9. #9 Baufuchs, 12.12.2006
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    @Volker

    Das denke ich nicht, denn:

    d.h. die tatsächliche Situation ist in den Bauantragsplänen berücksichtigt. Das Dumme in solchen Fällen ist ja, dass der Planungsauftrag erst mit Unterschrift unter den Bauvertrag erteilt wird, weil im Preis enthalten.
     
  10. Bruno

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    Es muss möglich sein, auf einem 16 m breiten Grundstück ein Haus mit Erdgeschoss und ausgebautem Dach abstandsflächenregelkonform unterzubringen, trotz angehobenem Keller. Stehen die Giebel Richtung Nachbarn?
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 12.12.2006
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    Es ist wie immer ...

    ... hier fehlt der eigene Architekt - sach ich mal so :konfusius .

    Es wäre interessant zu wissen, wann welcher Planungsauftrag mit welchem Inhalt an wen vergeben wurde.
     
  12. #12 bayernwolke, 13.12.2006
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    und weiterer Sachverhalt

    Sorry, hatte nicht gewußt, das es auch einen GU gibt. Nehme an wir haben einen GU. Architekt - Planung vom Haus - Vollmacht für Dinge wie Bodengutachten und Vermesser, beim Bau Beauftragung von ortsansäßigen Firmen usw. Alles mit bei. Rund Um Sorglospaket eben -HA-HA.
    Man kann doch nicht vom Bauherren verlangen, das er Bauwissenschaft studiert hat. Wir waren unter Zeitdruck: Grundstück angesehen - gut. Dann zur Baufirma (Gu oder BU, was es auch immer ist) Haus grob geplant - wie eigendlich gewünscht. Dann Grundstück gekauft. Zurück zur Baufirma und Feinplanung gemacht und unterschrieben. Der dortige Architekt kontaktierte dann das Bauamt. Wie schon gesagt - Keller darf nicht halbhoch, da sonst das Haus angeblich zu hoch ist. Erster Schock. Dann geändert auf tiefen Keller. Baumappe unterschrieben und ab zum Bauamt.Wie gesagt nur durch Zusage vom Markler und Vorbesitzer des Grundstückes - kein Problem mit Grundwasser. Wurde in der Baumappe mit angegeben.
    Danach hat der Architekt die Bodenuntersuchung veranlast. Nach Bodengutachten eben das riesige Dilemma mit weißer Wanne und alles drum und dran. Für uns nun mal unfinanzierbar, nach dem das ganze drum herrum auch teurer wurde als und gesagt wurde. Und auf einen Keller können wir leider aus tierpflegerischen Maßnahmen nicht verzichten.
     
  13. Quelle

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    einen tod muss man sterben heißt es dann so schön.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2006
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    Also irgendwie...

    begreif ichs noch nicht so ganz.
    Wenns nur um Abstandsflächen geht, kann man/frau die KellerausderErderHöhe oben wieder reinholen - ist halt ein bissel Planungsaufwand.
    Oder ist der halbhohe Keller per se verboten.
    Warum wird nicht erstmal versucht eine geänderte Planung auf dem Grundstück hinzukriegen.
    Und warum verhandeln Sie nicht mal mit dem GU/GÜ, wie DER sich denn einen Vertragsrücktritt (so überhaupt nötig) so vorstellen könnte.
    Was sagen denn Makler und Verkäufer zu den falschen Angaben? Kein Haftung?
    Irgendwie hab ich das Gefühl, da gibt es noch andere Gründe als die hier benannten den Vertrag loswerden zu wollen.
    MfG
     
  15. #15 Baufuchs, 14.12.2006
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    @Ralf

    Wofür soll der Makler/Verkäufer haften?
    Aussage war "mit Grundwasser bei halbhohem Keller keine Probleme".

    In Beitrag #4 schreibt der Fragesteller
    Aber Du hast Recht:
    Fragesteller schreibt "Probleme mit Abstandsflächen zum Nachbarn wegen Gebäudehöhe". Also erst mal prüfen, ob durch Umplanung dieses Problem gelöst werden kann.
     
  16. #16 bayernwolke, 30.12.2006
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    zu 98% unser Entschluß

    Hallo,
    die Antworten haben uns nun nicht sehr viel gebracht. Haben uns entschieden alles zu kündigen. Auf Grund des Preises kann der GU wahrscheinlich gar nicht soviel entgangenen Gewinn geltend machen. Hauspreis Netto 118000,-€, mit Keller(mit Estrich,Wänden, Türen ausgebaut), Luft-Wasser Wärmepumpe inklusive Fußbodenheizung in EG und DG mit 250l Warmwasserspeicher, extra Wand zwischen Küche und Wohnzimmer, zwei Dachgeschossfenster, zusätzlich Dusche und 2.Waschbecken im BZ. Dacheindeckung mit engobierten Tondachziegeln. Insgesammt ca.220qm Wohn-Nutzfläche.Bäder,unterer Flur und Küche mit Bodenfliesen, Küche und Bäder mit Wandfliesen. Vielleicht hat ja jemand eine Vorstellung mit welchen Kosten wir rechnen können, da uns die vom GU genannt Summe von 40000,-€ bis 50000,-€ (das wären ja fast 50% Gewinn und das bei den Materialkosten)sehr überhöht vorkommt. Spiel es vielleicht eine Rolle wann man kündigt, da der Bauantrag noch nicht durch ist und der GU noch keine Aufträge in arbeit gegeben hat.
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 30.12.2006
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    Warum ...

    ... eiert Ihr denn immer noch alleine herum :confused:

    Geht zu einem Fachanwalt für Baurecht und lasst Euch fachliche Unterstützung geben.
    Wenn´s denn tatsächlich ein GÜ-Verhältnis war (wird der Fachanwalt anhand der Unterlagen feststellen können) sind hier meiner Meinung nach auch planerische Fehler mit im Spiel, die nicht (allein?) zu Euren Lasten gehen können.
     
  18. #18 gunther1948, 31.12.2006
    Zuletzt bearbeitet: 31.12.2006
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    hallo
    ich sag mal bei dem preis ist der vielleicht froh wenn er rauskommt der GU.
    536 €/qm wohn-/nutzfläche und vermutlich ist der archi/tragwerksplaner auch noch drin, ich glaubs nicht, ich laß in zukunft in berlin bauen und mit dem hubschrauber in die pfalz transportieren. ( vertrag evtl. aus 1970 ?)
    nicht bös werden nur meine unmaßgebliche meinung.

    gruss aus de pfalz g.bl.

    wie ist da der hase gelaufen?
    - hatte der GU schon mehr projekte in dem gebiet oder ist er ortsansässig ? dann hat er auch die
    probleme gekannt und versucht die fehlenden euro über die nachtäge rein zu holen.
    - wie hängen makler und GU zusammen haben beide einen ladenhüter verhöckert?
    - was meint der archi stärker in die pflicht nehmen.
    - hängen archi und GU evtl. auch zusammen ist mir unklar.
    - und dann mal selbst auf das bauamt gehen und mal direkt nachfragen was/warum etwas nicht geht
    und welche lösungen es gibt. evtl. RA und/oder anderen archi mitnehmen.

    ich glaube das mit dem dreigestirn vom josef war eine andere konstellation. nicht makler/GU/archi
    bayernwolke bei dir besteht das dreigestirn nur aus leuten mit dollarzeichen in den augen nix unabhängig und von dir vertraglich gebunden. tut mir leid aber wie kann man so blauäugig die vermutlich größte investition seines lebens tätigen, vermutlich nimmst du dir mehr zeit beim kauf eines autos oder waschmaschine.
    josef meld dich mal zu dem preis
     
  19. Josef

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    "hmmm"

    .
    118.000 Euro + Mwst ... kommt bei 220qm Wohn-und Nutzfläche grob hin
    was ich allein für den Rohbau nehme ... vielleicht bleiben noch
    ein paar Mäuse übrig aber allzuweit wirste damit nimmer kommen (!)
    .
    Seriös ??? nein da dürfte noch ein schwerer Hund begraben sein ...
    und bei Makler und Verkäuferaussagen kann ich nur laut auflachen ...
    des iss nur Verkaufsgelabbere ... vertraglich werden deren Aussagen
    kaum in den Kaufvertrag stehn sprich deren Aussage iss für die Tonne (!)
    .
    Tipp:
    -----
    wenn Du dich in Vertrags- und Baurecht ned auskennst musst
    Du Dir nen Sachverstand dazu kaufen ... geh mal zu nen
    Architekten oder serösen Bauträger und lass Dein Zeug mal durch prüfen (!)
    .
     
  20. #20 gunther1948, 31.12.2006
    gunther1948

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    hallo
    josef genau aber ohne zimmermann und dach

    gruss aus de pfalz g.bl.
     
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