Aufpreis bei größeren Fliesen?

Diskutiere Aufpreis bei größeren Fliesen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben das Angebot vom Fliesenleger unseres BT bekommen. Hier ist der von uns zu zahlende Mehrpreis wegen teurerer Fliesen...

  1. Probot

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    Hallo zusammen,

    wir haben das Angebot vom Fliesenleger unseres BT bekommen. Hier ist der von uns zu zahlende Mehrpreis wegen teurerer Fliesen drin enthalten, aber auch ein Aufpreis wegen nicht Standardgröße??

    Laut Baubeschreibung ist die Fliese nur vom QuadratmeterPreis begrenzt, nirgendwo steht was von der Größe:

    "Wand und Bodenfliesen
    Die Wände von Bad und WC werden 2m hoch gefliest.Die Kücher erhält einen Fliesenspiegel ca. 60cm hoch, insgesamt max. 3-4qm. Materialrichtpreis von 15,50 Euro incl. 16% Mwst.
    Bodenfliesen werden im Bad,WC,in der Küche und Diele verlegt. In der Küche und Diele werden Sockelfliesen verlegt. Farbe und Dekor nach freier Wahl. Materialrichtpreis von 15,50 Euro incl. 16%Mwst."

    Wir bekommen zusätzlich noch Fliesen im Wohnzimmer dabei.
    Ich erinnere mich daran das in einigen anderen Baubeschreibungen stand das die Fliesen in der Größe begrenzt sind, bei uns steht es jetzt nicht drin- ich bin also davon ausgegangen das dem nicht so ist.
    Habe ich da Recht und hätte es drinstehen müssen (ansonsten Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Anbietern??)
    oder hätte eher drinstehen müssen das die Größe auch frei Wählbar ist?
    Die Aufpreise sind schon recht heftig, im Wohnzimmer z.B. 11 Euro mehr pro Quadratmeter (Es handelt sich um eine 33x66cm Fliese die einfach gerade gelegt werden soll)
    Wer weiß Rat?:confused:
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    [​IMG][​IMG][​IMG] Der war gut. Richtig gut.
    Genau von so etwas leben viele BT/GU/GÜ (oder besser deren Subs)
    Ja, sowas ist gerechtfertigt. Ich würd sogar sagen, es muss nicht drinstehen mit der Grösse, weil Sie für den Preis (20 €???) keine so grossen Platten kriegen werden.
    Ach ja, suchen Sie hier mal nach den Fragen zu Ebenheit nach verlegung solcher Platten
    Ständig ein Streitpunkt.
    MfG
     
  3. RolSim

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    Bauherr mit schmalem Buget aber hohen Ansprüchen
    Sind die 15,50 incl. MwSt einschl. Verlegung ?? :yikes

    Wenn ja wären die Fliesen ja umsonst. :lock
     
  4. Franky

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    Architekten-Logik: O-Ton aus einem LV: RAUCHSCHUTZTÜR 875/2125 MM MIT LÜFTUNGSGITTER ;-)
    @RolSim
    Da steht ja MATERIALRICHTPREIS

    Ich denke, diesen Begriff muss ich Dir nicht weiter erklären. rofl

    Aber gut, dass wir drüber gesprochen haben. :-)
     
  5. #5 Vince P., 14.12.2006
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    Wie groß ist denn das Wohnzimmer? 30qm, 50qm. Wir sprechen hier über 300-600€ Mehrkosten. Vielleicht nicht schön, aber ist das wirklich ein Problem? Sind die Fliesen vielleicht aus einem anderen Studio, bei dem der Anbieter seine 20% nicht bekommt? Oder wie R. Dühlmeyer schon schrieb, vielleicht lässt sich der Fliesenleger auch sein Risiko bezahlen, dass auch hinterher alles gerade ist. Was eventuell helfen könnte: Sich einfach mal die Nummer des Fliesenlegers geben lassen und das mit ihm selbst durchsprechen.
     
  6. Probot

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    Hallo,

    das Wohnzimmer ist ca. 36 qm groß, berechnet werden 45qm Fliesen also 455 Euro Aufpreis...
    Laut Fliesenleger wird das generell berechnet da BT nur für Standartgröße zahlt (und die ist nen Witz bei einem 36qm großem Raum)
    Bei Badezimmer, Flur Küche etc. käme dann auch ein Aufpreis :cry
    Darf der Aufpreis fürs Material und Verlegen pro qm eigentlich nur auf die tatsächliche qm -Zahl des Raumes aufgelegt werden oder auf das komplett zu verarbeitende Material (den Verschnitt)

    @Ralf:
    das ist wirklich gerechtfertigt?? Oh je...

    :mauer
     
  7. #7 Carden. Mark, 14.12.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wir (Gottlob nicht ich) legen für einen Wildgewordenen Architekten auch zur Zeit solche Fliesen.
    Der jenige der das tut, würde sich heute nicht mehr mit 15,50 Zulage begnügen.

    BERECHTIGT????? - JAAAAAAAAAAA
     
  8. Probot

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    Das die Zulage fürs Verlegen ok ist stelle ich gar nicht in Frage, nur ob es unser Part ist das zu bezahlen :confused:
    Da die Baubeschreibung (in meinen Laien Augen gesehen) das hier nicht exakt ausdrückt. In unserem Vertrag steht das alles nach VOB neuster Verfassung geregelt ist- gibt die da vielleicht eine klare Auskunft/Richtlinie?

    Ist es denn für einen Erfahrenen Fliesenleger wirklich so ein Problem, ich sag mal 33 x 66cm ist jetzt ja nicht unbedingt riesig da hab ich schon größere gesehen.
     
  9. #9 maulwurf, 17.12.2006
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    Hallo zusammen,
    also ich finde die Antworten bisher wenig weiterführend für Probot! Also nach meinem Verständnis wird der Bauher hier schon mit einem Fliesenmaterialpreis von 15,50 EUR/m2 incl. MwSt. über den Tisch gezogen und dann soll er auch noch Aufpreis für etwas bezahlen, was vorher nicht definiert oder angekündigt wurde. Sehen wir mal von Baumarkt-Billigqualität ab, viel Auswahl wird hier nicht bleiben. Ist aber auch unrelevant, da man dies ja auch so unterschrieben hat. Zum eigentlichen Thema: Mehrkosten aufgrund von anderer Fliesengröße ! Gibt es dazu eine Vertragsklausel, eine Vereinbarung (im Falle, dass....) oder eine andere Ankündigung, die bei Vertragsabschluss schriftlich verfasst wurde ? Da ich selber mit einem Genralunternehmer baue, allerdings schon im Vorfeld schon recht gut vorgewarnt war, kann ich nur sagen: man muss nicht immer alles "fressen" was der GU sagt. Sicherlich lässt sich irgendwo im Auftrag ein Satz finden, der in etwa so klingt:"Vereinbarung, die nicht schriftlich vorher gefasst worden sind, haben keinen Bestand". Also ruhig auch mal frech sein. Wenn nicht so definiert, dann auch so nicht zu akzeptieren. Dass ist, was ich machen würde.
     
  10. Eric

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    Das mag daran liegen, daß Probot bislang keine beantwortbare Frage gestellt hat. Er sagt nämlich nicht, ob sich der geforderte Mehrpreis von 11,00 EUR auf den Materialpreis für die größeren Fliesen, auf den Verlegepreis oder auf beides bezieht.

    Üblicherweise steht in der Baubeschreibung, daß vorgegebene Musterfliesen, die im Büro oder sonstwo anzusehen sind, auszuwählen sind. Damit sind die Musterfliesen hinsichtlich der Größe, Beschaffenheit usw. definiert. Wer sich die Musterfliesen nicht vor der Vertragsunterzeichnung ansieht und vom vornherein " abwählt ", weil sie ihm eh nicht gefallen, muß sich nicht wundern, wenn er später deutlich mehr bezahlen muß. Denn die Musterfliesen kauft der BT in großen Mengen, gegebenfalls auch als Restposten ein, bekommt dafür also auch entsprechende Rabatte bei Palettenabnahme.

    Sollte es so gewesen sein, daß Fliesen bis zum Materialpreis von x EUR aus der Kollektion beim Baustoffhändler Y ausgesucht werden können, wird der " übliche Verkaufspreis " wohl maßgeblich sein. Die Rabatte steckt der BT ein:biggthumpup:

    Wenn die Verlegegröße ( auch durch Musterfliesen! ) nicht vorgegeben war, dürfte für die Verlegung von großformatigen Fliesen wohl kein Mehrpreis gefordert werden dürfen. Das hätte der BT vorher ausdrücklich regeln müssen.

    Gleiches Problem übrigens bei der Verlegart: Mehrkosten für Diagonalverlegung.

    Das ganze Problem ergibt sich nur dadurch, daß Wischi-Waschi-Baubeschreibungen bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert werden.
     
  11. Probot

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    Hallo zusammen,

    also der Aufpreis von 11 Euro bezieht sich NUR auf das Verlegen einer größeren Fliese pro qm!
    Die Fliesen können wir uns bei dem Fliesenleger (eigene Firma incl. Fliesenhandel) unseres BT aussuchen, da wir dort nicht fündig geworden sind hatte uns die Fliesenfirma zwei weitere Adressen genannt (Hunning und Linnebecker) wo wir aussuchen können.
    Es gab/gibt also keine direkten Musterfliesen zwischen denen wir beim BT hätten wählen müssen :deal
    Das mit der wischi-waschi Baubeschreibung ist wohl leider ein alltägliches Problem:mad:
    Aber trotz allem bin ich nach wie vor wie Eric der Meinung das es hätte drinstehen müssen! Andere BT`s hatten in Ihren Exposes ausdrücklich darauf hingewiesen.
    Die Fliesenfirma wollte uns wohl leider zusätzlich auch noch "verarschen".
    Im Angebot stand für das Wohnzimmer 45qm Fliesen an Material. Das Wohnzimmer hat aber nur 36 qm! 10 % Verschnitt müsste einberechnet werden hieß es, ich sag ok 10% sind dann bei mir 3,6qm macht zusammen 40qm und nicht 45! "Ok wir ändern das..."
    Aufpreis fürs Verlegen auch mit 45 qm gerechnet, ich sag abermals das unser Wohnzimmer nur 36qm hat, ob der einkalkulierte "Verschnitt" auch mit verlegt wird?? "Nein, das ändern wir dann auch"
    Da komm ich mir doch verarscht vor, das ist doch bestimmt nicht das erste Angebot das die erstellen. Hier wurde bewusst versucht "Unwissende" mit Mehrkosten abzuzocken:mad: :boxing
     
  12. matula

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    Betrug

    nicht zulässig, wenn die Standardgröße nicht definiert ist. Steht irgendwo, dass Fliesen in der Größe 33x33 enthalten sind, ist der Aufpreis gerechtfertigt. Nach der Beschreibung scheint das aber nicht der Fall zu sein - möglich, dass jede Fliese die Ihr aussucht eine Sondergröße (Zuschlagspflichtig) ist. dann sieht das eher nach Betrug aus bzw. Pech für den BU.
    Der Verschnitt darf m.E. nur für das Material verlangt werden - nicht fürs verlegen - Aufpassen, vielleicht versuchen die das!
    Die 45qm sind doch eigentlich gut für Dich, wenn Du einen QM-Preis vereinbart hast. Laut Vertrag kannst Du Dir also Fliesen für 45x15,50EUR = 697,5 aussuchen.

    Der Fliesenleger darf aber nicht einfach Mehrpreis für nicht existierende QM berechnen, d.h wenn Du tatsächlich 40qm incl. Verschnitt brauchst kannst Du chon 17,43 für den QM ausgeben....

    Der Fliesenpreis ist ein Witz - bei unserem BU waren 37,90/QM +MWST Materialpreis enthalten.
    Dafür gab es zwar bei den großen Baustoff/Fliesenhändlern einige Auswahl, letztendlich sind wir bei allen Fliesen teuer geworden (weil man ja auch was schönes will). Ich weiß gar nicht, ob (außer Baumarkt/zu Qualität no comment) irgendein Händler Fliesen unter 25EUR im Angebot hatte?!

    Da Du einen Pauschalpreis unterschrieben hast sind die Möglichkeiten an den Forderungen etwas zu ändern leider begrenzt. Durch überteure "Vertragsveränderungen" werden eben oft die "Lockangebotspreise" subventioniert. Alles was nach Unterzeichnung verändert werden soll ist oft Phantasiepreis -oder "legaler Betrug"!
     
  13. Probot

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    kalibrierte Fliese?

    Hallo,

    "Die 45qm sind doch eigentlich gut für Dich, wenn Du einen QM-Preis vereinbart hast. Laut Vertrag kannst Du Dir also Fliesen für 45x15,50EUR = 697,5 aussuchen"

    Nein einen Quadratmeterpreis ist nicht vereinbart, der Fliesenleger stellt mir nur die Mehrkosten in Rechnung.

    Nach Anfrage des BT beim Fliesenleger betrifft jetzt auf einmal der Aufpreis nicht nur die Extragröße sondern auch einen weiteren Mehrpreis da wir uns wohl kalibrierte Fliesen ausgesucht hätten?
    Nach allem was ich über kalibrierte Fliesen bisher gelesen habe müste das verlegen doch einfacher sein statt dessen ein Mehrpreis? Wobei ich im Angebot des Fliesenhandels nirgendwo gelesen habes das das kalibrierte Fliesen sind :boxing

    Wir werden mal beim BT anfragen was wir erstattet bekommen wenn wir die Fliesen rausnehmen aus dem Angebot.
     
  14. #14 Volker09, 10.01.2007
    Volker09

    Volker09

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    Fliesen über BT

    Hallo zusammen ,

    bei mir wars derselbe Fall mit den Fliesen. 15,50 E pro m² waren gestattet.
    Nachdem ich ergebnislos beim entsprechenden Händler solcheFliesen gesucht hatte , begann ich eine heftige Diskussion mit meinem Bauträger , der mit diesen Preisen das Haus so kalkuliert hatte. Da ich nicht bereit war , die überteuerten Preise dieser Fliesen zu bezahlen und ich nicht bereit war , dem BT zusätzliche Verkaufsprovisionen in die Tasche zu schieben , nahm ich den gesamten Posten Fliesen aus dem Angebot heraus. Ich besorgte mir die gewünschten Fliesen selbst und handelte noch 25 % Nachlass mit dem Händler raus. So kam ich auf einen vernünftigen Preis. Diesselbe Verfahrensweise bei der Badewanne u.s.w.
    Die BT sahnen bei diesen Ausstattungsmerkamlen unheimlich ab. Und erst bei Einholung eigener Angebote merkt man diesen Betrug !
    Von den 15,50 E mal abgesehen . Zu diesem Preis gibts nur Schrott.
    Es lohnt sich , wenn man dort Eigeninitiative zeigt und streitsüchtig ist.
    Viel Spaß noch
    Volker
     
  15. #15 Olaf (†), 10.01.2007
    Olaf (†)

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    Na,na...

    seit wann ist die Absicht, Gewinn zu erzielen gleich Betrug? Unternehmer sind nicht die Heilsarmee.:shades

    Richtig, das ganze ist ein zweiseitiges Geschäft, in dem man sich auch engagieren muss um seine Interessen zu wahren.:28: Und deshalb wird hier z.B. auch immer wieder gepredigt, sich SEINEN Architekten oder Bauüberwacher an die Seite zu holen.

    Die Chinesen nennen das Ganze, was wir als normale Mitteleuropäer gleich als Betrug und ähnliches bezeichnen, ganz entspannt "Kunst der List", nach dem Motto, wenn der Partner nich aufpasst hat er Pech gehabt. Verpackt ist das ganze in 36 Strategeme und wird auch verpflichtend in Schulen und Unis gelehrt. Deshalb kriegt auch so mancher (europäischer) Manager keinen Fuß auf den Boden, wenn er mit Chinesen verhandelt.:konfusius

    Gips mittlerweile auch dt. Literatur dazu. Sehr unterhaltsam und interessant - sollte man spätestens dann lesen, wenn man sein Haus von nem Chinesen bauen lassen will.:e_smiley_brille02:

    Olaf
     
  16. Eric

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    Vorsicht! Das ist ein anderer Fall. Da die Fliesen aus dem " Abgebot " herausgenommen wurden, war offenbar noch kein Vertrag zustandegekommen.

    Ist der Vertrag bereits abgeschlossen und werden dann Leistungen vom AG " herausgenommen ", dann ist das ( sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen ist ) eine Teilkündigung nach § 649 BGB, die dazu führt, daß der AN/BT die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen fordern kann, was also alles noch teurer macht.
     
  17. #17 Volker09, 11.01.2007
    Volker09

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    Glaubwürdigkeit eines BT

    Hallo Eric ,:smoke

    der Vertrag ist schon zustandegekommen. Das Ganze passierte während der Bauzeit . Jedoch steht bei solchen Problemen auch die Glaubwürdigkeit des BT auf dem Spiel. Ist er in diesem Punkt nicht kulant , könnte ein solches Verhalten auch nach hinten losgehen. Jedoch war von Anfang an " mündlich " vereinbart worden , dass Änderungen berücksichtigt werden können , solange die entsprechende " Gewerke " noch nicht begonnen wurden. So gabe es insgesamt 13 Vertragsänderungen in der Bauzeit . Es grenzt dort schon an Wucher , wenn ich als Privatmann ca. 30 % weniger bezahle , z.B. für Industrieparkett , als mir vom BT angeboten wurde. Das ist Abzocke der übelsten Sorte . Frei nach dem Motto , solange er das nicht merkt , soll er halt zahlen. Das ist halt der Fall , wenn aus einer ursprünglichen Firma , die früher nur Rohbau gemacht haben , plötzlich Gesamtunternehmer wird. Und wenn man als BH feststellt , dass man bei fast jedem Ausstattungsmerkmal über den Tisch gezogen wird , wird man sehr kritisch. Diese Methoden dienen natürlich nicht dazu , Vertrauen aufzubauen und erschweren die weitere Zusammenarbeit enorm. Es wird von den BT oft vergessen , mit wessen Geld sie eigentlich arbeiten. Wenn ein BT mit einem Baustoffhändler Taxis Geschäfte macht , bezieht er großzugige Provisionen ( ca. 30 % im Falle meines BT ). Wenn er nun meint nochmals auf diesen Gewinn nochmals 20 % draufzuschlagen , ist das unseriös. Der BT kann zwar fordern , aber ob er Recht bekommt , ist eine andere Geschichte. Auch der BH hat Möglichkeiten den BT zu ärgern.:angel:
     
  18. #18 maulwurf, 11.01.2007
    maulwurf

    maulwurf

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    hmmmm

    wenn ich richtig gelesen habe, dann hast Du nun die Fliesen in Eigenregie gekauft und hast dafür von dem GU 15,50 EUR/ m2 erstattet bekommen ?

    Was mich interessieren würde: wie ist das denn nun mit dem Verlegen der Fliesen ? Stellst Du nun die eigenwerworbene Fliesen Deinem GU bei und er verlegt diese (wäre ja nobel von ihm), oder mußt Du Dich um das Verlegen auch kümmern ?
    Ich weiß, daß GU's da gerne nen Euro extra verdienen wollen, allerdings darf man die Arbeitsstunden des Handwerkers auch nicht außer Betracht lassen. Es sei denn, ich verlge sie selber. Dann hat sich der GU auch noch gleich die Kosten für den Handwerker gespart (Du allerdings nicht) :D

    Gruß
     
  19. #19 Baufuchs, 11.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Volker09

    Polemik!

    Wer ein Haus nach einer Baubeschreibung bauen lässt, nach der Fliesen für 15,50 €/m² vorgesehen sind entschliesst sich wohl nur dann zum Vertragsabschluss, wenn der Gesamtpreis passt.

    Zum Subaru-Preis kaufen und Mercedes Ausstattung erwarten kann nicht funktionieren. Und dem BU Betrug/Abzocke/üble Machenschaften unterstellen ist ebenfalls nicht angebracht. Der BU wird Ihnen wohl kaum die Kalkulation offen gelegt haben, so dass Sie nicht beurteilen können, ob der BU die Rabatte verwendet hat, um den Gesamtpreis Fliesen (hoher Arbeitslohn) erträglich zu gestalten damit sein Angebotspreis (zu dem Sie gekauft haben) wettbewerbsfähig ist.

    Also: Ball flachhalten.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Dummfug...

    1) Ein BT/GU/GÜ lebt davon, auf die Preise was draufzuschlagen.
    2) Trägt er ein Risiko, wenn er Leistungen teurer einkaufen muss als gedacht - dieses wird z.T. (und das zu Recht weitergegeben)
    3) Haben Sie einen Gesamtpreis ausgehandelt, was da wie wo drinsteckt, geht Sie nix an - klare Ansage.
    4) Erstattungen liegen IMMER unter den kalkulierten Kosten.
    5) Woher wissen Sie, daß Sie dieselbe Leistung und Qualität bekommen wie der BT/GU/GÜ???

    Ich liebe solche Helden. :mauer
    MfG
     
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