Abschlagzahlung

Diskutiere Abschlagzahlung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich hoffe Ihr könnt uns helfen. Wir haben einen Generalübernehmen beauftragt - uns unser Doppelhaus zu bauen. Wir haben mit Ihm einen...

  1. #1 RakChtol, 18.12.2006
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    Hallo ich hoffe Ihr könnt uns helfen.

    Wir haben einen Generalübernehmen beauftragt - uns unser Doppelhaus zu bauen.

    Wir haben mit Ihm einen Festpreis von 156.745,35 € ausgemacht mit den üblichen Abschlagszahlungen. Vor kurzem haben wir uns dann bei GÜ erkundigt, was es mehr Kosten würde mehr Steckdosen anzubringen. Er hat uns dann eine tolle Auflistung über: Sonderwünsche Elektroinstallation über 1.912,00 € gemacht.
    Am Freitag haben wir von Ihm dann die 2. Abschlagszahlung erhalten über einen erhöhten Preis, mit dem folgenden Satz:
    "die Kosten der Sonderwünsche im Bereich der Elektroinstallation betragen lauf Auflistung 1.912,00 €. Somit erhöht sich der Pauschalpreis von 156.745,35 € auf 158.841,52 €"
    Sind Sonderleistungen nicht mit einer separaten Rechnung zu bezahlen und wie sieht das eigentlich aus - wir haben da noch nichts festes ausgemacht.

    Habe dann heute mit Ihm telefoniert und er meinte nur: das wäre bei BAUTRÄGERN normal (er hat sich da auf die Bauträgerverordnung berufen - er ist doch keiner - oder?!?). Falls wir dann doch nicht soviel Steckdosen haben wollten, würde das mit der LETZTEN :irre Abschlagszahlung verrechnet werden.
    Ich bin eine Bürofrau und sowas hört sich unlogisch mit der Rechnungsstellung an. Ausserdem möchte ich dem ja auch nicht 2.000 € einfach mal so vorstrecken.

    Hat er Recht? Ist das normal???
     
  2. Ropi

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    Hallo RakChtol,
    was waere denn gewesen, wenn Sie direkt am Anfang die Steckdosen haetten haben wollen? Richtig, die Gesamtsumme waere wie jetzt, die Abschlagszahlungen auch alle etwas hoeher und keiner wuerde sich aufregen...
    Oder hat Ihr Auftragnehmer die vollen 2000 Euro mit der 2. Abschlagszahlung haben wollen? (Sprich: Was wurde denn ueberhaupt in Rechnung gestellt?)

    Mit anderen Worten: Klingt fuer mich voellig ok bis jetzt..
    Gruss,
    Ropi
     
  3. #3 maulwurf, 18.12.2006
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    Also das ist ja schon dreist......
    Bin zwar keiner von den Bauexperten, baue aber auch gerade mit einem GU und habe beruflich ein bisschen mit Verträgen zu tun (andere Branche).
    Erstens kann der nicht einfach aufschlagen, oder abziehen, wie gerade das Wetter draussen ist. Dazu bedarfs min. eine Vereinbarung. Das Zusatzleistungen mit den Raten verrechnet werden, ist durchaus üblich. Ich denke Euer GU testet jetzt gerade am Anfang, wo Eure "Schmerzgrenze" liegt. Soweit Ihr nichts an Sonderleistungen Elektrik unterschrieben habt, würde ich den Betrag einfach von der nächsten Rechnung (die den Aufschlag hat) abziehen und mich ggf. auf die weisungsbefugnis des Bauherren berufen... :o)
     
  4. #4 maulwurf, 18.12.2006
    maulwurf

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    Wenn das o.k. ist, dann rege Dich nicht auf, wenn Dein nächstes Auto 500,- EUR mehr kostet, nur weil Du mal nachgefragt hast, ob auch breitere Reifen möglich sind :yikes
     
  5. #5 Baufuchs, 18.12.2006
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    Baufuchs Gast

    @rakchtol

    Der Bezug auf die Bauträgerverordnung ist Unsinn, wenns ein GU/GÜ ist.
    Er ist an die Makler-/Bauträgerverordnung gar nicht gebunden.

    Fair und vor allem übersichtlich für beide Parteien wäre folgende Regelung:

    Nachbestellungen werden

    1.) schriftlich per Nachtrag beauftragt
    2.) nach Ausführung der jeweils passenden Teilrate in voller Höhe (oder aufgeteilt s.u.) aufgeschlagen und in der Rechnung separat ausgewiesen

    z.B. Nachbestellungen Elektro werden der Rate zugeschlagen, in der die Elektroinstallation enthalten ist. Ist Elektro gesplittet in Roh-/Fertiginstallation wird eben aufgeteilt. Aufteilung wird schon im Nachtrag vereinbart.

    Nach ein paar Nachbestellungen und sich dadurch ständig änderndem Hauspreis blicken sonst irgendwann weder BU noch Bauherr durch.

    PS: Im konkreten Fall haben Sie nur ein Angebot über Mehrleistungen verlangt, ohne schriftliche Bestellung keine Rechnung.
     
  6. #6 VolkerStoeckel, 18.12.2006
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    Hallo,

    der "Baufuchs" hat es zwar schon auf den Punkt gebracht, doch lässt micht der Betrag nicht zur Ruhe kommen.

    Elektrik ist zwar nicht mein Fachgebiet, doch bei 1.912,- € muss das schon ein ganz schön kleines paar Steckdosen sein. (Bitte auf die Groß- und Kleinschreibung achten.)

    Mit freundlichen Grüßen

    http://www.ing-stoeckel.de/bund/MaBV.pdf
     
  7. #7 RakChtol, 18.12.2006
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    Sorry, ich hätte die 1.912,00 € besser auflisten sollen:
    2x elektrische Rollläden = 400,00 €
    6x Steckdosen / 2x Lichtquellen / 4x TV / 1x Sprechanlage und
    ca. 90 m CAT7 Duplex Kabel = 1.000,00 €

    Wir wollten von Ihm nur mal einen Betrag haben - um zu sehen ob wir uns das leisten können.
    Die Leerrohre für die Sonderwünsche liegen auch schon teilweise drin, wie er uns heute gesagt hat, da hätte er uns auch informieren können.
    OK, vielleicht hätte man das wissen müssen, aber da wir nicht jeden Tag ein Haus bauen....
     
  8. Quelle

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  9. Ropi

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    Guten Abend,
    die Details kommen nur troepchenweise. Erst nur ein paar Steckdosen (die ja nun recht teuer gekommen waeren :-) ), langsam wird es mehr.
    @MAULWURF: Der Vergleich mit dem Auto hinkt. Hier ist bereits ueber eine Mehrleistung gesprochen worden und ein Angebot abgegeben. Ob der GU nun beuaftragt wurde, wird vielleicht als weitere Information irgendwann eingehen. Bis dahin: Gute Nacht allerseits.
     
  10. #10 butterbär, 19.12.2006
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    wurde denn ein auftrag erteilt?

    wie wäre es denn mal mit dem unternehmer selbst kontakt aufzunehmen ansatt hier über alle möglichen undinge des bauens zu debattieren!

    kann ja sein, dass sich bei denen in der buchhaltung jemand vertan hat und das angebot mit einem auftrag verwechselt hat.

    kommt nicht nur auf dem bau vor sowas...
     
  11. #11 RakChtol, 19.12.2006
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    Der GU ist noch nicht beauftragt worden.

    Wir haben die Standard Lichtquellen schon in der Decke drin - logisch und diese wurden vom Elektriker nach einem Plan von uns gesetzt - leider alle falsch. Deshalb wollten wir die Sonderwünsche von einem anderen Elektriker in unserer Nähe ausführen lassen bzw. das CAT7 Kabel selber legen.

    Kontakt selber zum Elektriker aufzunehmen, das möchte unser GU nicht und verratet die Namen der Handwerker erst, wenn die eigentlich schon am Bau sind. Das läuft alles über Ihn (1-Mann Betrieb) und er bezahlt die Handwerker auch und gibt uns die Garantie.

    Ich bin der Meinung, dass er mir die 1.912 € nicht einfach berechnen darf und kann, da wir keinen Auftrag erteillt haben.
    Wir haben einen Generalunternehmervertrag abgeschlossen mit einer Summe - von der die Abschlagszahlungen berechnet werden. Wenn wir Sonderwünsche haben, denke ich einfach - müssen die korrekt (nicht vorher und dann wenn es zuviel war mit der letzten Abschlagszahlung) abgerechnet werden. Mich stört das einfach, dass ich jetzt eine Summe bezahlen muss, die wir noch nicht mal in Auftrag gegeben haben.
     
  12. Ropi

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    Das ist dann in der Tat dreist. Ziehe mein OK zurueck! Aus Deiner Berufsbezeichung schliesse ich mal, dass Du keine zwei linken Haende hast. Da das CAT Kabel sowieso selbst verlegt werden soll, wuerde ich den Rest auch selbst machen. Du musst halt einen guenstigen Moment abpassen, wo der Elektriker fertig und der Putz noch nicht drin ist....

    Elektrische Rollaeden: 5*1,5, legen bis zur Steuerung, SAT Kabel in den Versorungsschacht legen... die 1920 Euro wuerde ich mir sparen.

    Ach so: Geld natuerlich nicht bezahlen. Kein Auftrag erteilt, kein Geld. Ich war davon ausgegangen, das der GU sich beauftragt fuehlte.

    Gruss,
    Ropi
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann sollte man keinen GU beauftragen. Irgendwie geht mir da die Logik ab.
    GU -> alles in einer Hand, Abwicklung und Gewährleistung. Und nu wieder eingreifen und das alles aushebeln?
    Der GU ist erfahren und blockt deshalb ab.
    (Nebenerläuterung: Eigenleistungen vor der Abnahme sind für den GU wie fremde Firma, nur mit viel mehr Gewährleistungs/Überwachungs- und sonstwie Problemen.)
    Ich habe gerade auch wieder son ähnlichen Mist auf der Baustelle. Natürlich schief gelaufen und keiner will den Mehraufwand bezahlen. Die netten direkten Absprachen am offiziellen Weg vorbei. Dann ist das Geschrei noch größer. - kopfschüttel.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2006
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    Klasse Tipp...

    Und wer haftet, wenn da einer einen gewischt gekriegt hat oder die Bude brennt???
    Der GU-Eli sagt nur, da hat doch einer.... und ist raus bis zum (meist unmöglichen) Beweis des Gegenteils.
    MfG
     
  15. #15 Volker09, 12.01.2007
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    Zusatzleistungen

    Hallo zusammen ,:e_smiley_brille02:

    ich muss da wohl einen seriösen BT erwischt haben :smoke , denn für jede Änderung bekam ich ein Nachtragsangebot . Dieses musste ich unterschreiben und innerhalb von 14 Tagen an den BT zurückschicken . Der Mehrpreis wurde der nächsten Abschlagszahlung anteilig berechnet. Ich denke so sollte es sein.
    Verträge können aber auch mündlich abgeschlossen werden und sind somit gültig . Wenn diese zusätzliche Leistung mündlich bestellt wurde , ist das okay. Wenn der BH aber nicht einverstanden ist , braucht der BT für diese Bestellung Beweise.
    Lustig finde ich die Bemerkung, dass die einzelnen Sub's vorher nicht namentlich bekannt gemacht werden. Das scheint in der Branche üblich zu sein . Bringt aber insofern nichts , als dass man Zusatzleistungen trotzdem noch nachträglich mit denen aushandeln kann..:lock

    Freundliche Grüße
    Volker
     
  16. #16 Baufuchs, 12.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    bringt dann, wenn man es am GU/BT vorbei macht allerdings u.U. Gewährleistungsprobleme.
     
  17. #17 Daniel A., 31.01.2007
    Daniel A.

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    und Nachträge oder Absprachen nur schriftlich

    machen

    ich hab mit dem ELI vor Ort Eigenleistungen abgesprochen, jetzt kann er sich nicht mehr dran erinnern und verweigert die gesamte Gewährleistung :boxing .

    Wofür CAt 7 Kabel?? es gibt doch keine Dosen dafür? Ist auch sehr teuer...
    Ich hab bei mir alle Rolladen selber angeschlossen 12 stück (alle Kabel 5*1,5 in den Keller wg. Relaissteuerung) + Cat 5 100m + tel 100m + Sat 100m verlegt Material 500 € .... die paar Steckdosen mehr machen es dann auch nicht mehr..
     
  18. Ryker

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    Die wuerde er auch verweigern, wenn er sich dran erinnern koennte.
    Seit wann muss einer Gewaehrleistung fuer die Arbeit des anderen uebernehmen?
     
  19. #19 S.Oertel, 01.02.2007
    S.Oertel

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    Tach auch!

    Weil wohl kaum Jemand sagen kann, welche Dienste in 10/20/30 Jahren Stand der Technik sind und "gebraucht" werden.
    Weil man Dosen/Patchfelder mit einem absolut minimalen Aufwand nachträglich auswechseln kann, Kabel in Wand/Decke/Boden aber nicht.

    "Teuer" ist relativ. Beim reinen Kabelpreis sind das wohl um die 20ct/m gegenüber CAT5e - CAT5 gibts kaum noch zu kaufen und ist auch für Gigabit nicht geeignet....

    Wozu verlegt man extra Telefonkabel, wenn man eh eine Datenverkabelung plant/baut...????

    Gruss
    Sven
     
  20. #20 aubauewill, 01.02.2007
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    Unangenehme Situation.
    Jedoch ist die Sachlage, wenn es hart auff hart kommt eindeutig.
    Der BT hat nichts (schriftliches) in der Hand!
    Er hat eine Forderung, die er beweisen muss.
    Am einfachsten sind Bestellungen, Unterschriften etc.
    Mündlich vergisst sich schnell ( in unseren breitengraden hier).
    Also kann er berechnen soviel er will.
    Das er die Anfrage als Auftrag verstanden hat ist sein Bier.
    Ist mir bisher auch 1x passiert.
    Dann wird die Ware wieder zurück genommen und dazu gelernt.

    Elvis
     
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