schiefes Mauerwerk und nun ?

Diskutiere schiefes Mauerwerk und nun ? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; solang sie den schuldigen verklagen hab ich kein Problem ... hier wird einfach der Rohbauer als schuldiger für schiefe Wände ausgemacht ... er...

  1. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    solang sie den schuldigen verklagen hab ich kein Problem ...
    hier wird einfach der Rohbauer als schuldiger für schiefe
    Wände ausgemacht ... er kann sich ja wehren wenn´s
    ihm ned passt ? ... ich bleib dabei gradsogut könnte
    der Parkettleger der schuldige sein (!)
    .
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Josef


    Dahin zielte genau meine Frage...

    Wenns eine Innenwand wäre müßte die Gegenseite / der dahinter liegende Raum ja auch schief sein ;)
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Robert vergleich mal daß:
    .
    .
    mit dem:
    .
    .
    und drum hab ich mich mit meinen 1ten. Beitrag zu Wort gemeldet (!)
    .
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Josef

    Genau da gehts hin!

    Objektiv messen und nicht vom Parkett abgreifen!
     
  5. Quelle

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    vielleicht nur ein missverständnis und sie meinte, wieviel sie bis zur behebung des (eventuellen) mangels einbehalten kann.
     
  6. #26 Carden. Mark, 18.12.2006
    Carden. Mark

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    Nee @Quelle, ist ja lieb gemeint, aber gerade so habe ich die Frage nicht verstanden.
    Daher habe ich mich hier auch nicht zu Wort gemeldet, in der Hoffnung das auch unser Robby mekt wo der Hase hinläuft.

    Der Richtige Weg ist, den Mangel Ihren Vertragspartner mitteilen und wenn diese alle Gewerke (auch das Parkettgewerk) unter sich hat, dann lassen Sie dem mal machen.

    Was mir nur quer geht, ist die Fragen nach dem ...abziehen....
    Wenn es doch so augenscheinlich ist, so schlimm, so erdrückend nicht hinnehmbar ...kann die Forderung nur lauten.... dann aber raus damit.

    Wenn denn Richtig gemessen wurde.

    Und zu Robby.
    Lass die Zielbaumethode hier weg.
    Die versteht sowieso nur der jenige der gelernt hat die aufzustellen oder diese Schwarz auf weiß vor sich hat..
    Negative Feststellung zwischen Ist und Soll ist ja noch einfach.
    Spätestens bei dem Grad der Beeinträchtigung durch den Mangel (sehr wichtig, wichtig, eher unbedeutsam, unwichtig) und / oder bei der Gewichtung des optischen Erscheinungsbildes (auffällig, gut sichtbar, sichtbar, kaum erkennbar) geht es los.
    Wer den Mangel kennt schaut da zwangsläufig hin und wem das noch dazu gehört, für dem ist es immer sehr wichtig und auffällig.
    Der unbedarfte Betrachter sieht es nicht.
    Und auf diesem kommt es an.
    Auch als Sachverständiger muss Du Dich bei der Betrachtung in die Position des Laien versetzen.
    Ein Fachmann guckt in die Ecken und auf die Details – und genau dieses ist falsch bei diese Minderwertsberechnungsmethode.
     
  7. #27 Thomas B, 18.12.2006
    Thomas B

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    Bitte nicht zuuuu kompliziert werden!

    Hi Maikie:

    Du hattest geschrieben:

    Also: Ein GU ist beauftragt worden, der natürlich mit gestrengem Auge in Person seines Bauleiters alle Tätigkeiten überwacht und kontrolliert hat.:Roll

    Oder eben auch nicht.

    Wer war der Böse? Der Mauerer, der Verputzer, der Parkettleger...??? Wir können es von hier wohl kaum beurteilen und Du mußt es auch nicht. Dein Vertragspartner ist der GU; Du hast gar keinen Zugriff auf die einzelnen Handwerker. So gesehen ist es also schnurzpiepegal wer es versemmelt hat. Der GU ist Dein Vertragspartner. Und nur dem kannst Du was einbehalten.

    Nun geht es ja -hoffentlich- in erster Linie nicht darum Geld einzubehalten, sondern den Schaden zu beheben. Dies ist dem GU anzuzeigen und ihm die Möglichkeit einzuräumen dies dann auch im Rahmen einer angemessenen Frist zu erledigen. Als Druckmittel, daß dies dann auch geschieht kann selbstverständlich ein gewisser Geldbetrag einbehalten werden. Das motiviert.

    Üblicherweise behält man die dreifach Summe dessen ein was die Mängelbehebung kosten würde.

    Jetzt ist halt die Frage woran liegt es (siehe meine Vorredner: Parkett schief verlegt=> Parkett rausreissen und neu machen; Wände schief gemauert => optischer Mangel; Schaden nicht mehr zu beheben => Minderung).

    Woran es wirklich hängt kann nur vor Ort beantwortet werden. Also: Mangel anzeigen. Dann sehen wir weiter.

    Gruß und gute Nacht

    Thomas
     
  8. Quelle

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    ich habe gerade vor lachen mein kaviar-canapee an den monitor gespuckt hahah
    :28:
     
  9. #29 Carden. Mark, 19.12.2006
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    :mauer
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Mark

    Eigentlich wollte ich die ganze Zeit dahin, das erst einmal festgestellt werden soll woher die "Schiefheit" überhaupt kommt. Deshalb der Begriff "Objektive Betrachtung" (Postbote). Der Parkettleger tut sich leicht mit seiner Aussage, weil jetzt ist eh zu spät.

    Deshalb:" Wer hat gemessen?"

    und:" tatsächlich die Wand gemessen oder nur von der Parkettfuge abgegriffen?"
     
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