Keller undicht wie sanieren ?

Diskutiere Keller undicht wie sanieren ? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, im Jahre 1999 habe ich mir eine DHH erstellen lassen. Das Nachbarhaus wurde zuerst erstellt mit einer kpl. weißen Wanne. Mein...

  1. Gast

    Gast Gast

    Hallo Experten,

    im Jahre 1999 habe ich mir eine DHH erstellen lassen. Das Nachbarhaus wurde zuerst erstellt mit einer kpl. weißen Wanne.
    Mein Keller besteht aus einer ? „offenen Wanne" die an das Nachbarhaus angeschlossen wurde. Die Kellersohle ist 25cm dick und horizontal im Anschluss an das Nachbarhaus mit einem
    Betonit-Quellband abgedichtet. Die Kellerwände links und rechts (Beton, 25cm dick) sind vertikal im Anschluss an das Nachbarhaus mit Bausilikon abgedichtet. Von außen wurde der Keller mit schwarzen Bahnen (sieht aus wie Dachpappe) beklebt. Die Trennwand zum Nachbarhaus wurde mit 17,5er KS-Steinen erstellt.
    Nach sehr starken Regenfällen läuft mir unter der KS-Wand Wasser in den Keller.Dies passiert ca. 5-6 mal pro Jahr und nach 1-2 Wochen ist es wieder trocken.Da mittlerweile Architekt und Baufirma pleite sind muß ich das jetzt auf meine Kosten reparieren.Lt. Gutachter müßte die KS-Wand raus und mit entsprechenden Abdichtungen durch eine Betonwand ersetzt werden.
    Nun meine Fragen:

    1.: Kann man nicht einfach vor die KS-Wand die (WU) Betonwand gießen oder führt das dahinter stehende Wasser zu Problemen ?

    2.: Wenn Wand in Pkt. 1 möglich müßte da Bewehrung rein ?

    2.: Wer führt sowas aus normale Bauunternehmen ?

    3.: Womit die Betonwand abdichten ?

    4.: Muß sowas geplant (Archi) und berechnet werden (Statik)?

    5.: Kosten ? länge : 9,3m , Höhe: 2,6m , Tiefe ? 0,2m

    6.: Gibt es andere Möglichkeiten zur Sanierung ?

    Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

    MfG
    Georg
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    zu 1. Ja
    zu 2. Ja
    zu 2.2. Ja, sollten aber Erfahrung haben.
    zu 3.Betonit- Quellband (billig) oder Verpressschläuche, die können bei Undichtigkeiten erneut nachverpresst werden
    zu4. Nein, sollte es aber. Ein Bauleiter könnte genügen. Der muss aber Versichert sein. Es könnte zu einem Rechtsstreit kommen, falls das Wasser zukünftig bei Ihrem Nachbarn eintritt. Statik m. E. nicht notwendig.
    zu 5. keine Ahnung
    zu 6. Ja Muss aber vor Ort besichtigt werden.

    Alle Angaben ohne Gewähr.
     
  3. MB

    MB Gast

    Ferndiagnosen....

    ... entziehen sich den Möglichkeiten des Forums. Der Vorschlag mit der Betonwand ist jedenfalls ziemlicher Unsinn. Damit ist das Problem nur verschoben.

    Weiße Wanne nachträglich geht auch nicht.

    Zunächst mal muß man klären, woher das Wasser überhaupt kommt und wie es in den Zwischenraum gelangen kann. Also zum Beispiel von unten (Lastfall Wasser?).

    Danach kann man überlegen, ob das Abdichten der Fugen ausreichend ist, oder eine Vergelung möglich ist. Bei einer Vergelung wird ein zunächst flüssiges Material durch Bohrungen in der KS-Wand in den Hohlraum gegossen. Diese Flüssigkeit wird fest und dichtet ab.

    VORSICHT! Es gibt gerade auf diesem Gebiet mehr Scharlatane als seriöse Firmen. Vielleich mal bei www.otto-richter.de anfragen. Das ist eine der wenigen seriösen Firmen.
     
  4. Gast

    Gast Gast

    Was ich noch hinzufügen muß:

    Lastfall Zitat der Stadt:"... ist im Baugebiet aufgrund der oberflächennah anstehenden wasserundurchlässigen Schichten mit Stauwasser zu rechnen. Insofern sind beim Hausbau
    entsprechende Vorkehrungen zu treffen. z.B. weiße Wanne".

    Zudem steht das Gebäude auch noch auf ehemaligem Bergbaugebiet.

    Es geht mir einfach um eine sichere und schnelle Methode den Keller endlich dicht zu bekommen und zu nutzen. Die bestehende KS-Wand würde ich gerne stehen lassen da ich Angst vor Setzrissen habe. Außerdem habe ich keine Kelleraußentreppe d.h. alles muß durch mein Hausflur !
     
  5. MB

    MB Gast

    Zu 3

    Das geht nicht. Wie soll denn sowohl die senklrechten als auch die waagerechte Fuge mit dem erfahrungsgemäß erfolglosen Bentonit abgedichtet werden? Ecken vergessen?

    Weisse Wanne innen ist Quark: es geht nicht.

    Sind Fundamente vorhanden? Ist Zerrbewehrung drin? Ist wegen Bergbau die Fuge nicht mit Dämmung ausgefüllt?

    Fragen über Fragen. Ein Bauleiter reicht sicherlich nicht aus. Ein Architekt auch nicht. Das muß schon ein Spezialist sein.
     
  6. TAMKAT

    TAMKAT

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    Mann oh Mann, wie zum Teufel kann man die Trennwand zum Nachbarn Mauern. Da hätte auf jeden fall eine Betonwand hin gemußt, mit beschichtetem Blech.

    Warum?
    Diese 17,5 er KS Wand ist die einzige, die von Außen nicht gegen "Wasser" Isoliert ist. Die Fuge zwischen den beiden Häusern zieht das Wasser gerade zu an. Und es gibt keine möglichkeit später an diese Wand von Außen ran zu kommen, es sei den man reißt das Nachbarhaus ab, Scherz bei seite. Deshalb hätte jeder vernümpftige Handwerker beim Bau des Hauses eine Wand aus WU Beton gemacht.


    Grundsätzlich kommt eine Betonwand wohl nicht in frage, Wie MB schon sagte, verlagerung des Problems.
    Auch werden Sie wohl nicht bereit sein die doch erheblichen kosten für eine solche Betonwand zu tragen. Und die Kosten werden erheblich sein. Es muß eine Statik her. Die Schalung muß in den Keller. Die Wand muß einseitig geschalt werden, was ein erheblicher aufwand ist, wenn man es im nachhinein macht.
    Der Wand muß eine bewährung haben.
    Der Beton muß in die Wand, wohl möglich von oben durch zuvor gebohrte Löcher in den darüber gelegenen Räumen.
    Das wird Teuer, sehr teuer.

    Bei Ihrer KS Wand kommen gleich mehrere Probleme auf einmal zusammen.

    Bei einer undichten Betonwand würde der untere bereich Geimpft, weil meistens die Fuge Wand Sohle undicht ist.

    Bei Ihrer 17,5er KS Wand sieht das anders aus, es muß die ganze Wand Geimpft werden,. Würde nur der untere bereich Geimpft, würde das Wasser zwischen den Häusern so hoch ansteigen, bis der nicht Dichte teil erreicht wird, und dann in ihren Keller laufen.
    Deshalb muß die gesamte Wand geimpft werden, von O.K Sohle bis U.K. Decke. Ich denke mal, diese KS Wand im Nachhinein Dicht zu bekommen, bei diesem Lastfall würde wohl bei einem Seriösen Firma nicht unter zehntausend Teuros zu bekommen sein.
    Auf jeden fall ist es etwas was man nicht mal so auf die schnelle machen kann.
    Einen Seriösen Sanierer suchen.

    TAMKAT
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Ich hab die Frage anders Inerpretiert:

    Vorhanden ist ein Keller, dreiseitig als Weisse Wanne, die Wand zum Nachbarn ist Murks:

    Kellersohle (Fundamentplatte) mit Quellband scheint OK. Vertikaler Anschluss mit Bausilikon ist wohl der Hammer! Der Nachtbar hatte ja schon Weisse Wanne, also Probleme mit Wasser.

    Nun hat Gast ein Gutachten. Nicht alle Gutachten sind Mist, hoffentlich ist es ein Gerichtsgutachten, und der Gutachter entsprechnd versichert.
    Gast hat schon das Gück, dass Aschi und BU insolvent sind. :respekt
    War ja kein Wunder, bei der Ausführung,
    Der Gutachter möchte die KS-Wand gegen Beton ersetzen. So soll es sein. Der ist in der Haftung, also helft dem Gast, desshalb ist er hier!

    Bei den vorausgesetzten Gegebenheiten ist das durchaus wie beschrieben möglich.
    Das Erstellen eine Betonwand vor der KS-Wand hat Nachteile, dass ist klar. Der Gast wes das wohl. Es hat aber auch Vorteile: Die Decke muss nicht abgefangen werden, Zusatztkosten für Abriss entfallen.

    Was schlagt Ihr den vor? Abriss? Toll! Hat der Mann (oder Frau) nicht genug Probleme?

    Natürlich ist es möglich, eine Betonwand vor die KS-Wand zu bauen. In Berlin werden Untergeschosse unter Wasser gebaut, leer gepumpt, dicht! (oder auch nicht). Aber es geht!

    In dem speziellen Fall habe ich auch Bauchweh, die Idee von MB als zusätzliche Massnahme finde ich gut. Obs alleine Reicht, weiss ich nicht.

    Ihr solltet die Tatsache, dass ein Gutachten mit Sanierungsempfehlung vorliegt, nicht zu leicht wegwischen.

    Man kann auch Ecken abdichten, MB. Allein die Länge der Wnd würde mit Kopfweh bereiten, hier ist wohl eine zusätzliche Fuge sinnvoll. Das hier nicht Hinz und Kunz, bzw. SBB-Bau arbeiten sollten, ist eh klar. Es ist nur so: Wird hier anders als im Gutachten vorgegange, steht der BH doch wieder im Regen! :fleen
    An wen soll er sich den dann noch wenden? Ok, JDB wird nen Spruch ablassen, aber geholfen ist damit auch nicht.

    Das da Anschlussbewehrung rein muss, die Wand am besten mit 2 mal Q 513 gemacht wird, Randbewehrng, eine Fuge mittig, WU-Beton, Quellband (besser mit Verpressschlauch) u.s.w. ist eh klar.
    Teuer wird es auch. Aber der BH hat noch nicht mal ein Angebot, und Ihr sagt schon: so nicht! Wie aber dann? :mauer

    Last doch den BH mal ein Angebot einholen: das kann man dan diskutieren.
     
  8. #8 bauworsch, 01.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Geht net gibts net

    Ist aus der Ferne sicherlich auch schwer zu beurteilen.
    Anderer Gedanke: Archis und auch BU haben in der Regel eine Haftpflichtversicherung. Und wenn diese zum Zeitpunkt des Baus Bestand hatte und die Prämien bezahlt waren, könnte dies eine Möglichkeit sein, vielleicht doch noch was zu bekommen. Fragen Sie mal Ihren Anwalt wie er das sieht.
     
  9. MAB

    MAB Gast

    Sag ich doch

    Von hier aus sind nur Anregungen möglich, aber keine Lösungen. Damit muß man sich einfach abfinden.

    Wir wissen zwei Dinge nicht:

    1. Was in dem Gutachten steht
    2. Wer der Verfasser des Gutachtens ist (Qualifikation)

    Die Situation wie der Fragesteller hatte ich schon mehrmals zu lösen. Jedesmal mit Erfolg. ABER: jedesmal auch anders.
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Mist! :mauer
    Voll gepennt!
    Ihr helft ja doch!
    Habe die nämlich keine Haftplicht, sind sie perönlich dran!

    Also Gast: RA nerven, oder wechseln!
    Kasten Bier an bauworsch.

    Bei Interesse an MB (oder MBA) wenden! Der trinkt gerne DAB Bier. :irre
     
  11. MAB

    MAB Gast

    Schärfster Protest!

    Diesen beitrag muß ich dem Forenbetreiber melden!!!!!!!!!!! Mami, hilf mir!

    Ich und DAB trinken! Wenn das mal jemand sieht, hat er hiermit die schriftliche Erlaubis, mich auf der Stelle umbringen zu dürfen!

    Wenn ich morgen im Büro bin, bestätige ich das unter registriertem Namen!

    *sauervormichhingrummelundalleanblaffdiekeineahnungvonbierhaben*
     
  12. Gast

    Gast Gast

    Hallo nochmal,

    danke erstmal für die Antworten. Lt. meinem RA ist der Fall erledigt und nichts mehr zu holen. Dafür hat er mir jetzt eine dicke Rechnung von ca. 2500,- Euro vorgelegt ! Das Gutachten wurde im Jahre 2000 von einem Gerichtsgutachter erstellt (waren auch wieder 1650 Euro). Da ich zur Bauzeit leider den ganzen Mist schon bezahlt habe reite ich mich scheinbar immer tiefer in die Sch... und konnte den Keller bisher nicht nutzen.

    Der Gutachter hatte damals für die Sanierung (alte Wand raus, entsorgen, abstützen, schalen u.s.w ) DM 38000,- errechnet.

    Für den Architekten Architekten war die Lösung 3/4 WU-Wanne völlig ausreichend. Auch der Versicherungsgutachter (vom Archi) schlug mir einen Vergleich vor: Steine raus, Fugen zum Nachbarhaus von INNEN! abdichten STEINE wieder rein !!! Kosten maximal DM10000,-

    Das ganze zieht sich mittlerweile seit 3 Jahren hin mit dem Ergebnis das ich jetzt wieder ein Haufen Geld zu Fenster rausgeschmissen habe (RA u. Gutachter) ohne ein Ergebnis!

    Bevor ich jetzt wieder eine Fa. anheuere die da irgendwas für ein haufen Geld mit wenig Erfolgsaussichten bastelt wollte ich mich vorher erkundigen was möglich ist.

    Wie schon gesagt 3/4 WU-Keller steht und ist dicht es geht nur um die eine Wand zum Nachbarhaus. Auch glaube ich nicht wenn man vor die bestehende Wand ein WU-Wand erstellt das das Wasser bis Oberkante Kellerdecke steigen würde. Da wenn es zum Wassereinbruch kommt ist max. 6 mal im Jahr und dann ca. 60l. Zwischen meiner und der Nachbarwand ist auch ein Spalt von ca. 5 cm in dem das Wasser dann stehen und wieder verdunsten könnte.

    MfG
    Georg
     
  13. MAB

    MAB Gast

    Aua!

    Falscher Rechtsanwalt, unfähige Gutachter und dazu noch unfähiger Architekt. Wie schlimm kann es noch kommen?

    OK, ich habe ein Beispiel in Bearbeitung, da ist es in der Tat noch schlimmer.

    Aber zurück zum Thema: zunächst würde ich mal nachforschen, was der Rechtsanwalt eigentlich (falsch) gemacht hat. Dann den Gutachter in die Haftung nehmen, ersatzweise den Architekten.

    Aber bitte jetzt noch mal Butter bei die Fische: was ist eigentlich gelaufen?
    Selbständiges Beweisverfahren? Wenn ja, von wem ausgelöst?
    Privatgutachter vor Verfahren gehabt, um die Fragen zu formulieren?
    Wer klagt gegen wen?
    Gibt es ein ziviles Klageverfahren?
    Hat irgendjemand Schuld bekommen?

    Denn was soll die ganze Geldausgeberei, wenn das Geld nicht wieder vom Verursacher zurückgeholt werden kann??????????

    Sie haben doch kein Ergebnis, oder?

    Huhu, Bruno: wäre das nicht toll, wenn auch Rechtsanwälte Erfolg schulden würden?
     
  14. #14 bauworsch, 02.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Die Idee ist nicht schlecht

    MAB, mit der Schuldung des Erfolges, aber leider und Gott sei Dank Theorie, denn sonst gäb es kaum noch einen, der Jura studiern würde. Hmmm *nachdenk*, warum studieren so viele Architektur ? *jetztbesserstillbleib* :D :D

    Aber ansonsten schließe ich mich MB an, Butter bei de Fische. Das klingt aus meiner Sicht möglicherweise nicht ganz rund. Wir dürfen und können hier keine juritischen statements abgeben, aber bei mehr input, sofern möglich, könnte ein Anfangsverdacht vielleicht einen Richtungswechsel in der Betrachtung und imweiteren Vorgehen verursachen.
     
  15. Gast

    Gast Gast

    @MAB

    .. was da gelaufen ist: Schon während der Bauphase Wassereinbruch im Keller. Zum "Glück" ein Tag vor dem Estrichleger. Dann mehrere Flickversuche der Baufirma. Ein paar Wochen nach der Rohbaufertigstellung kam die Baufirma nicht mehr da ich leider schon die Restzahlung getätigt hatte.( bis auf die Sicherheitsleistung von DM 10.000,- ) Danach hatte mich die Fa. immer wieder vertröstet. Irgendwann mußte ich ja auch mal einziehen (Jan. 2000). Dann die üblichen Fristen per Einschreiben.... ohne Erfolg. März 2000 zum Anwalt ... wieder Fristen setzen... Beweissicherungsverfahren... warten auf Gutachter (Oktober 2000) ... Zustellung durch Anwalt (Januar 2001)...daraufhin meldete sich der ehemalige Fa.-Inhaber das die Fa. bereits im Nov. 2000 mangels Masse aufgelöst wurde!
    Lt. Gutachter könnte ein Planungsfehler vorliegen... Archi angeschrieben... der schiebt es auf die Baufirma da er meint Ausführungsfehler... nach etlichen Briefwechseln Ortstermin mit Versicherung vom Archi... Vergleichvorschlag der Versicherung s. letzten Beitrag...dann wieder Briefwechsel mit Versicherung... Klageeinreichung gegen Archi Anfang 2003... diese war jedoch nicht zustellbar.. jetzige Nachforschung durch mein Anwalt im Handesregister ergaben das Archi ebenfalls mangels Masse Ende 2002 aufgelöst wurde. ... und der Keller ist immer noch undicht!

    Jetzt habe ich mich natürlich auch noch in der Wolle mit dem Anwalt weil er sich nicht vorher erkundigt hat ob es die Fa. vom Archi noch gibt. Den Fall hat er außerdem in zwei separate Fälle behandelt und dementsprechend berechnet. Bisher habe ich ihm die Restzahlung von 1300,- Euro verweigert.
    Wem soll man sich noch anvertrauen ohne übers Ohr gehauen zu werden ???


    Gruß
    Georg
     
  16. MAB

    MAB Gast

    TREFFER!

    Dann lag ich doch richtig. Der Rechtsanwalt ist ne Niete, oder Sie sind es selbst. Sorry für die harten Worte.

    Hier die Erklärung:Niete bezieht sich in Ihrem Fall einfach auf mangelnde Erfahrung. Woher soll ein Bauherr, der ja in Deutschland meist nur einmal baut, auch haben. Ihr Fehler war, nicht von vornherein einen RA und externen Baulieter / Qualitätssicherer einzuschalten. Aber das konnten Sie nicht wissen.

    Der nächste Fehler: mit der Zahlung haben Sie die Abnahme erledigt, demnach sind Sie beweispflichtig. Eigentlich lächerlich, denn der Schaden ist ja da.

    Die absolute Härte: "Lt. Gutachter könnte ein Planungsfehler vorliegen..." Laut Gutachter könnte es morgen wohl auch regnen, oder was?

    Ich verstehe immer mehr die Abneigung gegen meine "Kollegen" :(

    Liegt nun ein Planungsfehler vor oder nicht? Wurde das im Beweisbeschluß überhaupt gefragt?

    Also Archi gibt es nicht mehr. Demnach war es kein Architekt. Hat das jemand geprüft? Hat jemand geprüft, ob der versichert war.

    Mann, was war das eine Pfeife von Rechtsanwalt!

    Das kann ich nur durch mehr Infos revidieren. Also noch mehr Butter bei! Wir wollen jetzt alles wissen! Einschließlich Urinprobe der Großmutter väterlicherseits :)

    Im Ernst: wie war der genaue Ablauf? Wann wurde RA eingeschaltet, mit welchem Auftrag? Hat RA einen privaten SV eingesetzt? Offensichtlich nicht (bestätigt Pfeife).

    Wir suchen im Moment nicht die Lösung der Abdichtung, sondern die Dingfestmachung des Schuldigen. Einer ist es nicht: SIE!

    Lösungen gibt es wie gesagt nur vor Ort. Aber die soll der zahlen, der es verantwortet.

    Ach ja, ich frage zwar nach allem, einschließlic Schuhgröße, aber trotzdem nochmal: welchen Auftrag hatte der Arhitekt? Auch Bauleitung?
     
  17. #17 bauworsch, 02.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Hat die Versicherung

    des Archis, ich zitiere:

    Auch der Versicherungsgutachter (vom Archi) schlug mir einen Vergleich vor: Steine raus, Fugen zum Nachbarhaus von INNEN! abdichten STEINE wieder rein !!! Kosten maximal DM10000,-

    diesen Vergleich ohne Not und ohne weitere Prüfung angeboten?

    Unabhängig einer weiteren jusitischen Prüfung und Einschätzung, die wir wie gesagt nicht vornehmen können und dürfen, liegen hier 10 Steine rum, die die möglichen Gesamtaufwendungen, die wir aufgrund fehlender geeigneter Vorschläge und ohne Ortskenntnis nicht einschätzen können, reduzieren könnten. Man sollte mal über den Spatz in der Hand nachdenken und darüber sinieren, ob daraus nicht eine Taube werden könnte.....

    Im Zweifelsfalle brat mit einer den Zwergenvogel, bevor ich auf Null-Diät gehe.

    Und die Baufirma hatte auch eine Haftpflicht, wollmer wetten?

    Ob das zu dem gewünschten Ergebnis führen kann, will ich aber mit meinem Beitrag nicht zum Ausdruck bringen.
     
  18. #18 bauworsch, 02.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Da

    warste schneller MAB und hast wohl die deutlicheren Worte gefunden...
     
  19. MAB

    MAB Gast

    Meiner ist länger

    Ansonsten: 2D1G
     
  20. MAB

    MAB Gast

    *aufdembodenlieg*

    Wir können auch gleich telefonieren :)
     
Thema: Keller undicht wie sanieren ?
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