Hilfe !! Stadt will Land zurück :-(

Diskutiere Hilfe !! Stadt will Land zurück :-( im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir wissen nicht mehr weiter. Vor drei Jahren haben wir uns ein Doppelhaus gekauft (es war ein Musterhaus) mit angelegtem Vorgarten. Der...

  1. #1 consul68, 19.12.2006
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    Hallo, wir wissen nicht mehr weiter. Vor drei Jahren haben wir uns ein Doppelhaus gekauft (es war ein Musterhaus) mit angelegtem Vorgarten. Der Bauherr hat uns also das Haus verkauft wie wir es gesehen haben. Selbst der Nachbar hatte sein Vorgarten schon seit Einzug angelegt (4 Jahre). Nun haben wir uns ein Carport gebaut und das Bauamt kam zur Abnahme vorbei und zwei Wochen danach haben wir ein Brief bekommen, dass wir das Carport und 2 Meter des Vorgartens wieder an die Stadt abzugeben haben. Also auf Deutsch, Carport abreißen und Vorgarten abgeben. Es wird zur Begründung angegeben, dass der Bauherr aus versehen ins öffentliche Land gebaut hätte. Nach Rücksprache mit dem Bauherr wurde mir gesagt, dass ich ihm (dem Bauherr) nachweise müsste, dass es es vorsätslich gemacht hätte. Und die Stadt sagt, dass sie vergessen hätte einen eigentlich vorgesehenen Grünstreifen anzulegen.
    Nun mein Fragen :
    Müssen wir uns das gefallen lassen?
    Können wir gegen den Bauherrn gerichtlich vorgehen?
    Haben wir möglicherweise das Recht auf Kaufrückabwicklung?

    Bitte um Hilfe wir sind für jeden Tip dankbar!!

    MfG
    F. E.
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Anwalt für öffentliches/(privates) Baurecht einschalten.
    Mit dem das dann kurz und prägnant durchgehen.

    "Stadt hat Grünstreifen vergessen ..." Da sind Sie allein überfordert. Die kommen mit ihrer Rechtsabteilung. Und rücken natürlich nicht mit für sie günstigen Fakten raus.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ohoh...

    Rechtlich kann das schwierig werden (für Sie - nicht die Stadt)
    Der erste Schritt wäre für mich, den TATSÄCHLICHEN Grenzverlauf einmessen zu lassen.
    Schritt 2 wäre mit der Stadt über einen Kauf zu verhandeln, ggf mit der Auflage, den Streifen NUR als Gartenland (ausser Wegen) zu nutzen
    Und dann die Klärung mit dem Verkäufer suchen.
    Die Stadt - so sie wirklich Eigentümerin ist - hat jedes Recht ihren Grund nach eigenem Dünken zu nutzen.
    Bei uns gab es zwei Häuser weitern auch mal so einen Fall. "Eigentümer" hatte fast 40 Jahre öffentlichen Grund "genutzt" - als Garten. Dann wurden die Strassen saniert, dabei fiel das auf. Der Zaun musste versetzt werden. Und nun der Gag.
    Der "Alteigentümer" pflegt das Stück noch immer, weil sich die stadtische Grünpflege nicht drum kümmert, vielleicht nicht mal was von ihrem Glück ahnt.
    MfG
     
  4. #4 consul68, 19.12.2006
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    Danke!

    Hallo und vielen Dank für die Tips.
    Morgen (Mittwoch) wird mein Fall in einer Gemeinderatssitzung besprochen, mal sehen was dabei rauskommt.
    Ich werde versuchen gegen den Bauherr vorzugehen weil ich gegen die Gemeinde sowieso keine Chance habe.
    Kann ich vom Bauherr denn kein Schadensersatz fordern?
    Schlieslich habe ich im guten glauben den Vorgarten mitgekauft. Kann ich nicht sagen, dass ich das Haus ohne Vorgarten nicht gekauft hätte?

    Mensch, da spart man ein halbes Leben um sich sein Traum vom eigenen Häuschen zu realisieren und dann soetwas, typisch Deutschland !
    Meine Frau möchte so gerne jeden Sommer den Vorgarten hübsch gestalten
    und nun wird er uns genommen.

    Mal sehen was am Mittwoch rauskommt!

    Außerdem ist es nicht so einfach das Carport wieder abzubauen. Alle Fundamente wieder aufstemmen, ne !

    Nochmals danke für Ihre Antworten!

    MfG
    F.E.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Antwort auf diese Frage lautet: Warum haben Sie beim Kauf nicht die Grenzen und Eigentumsverhältnisse geprüft. Hätten Sies getan, wärs gleich aufgefallen.
    Schöne Grüsse vom advocatus diaboli [​IMG]
     
  6. #6 Baufuchs, 19.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz

    so einfach dürfte das mit dem Nachbarn auch nicht werden.
    Im Notarvertrag ist das Grundstück sicher mit Flur-/Flurstücksnummer und Größe angegeben. Das haben Sie gekauft.


    Die tatsächliche Grösse nach diesen Unterlagen dürfte auch nach Abzug der von der Stadt beanspruchten Fläche verbleiben.

    Wie Ralf schon geschrieben hat, wäre ein Vergleich mit der Örtlichkeit kein Problem gewesen.

    Irgendwo im Notarvertrag findet sich dann auch noch die Klausel "verkauft ohne Gewähr für Größe/Güte und Beschaffenheit".

    Mal einen RA nach den Chancen fragen.

    Was mir nicht klar ist:
    Car-Port wurde abgenommen, also gabs auch einen Bauantrag. Wieso ist dem Planersteller an den Katasterunterlagen nichts aufgefallen?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich sach bloß...

    Bauanzeige :D
    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 19.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hast

    ja Recht.
    Aber irgendeiner der vielgepriesenen Architekten hat die verbrochen...:D
     
  9. #9 consul68, 19.12.2006
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    Ja, es gab einen Bauantrag! Ich musste einzeichnen wo ich das Carport erichten will und das habe ich getan. Ich habe die beiden Parkplätze mit einem gelben Marker auf der beim Bauamt eingereichten Lageplankopie gekennzeichnet und das wurde dann genehmigt. Für mich gingen aber die vom Bauherr gepflasterten Parkplätze bis an den Bürgersteig.
    Die Stadt hat eben vergessen den Grünstreifen zwischen Bürgersteig und meinem Grundstück beim Hausbau, anzulegen.
    Also hat der Bauherr die Parkplätze bis an den Bürgersteig gepflastert und keiner hat es bemerkt, vier lange Jahre lang.

    LG
    F.E.
     
  10. #10 Baufuchs, 19.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann

    sollten Sie mal mit der Gemeinde verhandeln, ob das Car-Port (trotz dann geringerem Abstand zu Ihrer Grundstücksgrenze) stehen bleiben kann. Schliesslich wurde die Car-Port Stellfläche ja so genehmigt. (Gabs dazu ein Schreiben der Gemeinde?)

    Gleichfalls macht es Sinn mit der Gemeinde über den Weiterbestand der gepflasterten Fläche zu reden.
    Nutzungsvereinbarung mit Gemeinde mit symbolischem Entgelt z.B. 1.- €/p.A.

    Fläche bleibt im Eigentum der Gemeinde, Gemeinde spart jedoch Kosten für Herstellung und späteren Unterhalt der anzulegenden Grünfläche.

    Da 4 Jahre lang niemand was gemerkt hat, kann ein öffentliches Interesse an der Fläche ja nicht bestehen.
     
  11. Quelle

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    sei froh, dass deine bude richtig steht und keine baulasten drohen.
     
  12. #12 consul68, 19.12.2006
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    Vielen Dank! Das mit der Nutzungsvereinbarung werde ich dem Bauamt vorschlagen und darum bitten eine Genehmigung für das Carport zu bekommen damit es an den Platz stehenbleiben kann.
    Wir hoffen auf einen guten Ausgang der Angelegenheit für alle Parteien.

    LG
    F.E.
     
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