Bauabnahme

Diskutiere Bauabnahme im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, meine Baufirma will noch diese woche die bisher ausgeführten gewerke mit mir abnehmen, dies soll noch vor der mwst erhöhung erfolgen,...

  1. blaupm

    blaupm

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    Guten Abend, meine Baufirma will noch diese woche die bisher ausgeführten gewerke mit mir abnehmen, dies soll noch vor der mwst erhöhung erfolgen, warum? ausserdem stellte ich beim kleben der stuckleisten für die küchendecke erhebliche maßtoleranzen in der winkligkeit bei den innenwänden fest(ca 3cm auf 2-3m länge)!
    sollte dies vermerkt werden, bzw wie soll ich mich verhalten,danke!
    ...achso, laut zahlungplan wurde alles beglichen!
    mfg
     
  2. #2 Baufuchs, 20.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum

    vor der MwSt-Erhöhung?
    Mal unter Suchen "Umsatzsteuererhöhung" eingeben, dann wird´s heller....

    Was macht man bei Mängeln?
    Mal hier lesen.
     
  3. blaupm

    blaupm

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    ...na prima,was heist das in bezug auf den mangel, mit abnahme der teilleistung ( wg mwst ) hab ich dann keinen anspruch mehr auf nachbesserung/ bzw minderung??
    und sollte ich die abnahme verweigern laufe ich gefahr vom finanzamt auf den pauschalpreis 3% raufgedonnert zu bekommen obwohl laut zahlungsplan nur noch die letzte abschlagszahlung zu leisten ist, der rest ja bereits mit 16% bezahlt wurde?!!
     
  4. #4 Baufuchs, 20.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mängel

    sind ins Abnahmeprotokoll aufzunehmen.
    Unternehmer hat nachzubessern.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Und auch nach...

    der Abnahme auffallende Mängel sind zu beheben, nur müsse SIE dann den Mangel nachweisen.
    Aber Achtung: Mit der Abnahme läuft die Gewährleistung und der AG übernimmt die Haftung!!!!!!!!!!
    MfG
     
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