Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB

Diskutiere Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Vorhin ging das Forum nicht. Ist bekannt warum? Ich kann in den Gesetzen nichts finden, daß nur offensichtliche Mängel eine FSB verbieten. Es...

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  1. Ebel

    Ebel

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    Vorhin ging das Forum nicht. Ist bekannt warum?

    Ich kann in den Gesetzen nichts finden, daß nur offensichtliche Mängel eine FSB verbieten. Es ist nur die Rede von Mangel. Und das sind auch verdeckte Mängel. Was ist wenn der SV einen vermutet und der BH eine zerstörende Prüfung ablehnt? Das Betreten der Baustelle hat der BH nicht abgelehnt. Was nun? Beim Gutachten ist die Sache anders. Der BH hat ja selbst das Verfahren angestrengt - dann kann man vermuten das doch nicht der angezeigte Mangel vorliegt, wenn der BH die zerstörende Prüfung verweigert - aber bei der FSB?
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Natürlich kann sich der SV nicht rausreden, wenn er etwas "nicht gesehen" hat (im Sinn von übersehen). Er muss aber nur die Mängel finden, die "bei einer Besichtigung feststellbar sind". Der Architekt muss alle benennen, die er während der ganzen Bauzeit hätte sehen können, wenn er 24 Stunden an der Baustelle gewesen wäre.
     
  3. Ebel

    Ebel

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    Der Begriff "Besichtigung" ist im allgemeinen weit gefaßt und was ist mit Mängeln die der BH behauptet? Also das Risiko dürfte hoch sein.
     
  4. #24 Gast360547, 01.07.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nochmals

    Moin,
    es kommt nicht nur auf die reinen Sachmängel, also auf fehlerhafte Leistungsausführungen an.
    Echt problematisch ist die komplette Mängelfreiheit, die ja auch die Rechtsmängel beinhaltet. Und das kann der SV u. U. nicht feststellen oder bewerten.
    Es gibt auch Meinungen, nach denen der SV bei Problemzonen, die standardmäßig auftreten, so etwa der Anschluß der PE-Dampfbremse bei Trapezblechen an die Attika als Luftdichtschicht, öffnen muß und kontrollieren muß.
    Andere wieder sagen, es muß nur das Augenscheinliche untersucht werden.
    Grüße
    stefan ibold
     
  5. JDB

    JDB

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    Jetzt bitte mal Aufklärung für mich :

    Was ist ein Rechtsmangel bei einem Werkvertrag für ein EFH ?
    Bitte Beispiele !
    Wird das hier nicht viel zu hoch gejubelt ?

    Ich meine in einem Beitrag gelesen zu haben :
    Sinngemäß :
    In diesem Zusammenhang eigentlich unbedeutend.
    Denkbar wäre z.B. Urheberrechtsverletzung


    Hier der entsprechende BGB-§ (Absatz 3)

    § 633
    Sach- und Rechtsmangel

    (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
    wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
    für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
    Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.

    (3) Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können
    .
     
  6. MAB

    MAB Gast

    Wäre schön, Bruno

    Wenn es denn so wäre. Aber genauso ist es eben nicht!

    ES SOLL MANGELFREIHEIT BESCHEINIGT WERDEN!

    Aber, Bruno, damit hast Du die Möglichkeit zwei fixiert: die FSB ist schlichtweg wertlos.

    Selbst Stichproben nutzen ja nichts. Zwei Meter weiter kann ja die Dampfsperre fehlerhaft sein. Ist es dann mangelfrei? Wohl kaum.

    Und damit sind wir letztendlich auf demselben Kurs. FSB ist Volksverdummmung. Und zwar für Architekten wie auch für SV. Nur eben auf anderen Wegen.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Tja, der Gesetzgeber wendet ja nicht an, er schreibt nur vor. :mauer

    Ich bin schon lange der Meinung, dass das Thema von einer anderen Seite angegangen werden muss:

    Meiner Meinung nach, müsste der AG die Rechnungssumme bei strittigen Mängeln auf ein Sperrkonto einzahlen. Das würde die Zahl der vorgeschobenen Mängel gegen null bringen, da es ja keinen Vorteil für den AG mehr gäbe.
     
  8. JDB

    JDB

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    @bruno :
    Wenn der BU einen Urkundsprozess anstrengt , dann ergeht ein Vorbehaltsurteil. Dieses ist sofort vollstreckbar.

    Er hat also sein Geld.
    Danach beginnt dann ggfs. der langwierige Nachfolgeprozess.

    ------------------------------
    Wiederholung :
    Was ist ein Rechtsmangel bei einem Werkvertrag für ein EFH ?
     
  9. MB

    MB Gast

    Auch Wiederholung

    Woher soll ich das wissen?

    Siehste, das isses nämlich.
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Urkundsprozess um den Werklohn, stimmt, dann hat er sein Geld. Ob die Fertigstellungsbescheinigung da schon angegriffen werden kann weiss ich nicht, wohl eher nicht.

    Rechtsmangel beim EFH:
    könnte zum Beispiel eine Grenzüberbauung oder ein Unterschreiten der Abstandsfläche sein (Fehler beim Schurgerüst). Ist die Planung mit im Spiel, kommt auch eine Abweichung von den Festsetzungen des B-Plans oder von der Baugenehmigung in Frage.
     
  11. MB

    MB Gast

    Genau Bruno!

    Das ist mal ein gutes Beispiel. Da verstehen zum Beispiel Architekten mehr von als der Feld-, Wald- und Wiesen-SV.

    Ich habe aber ein aktuelles Beispiel anderer Art. Der Ortgang (für mitlesende Laien: Dachrand) eines Steildaches läuft nicht genau in der Flucht. Sichtbar ist es nur aus einem einzigen Winkel, den man auch nur während der Bauzeit erreicht (Aushub).

    Ist das ein Mangel? Oder, ab welcher Abweichung vom Lot bzw. Flucht ist es ein Mangel?

    Rein technisch ist es keiner, da die Funktion ja erfüllt wird.

    Im LV steht nichts von fluchtgerecht (wäre es anders, wenn es drinstehen würde?).
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Da gilt die DIN 18 202, Tabelle 1
    Ich schätze mal über 6 bis 15 mtr. Länge. Bei Tabelle 1 wäre dann Zeile 4 und Spalte 4 massgebend: +/- 30 mm
    Das wäre also der das Grenzabmass für Bauwerksmasse.
    Somit ein Mangel falls der Wert überschritten wurde.
     
  13. MAB

    MAB Gast

    Nee, eben nicht

    Für Dachsteine und Dachziegel ist die 18202 nicht anwendbar. Zudem wäre diese Abweichung auch etwas sehr heftig.
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    @ MB: Von Dachsteinen oder Ziegeln war aber vorher nicht die Rede. :winken Ein Ortgang kann auch aus Holz, oder Mit Blech, Kupfer, u. s. w. sein. *duckundwegrenn*

    Ich schaus aber Montag noch mal nach.
     
  15. MB

    MB Gast

    Sorry, mea Cupla

    Wenn Dachdecker Ortgang schreiben, meinen die immer die Dachsteine / -ziegel.
     
  16. Lebski

    Lebski Gast

    DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten:
    Besondere Leistungen: Punkt 4.2.6: Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes, welche die Toleranzen nach DIN 18 202 überschreiten.

    Ergo bekommt der Dachdecker Geld, wenn er den Untergrund nacharbeitet (siehe auch 4.2.7), kann aber selbst krumm und schepp arbeiten? Sorry, MB, dass kann nicht sein.
     
  17. MAB

    MAB Gast

    Hab ich auch mal gedacht

    Bis ich dann in einem Gerichtsfall eines Besseren belehrt wurde. Danach habe ich mir auch den Kommentar zur VOB geholt. So ist der Ausgleich von bis zu 2 cm keine besondere Leistung.

    Tja, Pustekuchen. Das bezieht sich nur auf linienförmige Bauteile, sprich Dachlatten.

    Wir haben ja zwei Möglichkeiten:
    a) der Untergund ist so schief, daß ein Ausgleich nicht möglich ist
    b) Es war windig oder die Schnur hatte ne Beule :)

    Im Falle a) hätten natürlich Bedenken angemeldet müssen. Fall b) kann aber noch anders sein. Nämlich bei nachmessen ist es gerade, aber optisch entsteht der Eindruck, es wäre schief. Das ist oft so bei Schieferbekleidungen.

    Lange Rede kurzer Sinn: es grenzt immer an juristische Beurteilung.
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    *lebskiinsfettnäpfentapp*

    Klugscheisser. Auf was liegen denn die Dachsteine? Antwort: Auf linienförmigen Bauteilen (Dachlatten). Und du redest von:
    Vorher (s. U.) sagts du:
    *tiefduckundwegrenn*
     
  19. MAB

    MAB Gast

    Fehler!

    Ha! Erwischt!

    Weil das nämlich räumlich eine ganz andere Richtung ist. Ha!

    Ich erwarte Ihre Entschuldigung, Euer Durchlaucht!
     
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