Fugenglattstrich oder auskratzen?

Diskutiere Fugenglattstrich oder auskratzen? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Bevor Ihr alle Weihnachtslieder singt, möchte ich gern mal wissen wie ich korrekt nach VOB Teil B Verblendmauerwerk hinsichtlich der Verfugung...

  1. #1 Otto´s Enkel, 23.12.2006
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    Bevor Ihr alle Weihnachtslieder singt, möchte ich gern mal wissen wie ich korrekt nach VOB Teil B Verblendmauerwerk hinsichtlich der Verfugung erstellen muss?

    A) Nach DIN 1053: Fugenglattstrich ODER nachträgliche Verfugung.

    B) Nach VOB Teil C DIN 18330: AUSSCHLIESSLICH Fugenglattstrich.
     
  2. #2 Carden. Mark, 23.12.2006
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    Wenn Du einen VOB Vertrag hast und hinsichtlich der Fugen nichts weiter erwähnt ist, schuldest Du grundsätzlich ersteinmal das auskratzen und die nachträgliche Verfugen.

    Die bessere, weil homogenere Fuge ist die im eigenen Saft verfugte.
    Es ist jedoch sehr viel Sorgfalt aufzubringen, um Fugenfarbunterschieden vorzubeugen.
    Die 1053 bevorzugt die Verfugung im eigenem Saft und bei Steinen mit einer Dicke kleiner 11,5 cm "sollen" die Verblendungen nicht ausgekratzt werden.

    Die meisten, fitten Sachverständigen auf diesem Gebiet, werden aber etwaige Farbunterschiede als Mangel feststellen, besonders wenn die Verblendung nicht mit Werkstrockenmörtel erstellt wurde.
    Die Materialien bevorzugen diese anerkannte Praxis.
     
  3. #3 Carden. Mark, 23.12.2006
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    Ist die Frage für Dich - oder soll die Antwort in ein GA einfließen?

    Ich habe Deine Frage noch einmal gelesen.
    Du solltest Dir nochmal die 18330 vornehmen - hier liegst Du gänzlich daneben.
     
  4. Robby

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    @Mark

    Und die ganz fitten werden vorhandene Farbunterschiede auch MIT!!! Werktrockenmörtel als optische Beeiträchtigung bewerten!

    Mangel = Jurist / Richter :angel:


    Der Rest in der 1053 wäre wiederum bei den modalen Hilfsverben anzugliedern

    SOLLEN !!!
     
  5. #5 Carden. Mark, 24.12.2006
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    Danke für die Belehrung.
    Das ein Mangel ein Rechtsbegriff ist und vom Sachverständige nicht festzustellen ist, ist mir klar.
    Er wird aber Fragen vorfinden, die genauso lauten werden.

    Ein Sachverständige der leichte Farbunterschiede, welche ev. durch unterschiedliche Witterungen während der Verarbeitung hervorgerufen wurden, als nicht fachmännisch, oder als Regelverstoß feststellt, ist eine Pfeife.

    Die Sache mit der DIN-Sprache und den modalen Hilfsverben kommt mir bekannt vor.
    Gelle Robby.:winken

    Aber Du solltest Dir die Randparameter hierzu "auch" durch lesen.
    Ich habe auf meiner HP nur wenig hierzu beschrieben - und hier hatte der Einwand gepaßt.

    In diesem Fall:
    Tabelle2:
    .....eine bestimmte Handlungsweise vorzuziehen ist, jedoch nicht unbedingt gefordert wird,........

    Nur ist die DIN nicht alles........
     
  6. #6 Otto´s Enkel, 24.12.2006
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    Zitat DIN 18330 3.2.5 Verblend- und Sichtmauerwerk sind im FUGENGLATTSTRICH auszuführen.

    Wo liege ich denn eigentlich daneben, Mark?

    Frohes Fest! Muss gleich zur Bescherung...
     
  7. #7 Robby, 24.12.2006
    Zuletzt bearbeitet: 24.12.2006
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    @Mark

    1.) Nee keine Belehrung

    2.) Also wären nach deiner Meinung Farbunterschiede ok auch wenn sich nicht durch Witterung hervorgerufen worden sind? Die Siloleute haben teilweise auch andere Probleme! Ist der SV dann eine Pfeife wenn er sagt trotz Silomörtel ist hier eine optische Beeinträchtigung vorhanden?? Fazit wäre Silo= immer toll ?

    3.) So genau habe ich deine HP nicht gelesen, aber sie wurde mir auch noch nicht als Standardwerk zur Textsicheren Erstellung von Gutachten als Leitfaden ans Herz gelegt.Aber Recht hast du schon da war schon mal was ;) . Die Dränungsgeschichte ist wohl schön gemacht!:respekt

    Frohes Fest
     
  8. #8 Carden. Mark, 24.12.2006
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    Zu 1. – schön
    Zu 2. – Was meinst Du was so eine Fassade alles darf – wenn nichts gesondert vereinbart wurde. Optische Mängel – deren gibt es viele. Ich glaube nicht, dass wir hier jede Möglichkeit diskutieren müssen. Zieh Deinen ersten optischen Mangel mit Gegengutachter (Obersachverständige?) vor Gericht durch. Dann können wir hier drüber gerne mal sprechen.
    Zu 3. – Die modalen Hilfsverben wurde noch nicht ganz so oft von Dir angesprochen.
    Über die Spitze lege ich den Mantel des Weihnachtlichen Friedens.
     
  9. #9 Robby, 25.12.2006
    Zuletzt bearbeitet: 25.12.2006
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    Man entwickelt sich ja weiter...

    Stillstand??? Nein Danke...

    Bei den Optischen Beeinträchtigungen ist ja Grundsätzlich das Problem das auch die Wertung´"wie stark" die Beeinträchtigung wirklich ist leider nicht absolut von jedem gleich bewertet werden kann und wird.

    Nur deine Aussage oben hat sich so gelesen:" Werktrockenmörtel = optische Beeinträchtigung niemals!"

    Deshalb habe ich gerade bei Optik das Problem das Wort Mangel in den Mund zu nehmen. Der Juristisch absolut unbedarfte verspricht sich bezüglich Minderung nämlich viiieeel mehr als tatsächlich dabei rauskommt. (Optischer Mangel=viel mindern) Da liegt es auch am SV die Kirche mal im Dorf zu lassen (immerhin bin ich ja auch Handwerker und beurteilte eine Handwerkliche Leistung)und dabei kommt Beeinträchtigt klar besser weg Mangel oder???

    Trotzdem ist die Dränungsgeschichte gut!


    Und ansprechen ist gut... Feedback zu bekommen wäre oft besser aber das ist ein anderes Thema

    PS. Im Moment habe ich übrigens genau so eine Geschichte, aber auch da muß ich ja durch. Bei Interesse kann ich drüber berichten aber aus bekannten Gründen nicht hier. Problematik ist aber genau die gleiche.
     
  10. #10 Carden. Mark, 25.12.2006
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    Tschuldigung - überlesen.

    DIN 18330 - 2002
    3.2.4 Äußeres Verblend und Sichtmauerwerk müssen nachträglich verfugt werden. Dabei ist der Mauermör-tel, solange er noch frisch ist, mindestens 15 mm tief auszukratzen. Unmittelbar vor dem Verfugen sind die Ansichtsflächen gründlich zu nässen und mit Wasser zu reinigen.
    Dem Reinigungswasser dürfen außer bei Natursteinen, Kalksandsteinen u. Ä. bis 2 % Volumenanteile Salzsäure zugesetzt werden. Abgesäuerte Flächen sind gründlich nachzuspülen.

    Schau mal an - da hat sich was geändert.

    Du hast Recht - die 2005er Ausgabe hat den "Fehler" revidiert.
    Und ich brauche mir jetzt die Finger nicht mehr wund schreiben - weil ich die Verblendung mit Fugenglattstrich sowieso bevorzuge.
     
  11. #11 Carden. Mark, 25.12.2006
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    Dieses bedeutet aber nicht, dass es, wenn es nachträglich verfugt würde - als Regelverstoß anzusehen wäre.
    ES wäre, ohne zusätzlich vertragliche Vereinbarung, nur Vertragswidrig.
     
  12. #12 Otto´s Enkel, 26.12.2006
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    Danke für die Antworten.
     
  13. #13 Carden. Mark, 26.12.2006
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    Danke das Du mich drauf gebracht hattest - dass sich da was geändert hatte.

    Ich muss die alte 18330 mal neben die Neue legen.
    Ich habe zwar ein Buch bestellt, wo die ATV miteinander verglichen werden, ist aber noch nicht versandtfertig.
     
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