Muss ich 3% mehr Umsatzteuer akzeptieren, wenn Handwerker bummelt?

Diskutiere Muss ich 3% mehr Umsatzteuer akzeptieren, wenn Handwerker bummelt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben in unserer BT-DHH als eigenes Gewerk eine Lüftung einbauen lassen. Der Auftragnehmer war (wie wohl so einige Handwerker) in den letzten...

  1. drulli

    drulli

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    Wir haben in unserer BT-DHH als eigenes Gewerk eine Lüftung einbauen lassen. Der Auftragnehmer war (wie wohl so einige Handwerker) in den letzten Monaten ziemlich überlastet und zeichnete sich nicht durch Pünktlichkeit und schnelle Reaktionen aus...

    Die Anlage ist fertig und läuft. Lediglich Kleinigkeiten fehlen noch, welche man sicher als nachträgliche Mängelbehebung deklarieren könnte.

    Ich fürchte, dass der AN die Rechnungsstellung aus obigen Gründen in diesem Jahr nicht mehr auf die Reihe kriegt und ich dann die 3% höhere Umsatzsteuer schlucken muss.
    Welche Möglichkeit habe ich, dies zu vermeiden?
    - Den AN täglich nerven?
    - Ankündigen, ihm ggf. die 3% Mehrkosten nicht zu zahlen, da praktisch von ihm verursacht?
    - ??

    Oder muss ich mir da keine Gedanken machen? Ich denke doch.
    Danke!
    Grüße!
    Uli
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Gab es einen Vertragstermin für die Fertigstellung in 2006? Gab es eine Inverzugsetzung? Ansonsten sieht es schlecht mit Ansprüchen wegen Verzug aus.

    Bei den 3% handelt es sich übrigens nicht um Mehrkosten, die der Handwerker verursacht, sondern um Ihre Steuern als Endverbraucher, die der Handwerker lediglich eintreiben und ans Finanzamt weiterleiten muss. Der Höhe nach beschlossen von Politikern, die wir mit großer Mehrheit gewählt haben und die nur unser Bestes wollen.

    Die Lösung:
    Für die Höhe der Umsatzsteuer kommt es auf das Datum der Abnahme an, nicht auf das der Rechnungsstellung. Einfach die Leistung in 2006 abnehmen. Sie schreiben ja selbst, die Anlage ist fertig und läuft und es gibt nur unwesentliche Mängel.
     
  3. drulli

    drulli

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    Danke für die schnelle Antwort!
    Termine gibt es in den Verträgen nicht.
    Natürlich verursacht der AN nicht die 3% Umsatzsteuererhöhung. Hier stellt sich in diesem Fall nur ein solches subjektives Empfinden ein...
    Das jetzt über die Abnahme zu steuern, klingt vernünftig.
    Kann ich darin die ausstehenden Arbeiten (ein Tellerventil fehlt, die Anlage muss noch justiert werden) unter Vorbehalt stellen?
    Danke!
    Grüße!
    Uli
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Richtig. Festgestellte Mängel mit angemessener Frist für die Beseitigung ins Protokoll aufnehmen. Muster sind mit dem Begriff "Abnahmeprotokoll" leicht zu ergoogeln. Bitte mehrere lesen und verstehen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden. Ist ja eigentlich eine einseitige Erklärung.
     
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