Gutachterkosten- wer zahlt ?

Diskutiere Gutachterkosten- wer zahlt ? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich bräuchte Euren Rat. Wir hatten ziemliche Probleme bei unserem Quasi- Schlüsselfertigen Häuslesbau. Nachdem wir einen Mangel...

  1. #1 haus313, 28.12.2006
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    Hallo Experten,
    ich bräuchte Euren Rat. Wir hatten ziemliche Probleme bei unserem Quasi- Schlüsselfertigen Häuslesbau. Nachdem wir einen Mangel angemahnt hatten passierete gar nichst - weder die ausführenden Unternehmen noch unser Bauunternehmen mit dem wir den "schlüsselfertigen Bau " durchführten hatten reagiert- sonden nur den "schwarzen Peter" an den jeweilig anderen weiter gegeben. Ich hab dann auf eigene Regie einen Gutachter beauftragt um den Mangel festzustellen. Daraufhin hat die Baufirma und die ausführenden Unternehmen reagiert und Mangelbeseitigung versprochen.
    Bleib ich nun auf den Gutachterkosten sitzen oder wir wird den dies üblich -außergerichtlich -geregelt.

    Danke vorab

    Helmut
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Meine Faustregel: wenn Sie mit der Mangelrüge recht hatten und ohne Gutachten nicht zu Ihrem Recht gekommen wären, sind Ihnen die Kosten des Privatgutachtens zu erstatten.

    Ob das so ist können Sie selbst am besten beurteilen. Wenn Ihr Vertragspartner, der GU, den Mangel anerkannt hat, Ihnen mitgeteilt hat dass er den Vorgang an den Subunternehmer zur Erledigung weitergibt, aber dann lediglich gebummelt wurde, sieht es schlecht aus. Wurde der Mangel aber zuerst bestritten und wurde erst nach Vorliegen des Gutachtens umgeschwenkt, sieht es gut aus.
     
  3. ISYBAU

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    naja, grundsätzlich zahlt der beauftragende das gutachtens. auch der bauüberwachende architekt wird ja direkt vom bauherren bezahlt. insofern zählen kosten für die mängelfeststellung und durchsetzung zu den aufwändungen des bauherren. wie sieht die rechtsprechung hierzu aus ?
     
  4. #4 Carden. Mark, 28.12.2006
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    so in etwa wie Bruno dieses beschrieb.
    Wenn ein AG einen SV bedarf um Mangelbeseitigungen durchzusetzen, da die Gegenpartei untätig oder fehlerhaft diesem nachgekommen ist, dann kann uU die Kosten für den SV eingefordert werden.

    Keine Rechtsberatung - und den genauen Sachverhalt auch nicht nochmals nachgelesen.
    Aber eigentlich liegt Bruno hier immer Richtig.
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Man unterscheide

    gerichtliches Verfahren -> siehe Bruno

    außergerichtliches Verfahren -> siehe ISYBAU

    Inwieweit man hier die SV-Kosten abgedrückt bekommt? Hmm, ohne späteres gerichtliches Verfahren eher weniger.

    Deshalb scheuen doch so viele die außergerichtlichen SV und RA Kosten. Auf denen bleibt man erstmal sitzen, es sei denn man hat einen entsprechenden Rechtsschutz wie bei der Planer-Haftpflicht.
    Aber von nix kommt halt nix.
     
  6. Bruno

    Bruno

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  7. ISYBAU

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    hmmm ja meine feststellung, war auf das gefragte aussergerichtliche Verfahren abgestellt. wenn man davon ausgeht, dass kein bauprozess folgen wird, dann dürfte es für die innanspruchnahme des Bauunternehmers bzgl. der sachverständigenkosten keine gesicherte grundlage geben. empfehlenswert ist in einem solchen fall, den bauunternehmer vor der einschaltung eines sachverständigen davon in kenntnis zu setzen, dass bei weigerung der mängelbehebung ein SV eingeschaltet wird und im fall der mängelfeststellung auch die SV-Kosten dem "unterlegenen" belastet werden. inwieweit diese vorgehensweise rechtsicherheit schafft kann ich nicht zuverlässig beurteilen. aber ohne vorherige ankündigung (und vereinbarung) sehe ich keinen anspruch auf kostenübernahme durch den bauunternehmer.

    danke bruno für den interessanten link ...
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Eric

    wird sicher nach seinem Urlaub, im neuen Jahr was zu schreiben.
     
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