Gefälle der Dachrinne - DIN Vorschriften ?

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  1. tobsde

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    Hallo,

    das Dach unseres Neubaus hat eine Trauflänge von ca. 12m und als Dachrandabschluss eine Titanznkverkleidung. Das Gefälle der Rinne (ein Fallrohr) beträgt auf diese Länge 8cm und ist deutlich sichtbar. (sieht völlig schief aus)

    Laut Bauträger hätte ich vor Einbau der Rinne ein geringeres Gefälle einfordern müssen.

    Frage: Was steht in der DIN über Gefälle der Rinne


    Die Rinne ist auch so hoch aufgehängt, dass Schnee am abrutschen gehindert wird, sich möglicherweise anhäuft.

    Frage: Gibt es hier eine entsprechende DIN Vorschrift?

    Vielen Dank - Guten Rutsch !!
     
  2. Ryker

    Ryker

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    Die Fachregel fuer Metallarbeiten im DDH besagt unter 10.1.2 (3) zum Gefaelle nur dies:

    Die vorgehaengten Dachrinnen koennen mit oder ohne Gefaelle zu den Ablaeufen verlegt werden.

    Zum Abstand Rinne-Traufe findet sich nichts.


    8 cm Gefaelle sind allerdings doch recht heftig. Ist das echtes Gefaelle
    (mit waagerechter Richtschnur ermittelt) oder ist evtl Dein Haus schief?
     
  3. tr4sh

    tr4sh

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    Also ich habe das hier per google gefunden ->

    "Vorgehängte Dachrinnen ohne Gefälle stellen keinen Verstoß gegen die Regeln der Technik dar, wenn das Leistungsverzeichnis vorsah, dass sie „mit oder ohne Gefälle“ verlegt werden können. Auch geringfügige Vertiefungen, die zu Wasserständen von 1 bis 4 mm auf einige Meter führen, sind kein Mangel. Hierauf weist das Landgericht Lübeck in einem Urteil vom 12.12.2002 (Aktenzeichen 16 S 44/02) hin. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn mit der Ausführung gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen worden ist. Hiervon kann aber keine Rede sein, denn die Regeln sehen vor, dass Dachrinnen grundsätzlich mit einem Gefälle von 1 bis 3 mm pro Meter verlegt werden sollen, wenn nichts anderes vereinbart oder gefordert ist. Sieht das dem Bauvertrag zugrunde liegende Leistungsverzeichnis allerdings ausdrücklich vor, dass Dachrinnen mit oder ohne Gefälle verlegt werden können, so ist die Herstellung eines Gefälles in das Belieben der Parteien gestellt. Fehlt es, kann es mithin keinen Mangel des Werkes darstellen, weil die Ausführung der vertraglich festgesetzten Sollbeschaffenheit gemäß Leistungsverzeichnis entspricht."
    Autor: Hans-Christian Schwarzmeier

    Nachzulesen auf -> http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-bau02042003a.htm

    Ansonsten weiss ich, dass Gefälle von 1mm bis zu 5mm pro Meter üblich sind. Bei etwas höheren Gefällen versucht man den sogenannten Selbstreinigungseffekt (durch die erhöhte Wasserabflussgeschwindigkeit) zu erzielen.
     
  4. #4 VolkerStoeckel, 08.01.2007
    VolkerStoeckel

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    Hallo,
    3-5 mm/m gefälle halte für dem "Stand der Technik" entsprechend. Eine Rinne ohne Gefälle würde sehr bald "verstopfen", und das wäre auch nicht im Sinne des Erfinders.

    Die 12 m Einzugsfläche für ein Fallrohr sind allgemein als richtig anzusehen. Das Fallrohr sollte dann aber mittig angeordnet werden.

    Hier ist meiner Meinung nach weniger ein Ausführungs- als ein Planungsmangel vorhanden. Da vermutlich der Bauträger auch die Planung gemacht hat, hat er die Hauptverantwortung. Er kann nicht von Ihnen als Laien verlangen, dass Sie seine "fehlerhafte" Planung korrigieren bzw. ergänzen.
    Dem Handwerker kann man vorhalten, dass er keine Bedenken angemeldet hat. Bei einem rechtzeitigen Hinweis des Fachunternehmers, wäre wahrscheinlich eine einvernehmliche Lösung möglich gewesen.

    Sie sollten mit den Beteiligten nochmals reden und eine gütliche Einigung anstreben. Eventuell kann ja ein zweites Fallrohr angebaut und das Gefälle geändert werden. Wenn Sie dann noch, im Interesse einer außergerichtlichen und damit wesentlich billigeren Lösung, ein paar Euro in den Ring werfen, dürfte der Rest fast von selbst laufen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Bau24x7 gefällt das.
  5. archi3

    archi3

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    @Ryker: Zu Abstand Rinne-Traufe...

    ... findet sich in den Fachregeln des DHH für Dachdeckungen unter 4.1 (3):

    "Bei hochhängenden Rinnen soll die Deckung nicht mehr als 1/3 der Rinnenbreite, waagerecht gemessen, in die Dachrinne ragen. Bei tiefhängenden Rinnen ist die Deckung in der Regel zurückzusetzen."
     
  6. Ryker

    Ryker

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    Das hat aber nichts damit zu tun, ob eine tiefhaengende oder hochhaengende Rinne
    ausgefuehrt werden soll, sowas haengt eben von den regionalen Wetterbesonderheiten ab:
    Flachlandkunden wuerden ueber ein tiefhaengende Rinne mosern, weil sie diese
    eben haesslich finden und lieber ein paar Euro in Schneefanggitter investieren.
     
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