BG Bau Prüfung

Diskutiere BG Bau Prüfung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen und ein frohes Neues.... ich habe einen Termin zur Unterlagen Prüfung bekommen. Der gute Herr oder Dame (????) wollen die...

  1. #1 hansolo, 02.01.2007
    hansolo

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    Hallo zusammen und ein frohes Neues....
    ich habe einen Termin zur Unterlagen Prüfung bekommen.
    Der gute Herr oder Dame (????) wollen die Bauunterlagen einsehen.
    Ich habe Stunden auf dem Vordruck angegeben und auch bezahlt.

    Hier meine Fragen :
    Wo ist der Unterschied zwischen einer Gefälligkeitsleistung und Bauhelfer ???
    Wenn Freunde mal einen Samstag geholfen haben, kann man das dann als Gefälligkeit sehnen ????


    Wenn ich auf die Internetseite schaue steht da unter Bauhelfer folgendes:
    Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.

    Für mich heißt das , dass die Helfer automatisch Versichert sind ....????

    Bei Bauherrenpflichten:
    Arbeiten außer dem Bauherrn und seiner Ehefrau auch Dritte mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.

    Was stimmt den nun ???
    Warum musste ich dann die Stunden auf dem Formular angeben ???

    Fragen über Fragen....
    Ich hoffe wenigstens ein paar beantwortet zu bekommen .....

    Im voraus vielen Dank ....
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2007
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    Gefälligkeit...

    kennt die Bau-BG nicht.
    Im Prinzip müssten Sie jeden Freund, der mal zum Gucken kommt und zwei Eimer Farbe mit hochträgt bei der Bau-BG melden.
    MfG
     
  3. Yilmaz

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    Hallo und auch ein Frohes neues jahr,

    also einer widerspricht nicht das andere.
    Wen außer ihnen und Ihre Ehepartner weitere helfer zugange waren dann sind die zwar automatisch versichert wen sie die mit namen und voraussichtliche arbeitsstunden bei der Bau-BG angemeldet haben.

    Mfg.
    Yilmaz
     
  4. Quelle

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    genau, denn wenn selbst der Gefälligkeits Helfer beim Eimer hochschleppen die Tritt Leiter runterfällt, ist er genauso bei der Berufs Genossen Schaft versichert. das könnte dann im Falle eines Falles eine Renten Zahlung bedeuten.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2007
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    Ist das..

    die Neue Deutsche Links Schreibung :deal
    MfG
     
  6. #6 hansolo, 04.01.2007
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    Ja ....ABER .....

    jetzt mal noch eine Frage ...
    wie lange muss ich die Stunden melden ???
    Bis zum Einzug ??? Bis zur Bauabnahme ???
    Wenn ich nach Fertigstellung mein Bad neu Fliese weil die Fliesen doch nicht richtig zu einander passen, muss ich das auch an die BG Bau melden ???

    und noch eine.......

    auf welcher Grundlage berechnen die die Stunden bei einer Schätzung ???
    :irre
    Computerprogramm, Formel....
    wo gibt es dieses Programm, Formel ???
     
  7. #7 Jürgen Jung, 04.01.2007
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    so lange jemand hilft am Bau

    sollte gemeldet werden.
    Die Schätzung bei Nichtmeldung ist meist so hoch, das reicht dann immer für einen 2.Wagen.
    Also immer schön am Monatsende melden :deal
     
  8. #8 T9-Liebhaber, 04.01.2007
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    hier ein ausführlicher Beitrag zu dem Thema. :winken
     
  9. #9 hansolo, 31.01.2007
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    und noch mal eine Frage:
    Wenn ein Mitarbeiter zur Prüfung kommt, darf er dann Fotos machen ???
    Ist das nicht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ???
    Darf ich die schon gemachten Fotos einfordern ????

    Danke
    Gruss
    Han
     
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