Das erklärt vieles.......

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  1. MAB

    MAB Gast

    Habe gerade durch Zufall folgende Seite entdeckt:

    http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_liste.php?hrg_nr=45

    OK, geht nur um Straßenverkehr. Aber achtet mal auf die Begründungen! Vor allem, wie Aussagen verdreht werden.

    Und Straßenverkehr ist gegenüber Bau noch leicht zu verstehen.

    Noch Fragen?

    Wenn jetzt noch einmal einer meckert, wenn einer von uns erfahrene (!!!!!) Rechtsanwälte empfiehlt, kriget er diese Seite um die Ohren gehauen.

    (Am meisten regt mich auf, daß einer auf der Beschleunigungsspur ohne Grund anhält, und der auffahrende (der ja logischerweise nach hinten guckt) eine Teilschuld bekommt).
     
  2. berndk

    berndk

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    Das Urteil betr. Beschleunigungsspur kann man natürlich auch anders sehen:

    grundsätzlich ist ja jeder verpflichtet, so zu fahren (hinsichtl. Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand), dass er sein Fahrzeug jeder zeit gefahrlos zum Stillstand bringen kann, und zwar insbes. auch für den Fall einer Not- bzw. Vollbremsung des Vordermannes. Und so hat auch i.d.R. bei Auffahrunfällen der Hintere die Alleinschuld. Dass in diesem Fall die Schuldverteilung umgedreht wurde, zeigt schon, dass der Richtersenat dem bremsenden Fahrer ein grob fahrlässiges Fahrverhalten anlastete. Eine Alleinschuld des Bremsenden ist m.E. aber praktisch nur bei Vorsätzlicher Unfallverursachung denkbar und - da kaum nachweisbar - daher vermutlich auch nicht vorkommend.
     
  3. #3 bauhexe, 03.07.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    Mal prophylaktisch,
    da gibt es einen Prozeßkostenrechner:

    http://www.ra-heinicke.de/index.html

    mal ein bißchen durchklicken, keine schlechten Infos.
     
  4. Ebel

    Ebel

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    Bei dem Urteil gehen die Begriffe durcheinander. Es ist zwar von einer BAB-Auffahrt gesprochen, aber beide PKW haben offensichtlich die Autobahn verlassen. Und der Bremsende hat offensichtlich ein drittes Fahrzeug vorbeigelassen - nur der Ort, wo er zum Vorbeilassen gehalten hat, war von der Einmündung entfernt. Also hat der Folgende wahrscheinlich nicht nach hinten, sondern zur Seite geblickt - und aus den Augenwinkeln noch nach vorn schauen können. Also ohne genaue Skizze halte ich die Sitauation für schwer einschätzbar.

    Für komischer halte ich schon das Urteil Kind und Bus. Allein weil er ein Fahrzeug hatte, erhält der Busfahrer eine Teilschuld (Betriebsgefahr), d.h. für den Busfahrer war der Unfall unabwendbar, weil er keinerlei Möglichkeit bestand, den Unfall abzuwenden. Wäre der Unfall passiert, wenn der andere ein Fahrzeug gefahren hätte (allein die Existenz des Fahrzeuges gilt als Gefahr) hätte der Busfahrer 0 % gehabt.
     
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