Gemauerte Terassenabtrennung umgeweht

Diskutiere Gemauerte Terassenabtrennung umgeweht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mein Nachbar hat vor 2,5 Jahren eine Terassenabtrennung mauern lassen (mit meiner Einwilligung). Diese ist ca. 3,50m lang, hat...

  1. #1 bruci164, 03.01.2007
    bruci164

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    Hallo zusammen,

    mein Nachbar hat vor 2,5 Jahren eine Terassenabtrennung mauern lassen (mit meiner Einwilligung). Diese ist ca. 3,50m lang, hat auf den ersten 2m eine Höhe von 2m und dahinter noch eine Höhe von 1,50m. So weit so gut.
    Als das Wetter nun etwas stürmisch wurde ist diese tatsächlich umgeweht !!!
    Um es mal vorsichtig zu formulieren : Wenn da eines meiner Kinder gewesen wäre hätte ich jetzt eines weniger. Von daher gesehen sehe ich die Sache im Moment etwas humorlos.
    Für die Mauer wurde ein Fundament von ca. 50cm Tiefe gegossen und die Mauer dann schlichtweg draufgemauert. Keinerlei sonstige Verankerung in Boden oder Hauswand.
    Der Punkt ist nun: Der Erbauer dieser Mauer will diese Mauer jetzt einfach wieder aufstellen (denn sie ist praktisch heil geblieben) und "irgendwie" befestigen. Dies ist mir alles andere als recht.
    Nun meine Frage: Gibt es Bestimmungen wie eine solche Mauer gebaut und befestigt werden muss. Wenn Ja, wie sind diese und wie kann ich diese durchsetzen (Bauamt , ... ?) ?

    Vielen Dank im vorraus für die hilfreichen Antworten !

    Bruci164
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 03.01.2007
    VolkerKugel (†)

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    ... hier ist ja wohl ein bisschen "Gefahr im Verzug".
    Bauamt wäre schon die richtige Adresse.
     
  3. #3 wasweissich, 03.01.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    zitat
    Der Erbauer dieser Mauer will diese Mauer jetzt einfach wieder aufstellen .......was war das für einer?
    ein onkel des nachbarn?
    der bäcker?
    oder einer der einem maurer schonmal zugesehen hat?

    und woraus war das kunstwerk?

    gruss j.p.
     
  4. #4 gunther1948, 04.01.2007
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    hallo volker
    nicht doch gleich bauamt die wohnen da ar... an ar... und für das nachbarschaftsverhältnis ist ne anzeige beim bauamt nicht grad die erste adresse.
    vielleicht zustimmung nur geben wenn eine statische berechnung für das kunstwerk vorgelegt wird.

    gruss aus de pfalz g.bl.
     
  5. Ryker

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    Neulich hat doch irgendwer eine Faustregel zu freistehenden Mauern und deren Breiten gepostet - warst das nicht Du, Gunther?

    Kannst Du nochmal?
     
  6. #6 gunther1948, 04.01.2007
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    hallo
    ja war ich ruf mal den probot auf
    da isses drin.

    gruss aus de pfalz g.bl.
     
  7. Ryker

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  8. #8 gunther1948, 04.01.2007
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    funzt nicht
    okay ryker hats gelöst das rätsel danke.

    gruss aus de pfalz g.bl.
     
  9. Ryker

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    Moment, der untere ist nicht klickbar, ich probiers nochmal.
     
  10. Ryker

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  11. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Ja schon besser :-)


    Ja schon besser :-) dem Nachbarn würde ich was husten , Mauern die Umfallen ... denke das müsste er doch aber auch einsehen oder
     
  12. Ryker

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    Das waer der erste Weg zur Besserung.
     
  13. Ryker

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    Einen hab ich noch, dann geh ich pennen:

    Wanderbauer, hehe.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2007
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    Bauwerke...

    müssen in allen Bauzuständen standsicher sein. Punktum.
    Da ist eine einseitig gehaltene Wand erstellt worden - funzt nicht.
    Ich würde auf die gute Nachbarschaft pfeifen, sofort zum Anwalt gehen, DEN das Bauamt anschreiben lassen v. wg Gefahr im Verzuge und so und einen Aufbau erst nach Vorlage einer Statik zulassen - deren Einhaltung natürlich zu überwachen wäre!!!!!
    Das nächste mal liegt wirklich eine Person drunter - und was ist dann mit der Nachbarschaft????
    MfG
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 04.01.2007
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    Sach ich doch ...

    ... hier ist Schluss mit Lustig.

    @gunther
    Wenn das Ding das nächste Mal umfällt und einer drunter liegt, hat er sich mitschuldig gemacht.
     
  16. #16 gunther1948, 04.01.2007
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    hallo
    ralf und volker ich zitier mich mal selber.
    okay das vielleicht raus

    gruss aus de pfalz
     
  17. #17 butterbär, 04.01.2007
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    mauerbauer auf der walz... :D
     
  18. #18 bruci164, 04.01.2007
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    Zunächst erstmal vielen Dank für die vielen Antworten !

    Der "Erbauer" der Mauer ist übrigens eine zugelassene offizielle Firma.

    Ich habe in den Antworten eine Menge über die Dicke und Konsistenz der Mauer gelernt. Allerdings frage ich mich wie diese Mauer in der Erde verankert sein sollte (auch Tiefe des Fundaments...) . Habt Ihr dazu auch noch Infos ?

    Vielen Dank
    Bruci164
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 04.01.2007
    VolkerKugel (†)

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    Nochmal von vorne ...

    ... die Mauer Deines Nachbarn ist auf Dein Grundstück gefallen - es ist gottseidank nix passiert.
    Jetzt kannst/musst Du darauf dringen, dass es diesmal richtig gemacht wird.
    Das heißt, der Nachbar muss z.B. einen Statiker beauftragen, der vorgibt wie die Mauer standsicher wieder aufzubauen ist und diese Arbeit auch verantwortlich abnimmt. Du machst da gar nix bitte :konfusius .

    Und wenn der Nachbar das nicht will -> Bauamt.
     
  20. #20 susannede, 04.01.2007
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    I weiß net was soll es bedeuten...möchte man fast singen.

    Grob erinnere ich mich, dass man Kippen prinzipiell damit verhindert, dass die Einbindung ins Erdreich ca. 1/3 der Höhe sein soll.
     
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Gemauerte Terassenabtrennung umgeweht

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