Abstützung Garage und Mauer

Diskutiere Abstützung Garage und Mauer im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen ,:winken erstmal ein gutes neues Jahr für alle Forumsteilnehmer . Ich habe folgendes Problem. Ich baute Mitte letzten Jahres an...

  1. #1 Volker09, 04.01.2007
    Volker09

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    Hallo zusammen ,:winken

    erstmal ein gutes neues Jahr für alle Forumsteilnehmer . Ich habe folgendes Problem. Ich baute Mitte letzten Jahres an einem Hanggrundstück ein Einfamilienhaus mit Garage. Da ich mich der Hangform des Geländes angeglichen habe , muss ich zu meiner Garage ca. 14 m " hoch " fahren.
    Die Garage steht direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.
    Mein Nachbar der eigentlich ca. 1,3 m über uns liegt , da das Gelände auch in dieser Richtung ansteigt, begann seinen Bau nach der Fertigstellung meines Hauses und der Garage. Nun hat der Nachbar bis auf ca 1m Abstand zu der Grenze alles abgegraben , damit er das UG seines Hauses offen gestaltet.
    Die neue Geländehöhe liegt nun ca. 1m unterhalb von der Oberkante
    meines Bodens der Garage. Meine Garage hat ein Fundament , welches
    ca. 80 cm tief ist. Ich schrieb ihn daraufhin an und sagte , dass er für eine Abstützung meiner Garage sorgen muss und er im Falle von Rissen aufgrund von Setzungen meiner Garage Schadenersatz leisten muss. Mein Problem ist dass er aufgrund meines Briefes ca 1m Erdreich stehen ließ , sozusagen als vorübergehende zusätzliche Abstützung. Ich weiß nicht ob dieser Meter Erdreich für die Abstützung ausreichend ist. Desweiteren will er dieses Erdreich aber komplett abgraben , um seinen Hauseingang zu realisieren und PKW Stellplätze anzulegen . Im schlimmsten Falle wäre dann die Garage " freigelegt " an der einen Längsseite. Auf welche Höhenverhältnisse muss der Nachbar achten wenn er abgräbt ohne die Stabilität meiner Garage zu gefährden ( Frostgrenze ?). Darf er tiefer graben als das Fundament , ohne Abstützungsmassnahmen durchzuführen ? Da er ein " Bastler " ist , würde ich ihm gerne genau sagen wie tief er graben darf , ohne meine Garage zu gefährden. Ich denke er darf maximal bis zur OK Garagenboden abgraben. Das Fundament darf nicht freiliegen. Zu erwähnen ist hierbei noch , dass ich von der Garage bis zur Straße an der Grundstücksgrenze zusätzlich L-Steine setzen ließ ( Gesamthöhe 2m , davon 1 m über Gelände , mit einer Schenkellänge von 1 m Richtung meinem Grundstück als Abstützung . Dieser Schenkel wurde überbetoniert und mit Schotter verdichtet ( Hofeinfahrt ) . Bei dieser Mauer wäre das letzte L-Stück ebenfalls beinahe freigelegt wenn er waagerecht von der Straße ganz abgräbt. Wenngleich ich hier denke dass die Stabilität der Mauer , die ursprünglich als Abstützung der Erdmasse durch das Nachbargrundstück geplant war , wenn dieser die Höhenverhältnisse beachtet hätte , ausreichen müsste durch die waagerechten Schenkel und dem Beton auf meinem Grundstück.Da ich glaube dass er kein Geld hat um evtl. notwendige Abstützungsmassnahmen durchzuführen , wäre ich Euch für eine Hilfe dankbar. Was meint Ihr dazu ? Was muss ich unternehmen ?
    Vielen Dank
    Volker
     
  2. #2 cekodeko, 04.01.2007
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    Hallo,
    wichtig ist erstmal, den baulichen Zustand zu dokumentieren (Fotos, einmessen der Bauausführung) und den Nachbarn auf die Gefährdung hinzuweisen.

    Inhaltlich siehst Du die Angelegenheit soweit richtig.

    Beurteilen kann man das so aus der Ferne nicht unbedingt, aber da Du schreibst, dass Deine Zuwegung ca. 1 m höher gelegt wurde, könnte das Problem ganz oder teilweise bei Dir selbst liegen. Normalerweise hat, wer den. Nachbarn "angräbt", auch für die Folgen einzustehen, aber dies orientiert sich an der "natürlichen" Höhenlage an der Grenze;;;; aber nur normalerweise, es kann auch über Deine Baugenehmigung ein anderer Zustand fixiert worden sein.


    Gruß aus dem Flachland
     
  3. #3 RMartin, 04.01.2007
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    Hi Volker,
    also rechtlich, wer was bezahlt, etc. kann ich dir nicht sagen, aber welche technischen Maßnahmen zu treffen sind, erläuter ich mal in Kurzform.
    (Die folgenden Punkte sind Maßnahmen nach DIN 4123)
    Dein Nachbar muss einen 2,00m breiten 'Erdblock' zu deiner Garage stehen lassen.Dieser Erdblock (in der DIN auch Berme genannt) muss mindestens 50 cm höher liegen wie Unterkante deiner Fundamente.
    Möchte dein Nachbar den Erdblock nicht und sein Geländeniveau in Höhe der Unterkante deiner Fundamente oder noch tiefer anlegen, muss abschnittsweise unterfangen werden.
    Hoffe der Vorkommentar und meine paar Sätze helfen Dir...
    Gruß aus Köln
     
  4. #4 BetonMiller, 06.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2007
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    Solange UK. des neuen Fundaments nicht tiefer ist als das bestehende Fundament, muß nicht unterfangen werden...nur wenn es tiefer liegt...
    Höher... tiefer... idealerweise liegt es auf gleicher Höhe!

    Achtung: Meine Meinung!
     
  5. #5 RMartin, 08.01.2007
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    Ne,ne BetonMiller, wenn er auf gleichem Niveau gründen möchte, ist der Erdblock stehenzulassen. (GRundbruchsicherheit muss gegeben sein)
    Okay, er kann dann abschnittsweise (maximal 1,25 m Breite) den Erdblock ausschachten und das Fundament herstellen (ohne Unterfangung). Aber es ist nicht zulässig komplett auf Niveau UK vorhandenes Fundament auszuschachten.
     
  6. Robby

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    Mhhh ich finde

    Grundbruchsicherheit muß gegeben sein.

    Die Bermenoberfläche muß min. 50cm über der Gründungsebene des vorhandenen Fundamentes liegen und nicht tiefer als als der Boden des bestehenden Gebäudes. Die Berme muß min. 2m breite haben.

    Im übrigen sind Unterfangungsarbeiten zu planen...
     
  7. Robby

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    Mist

    ich werd alt...

    beim Zähneputzen fiel mir glatt ein das ja das wichtigste die weiterhin frostfreie Gründung des bestandes Gewährleistet sein muß...
     
  8. #8 BetonMiller, 10.01.2007
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    Korrekt, aber ich habe auch nicht gegenteiliges geschrieben, nur daß nicht unterfangen werden muß :)
     
  9. #9 Josilika, 11.01.2007
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    Also bevor ihr hier über Details redet:

    in Thüringen ist die vorhandene Geländeoberfläche (vor Baubeginn) maßgebend.
    Der der höher baut, muß das aufgefüllte Gelände und die garage so gründen, dass die Standsicherheit erhalten bleibt, wenn der Nachbar das ursprüngliche Gelände (an der Grenze) behalten will.

    Ist Fall A - Du hast höher gebaut als das ehemalige Gelände, hat dein Baubetreuer ein Problem - denn dein Nachbar wird dir schon nachweisen, dass er NICHTSVHULDIG ist.

    Ist Fall B - Dein Nachbar gräbt ab, dann muß er nachweisen, dass du keinen Schaden hast.
     
  10. #10 Volker09, 20.03.2007
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    Fall B ist richtig. Jetzt , wo mein Nachbar mit der Hofanlage anfängt und deswegen automatisch auf dieses Problem stößt , habe ich ihm nochmals die Fakten aus diesem Forum schriftlich mitgeteilt.
    - er ist verantwortlich für die frostfreie Gründung
    - er trägt Sorge für die Grundbruchsicherheit
    - er darf maximal bis 20 cm unterhalb der OK Garagenboden abgraben
    ( Fundament ist 80 cm tief )
    - die Berme an der Garage muss 2m breit sein

    ...jetzt bin ich mal gespannt , was er daraus macht. Ich hätte zwar erst mal abwarten können und erst beim Schaden tätig werden können , jedoch halte ich mehr von solchen präventiven Massnahmen
     
  11. #11 Pejuniro, 27.03.2007
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    Hallo zusammen,, kleine Frage am Rande??

    Wenn deine Garage am Hang gebaut ist und du 14 Höhenmeter kletterst, wie sieht es auf der Rückseite deiner Garage aus??
    Steht da das Erdreich vieleicht gegen deine Garagenwand an?
    Wenn ja, wie sieht es mit dem Erddruck der jetzt ja nur einseitig(?) wirkt aus?
    Hast du eine Bestandsdokumentation, eine sogenannte Begehung mit deinem Nachbarn gemacht?
    Wenn du Risse in deiner Garage hast, egal wo, beobachte diese, am besten mit einer Gipsblombe.

    Gruß Pejuniro
     
  12. #12 Volker09, 28.03.2007
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    Hallo ,

    an der Rückseite der Garage steht bis 1m OK Garagen Boden Erdreich des höher gelegenen Grundstückes an. Dies war der Baufirma jedoch bekannt , so dass sie die statischen Vorraussetzungen hierfür schaffen konnten. An der gemauerten Garage wurde an jeder Seite nochmals senkrechte Stahlträger eingebaut. Dämmung etc wurden auf diese Höhe ausgelegt und realisiert.
    Die hintere Seite gehört schon dem nächsten Grundstück und einem anderen Nachbarn. Dieses ist noch nicht bebaut. Dieser Nachbar wird sich aber aufgrund des Geländes und der Lage nicht so in den Hang eingraben können wie mein 1. Nachbar. Dieser geht schon jetzt etwas auf Distanz zu uns , da er seine Garage in die Mitte seines Grundstückes setzt und die Zufahrt zu dieser Garage genau an der Seite entlangläuft , wo sich meine Garage befindet. Lässt er die Berme wie vorgeschlagen 2 m breit stehen an meiner Garage , bleibt ihm nicht so viel Platz für die Zufahrt zu seiner Garage .Ich bin wirklich gespannt was er sich einfallen lässt. Einen leichten Riß in meinem Garagenboden habe ich schon , aber ich denke das ist der Zementestrich.
    Das mit der Gipsplombe ist eine gute Idee. Übrigens , es sind keine 14 Höhenmeter , es sind 14 Längenmeter. Insgesamt sprechen wir bis zur Einfahrt Garage über ca. 1,2 - 1,5m Höhenmeter von OK Straße bis OK Garagenboden
    Gruß Volker
     
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