MwSt-Klausel ???

Diskutiere MwSt-Klausel ??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, wir haben den Bauvertrag mit einem Generalunternehmer im Januar 2006 geschlossen. Nun wird das Haus erst in 2007 fertig werden....

  1. #1 VTR1000, 07.01.2007
    VTR1000

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    Moin,

    wir haben den Bauvertrag mit einem Generalunternehmer im Januar 2006 geschlossen. Nun wird das Haus erst in 2007 fertig werden. Wahrscheinlich Februar. In unserem Bauvertrag findet sich folgende MwSt-Klausel:

    "Der vorgenannte Festpreis beinhaltet die ge. MwSt von derzeit 16%. Ändert sich die gesetzliche MwSt 4 Monate vor Abnahme des Bauwerks, so wird der Festpreis auf der Grundlage des neuen MwSt-Satzes geschuldet. "

    Wie ist Eure Einschätzung? Ändert sich der Festpreis bei Abnahme des Bauwerks im Februar?

    Gruß
    Peter
     
  2. #2 Baufuchs, 07.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hatten wir schon

    mal:
    aus §29 UStG:
    Die 4 Monate hat Ihr BU offenbar aus dem §29 UStG abgeleitet, m.E. hat er aber den Passus in Ihrem Vertrag falsch formuliert. Die Änderung trat am 01.01.2007 in Kraft, erfolgt die Abnahme im Februar, liegen keine 4 Monate zwischen Änderung u. Abnahme, demnach dürfte BU die Erhöhung nicht weitergeben.

    Wird wohl Streit geben.

    Tipp: Anwalt befragen.
     
  3. #3 VTR1000, 07.01.2007
    VTR1000

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    Hallo,

    ich habe bisher 2 Anwälte gefragt. Der eine hat nur herumgeeiert und sich nicht festgelegt mit seiner Analyse (online Rechtsauskunft). Beim anderen, bei dem ich einen richtigen Termin hatte, warte ich noch auf eine Antwort, da er noch Urteile analysieren will.

    Ein Wirtschaftsprüfer und ein Steuerberater im Kollegenkreis waren aber bisher auch der Meinung, daß unser Bauunternehmer die Klausel selbst formuliert haben muß und uns quasi 4 weitere Monate nach Steuererhöhung den Festpreis garantiert. Wäre ja lustig, wenn das so wäre. :shades

    Gruß
    Peter
     
  4. #4 wasweissich, 07.01.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    zitat:
    haben muß und uns quasi 4 weitere Monate nach Steuererhöhung den Festpreis garantiert

    das hätte ich jetzt auch darausgelesen

    ausserdem müsste ein steuerberater der sein , der das richtige hineininterpretiert..........:D :wow
     
  5. #5 VTR1000, 07.01.2007
    VTR1000

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    .... ich denke, die Klausel kann man wirklich so auslegen, daß der BU die Steuererhöhung zahlen muß. Es dürfte aber schon Steit darum geben, da ich aus seinen Äußerungen schließe, daß er mit dem Gegenteil rechnet. Unser Angebot, eine Teilabnahme mit Teilschlußrechnung zu machen, wurde quasi ignoriert. Stattdessen sollten die %-Abschlagszahlungen in Absolutwerte geändert werden. Sein Steuerberater meinte, daß das so gehen würde. Naja, wenn der meint ...:irre

    Der sollte sich mal etwas durch's Internet googeln. Wahrscheinlich ist auch genau der Steuerberater für die Vertragsklausel vernatwortlich.

    Wenn noch jemand noch eine Meinung zu der Klausel hat nur zu.....

    Gruß
    Peter
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Dann haben wir den gefunden der haftet.
     
  7. #7 Olaf (†), 07.01.2007
    Olaf (†)

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    Da würde..

    ich aber vor dem Streit einen Juristen zu Rate ziehen. Wie ich meine Kollegen kenne, die da Juristen sind, würden sie sehr wohl Anhaltspunkte pro GU sehen.
    Sooo eindeutig is das gar nicht. Wenn da ein "mehr als" vor den 4 Monaten stehen würde, wäre alles klar - aber so ist sie auszulegen bzw. durch eine zu ersetzen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
    Mein ich. Prozessrisiko 50/50.
    Was issen eigentlich mit einem Endtermin - nicht vereinbart? Wenn ja warum nicht?
    Olaf
     
  8. #8 Baufuchs, 07.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Steuerberater sollte mal dieses Schreiben des BMF lesen.
     
  9. #9 VTR1000, 07.01.2007
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    .... vertraglich festgelegter Fertigstellungstermin ist 8 Monate nach Baubeginn. Bei uns wäre das der 28.02.2007.

    Diese Klausel ist aber schon komisch. Was soll sie überhaupt? Wenn sie bedeutet, daß wir die Steuererhöhung zahlen müssen, dann hätte man sie weglassen können.

    Ist schon eigenartig.

    Peter
     
  10. #10 Manfred Abt, 08.01.2007
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    Wirklich komische Klausel und spannende Frage! Mal weitergesponnen, nicht ganz ernsthaft: dann könnte es ja sinnvoll sein, die Abnahme erst im Juni zu machen, da in den 4 Monaten vor Abnahme doch keine Änderungen mehr stattgefunden haben.
    Bitte mal weiter berichten, wenn denn der zweite Jurist zu einer Meinung gekommen ist.
     
  11. #11 VTR1000, 20.01.2007
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    Antwort RA....

    mein RA sagt, daß wie keine MwSt-Erhöhung zahlen müssen. Es scheint aber für meine Begriffe Auslegung zu sein. Da es durchaus um richtig Geld geht bin ich auf das Ende der Geschichte gespannt. Werde aber weiter am Ball bleiben und weitere Meinungen einholen.

    Gruß
     
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MwSt-Klausel ???

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