Gebäudegesamthöhe mit Pultdach

Diskutiere Gebäudegesamthöhe mit Pultdach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, danke sehr für die Antworten auf mein Thema 'Gebäudegesamthöhe' Wir wollen das Haus gar nicht so hoch bauen lassen. Es entsteht...

  1. #1 robertnac, 08.01.2007
    robertnac

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    Hallo,

    danke sehr für die Antworten auf mein Thema 'Gebäudegesamthöhe'

    Wir wollen das Haus gar nicht so hoch bauen lassen. Es entsteht gerade hinter unserem Neubau. So wie es aussieht werden wir im Garten eine Aussicht auf diese 3-geschossige Hauswand haben.:cry

    Mittelweile habe ich den B-Plan besorgt. Die Geschossanzahl und die Dachform sind dort nicht vorgeschrieben. Es steht dort H-max 8,50m. Bezieht sich das auf die Gesamt- oder die Traufhöhe?

    Ich habe heute mit dem Bauamt telefoniert und das "Problem" angesprochen. Das Haus bekommt ein Pultdach. Es steigt zu unserem Garten hin an.

    Das Erdgeschoss hat im jetzugem Stadium ca. 70 cm Aufbau. Wobei die richtige Straße ist noch fertig.

    So wie ich den B-Plan interpretiere darf der höchste Punkt des Gebäudes 8,50 nicht übersteigen. Ist das richtig?

    Noch eimal die Frage: Kann man in einem Haus 3 volle, normale Geschosse mit einem Pultdach auf 8,50 m unterbringen?

    Welche Möglichkeiten hätten wir? Kann man die Höhe des Gebäudes unabhängig messen lassen? Was ist, wenn der B-Plan nicht eingehalten wurde?

    Die ganze Angelegenheit kommt uns sehr suspekt vor. Die heutigen Telefonate mit dem Bauamt und der Vermarktungsfirma waren äußerst merkwürdig und zum Teil widersprüchlich.

    Dake sehr für Eure Hilfe und Beiträge im Voraus.

    Gruß,

    Robert
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 09.01.2007
    VolkerKugel (†)

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    In Hessen ...

    ... steht "H" für die Höhe zwischen Geländeoberkante (die müsste allerdings definiert sein) und der Schnittkante der Außenwand mit der Dachfläche.

    Wenn das EG schon 70cm aus dem Boden schaut, sind in 8,50m definitiv keine 3 Vollgeschosse unterzubringen (wielleicht ist das dritte ja auch keins?).
     
  3. juwido

    juwido

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    Ermessensspielraum ?

    Hallo !

    Wenn so wenig im B-Plan Festgeschrieben ist, gibts ev. hinsichtlich der Bewertung eines Pultdachs einen Ermessensspielraum für die Genehmigung.
    (Argument: mögliche Firsthöhe "Normaldach")

    m.f.G. J.W.
     
  4. #4 Baufuchs, 09.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Worum gehts

    denn?
    Doch eigentlich gar nicht um die Zahl der Geschosse, denn die ist ja nicht vorgeschrieben.

    Es geht wohl darum, festzustellen, ob der Nachbarbau die max. zulässige Höhe überschreitet. Dies vor dem Hintergrund, die eintretende Sichtbeeinträchtigung abzuwehren.

    Die Frage nach den Geschossen wird wohl deshalb gestellt, um schon mal grob feststellen zu können, ob die 8,50m überschritten wurden.

    Wenn am Gebäude nicht gemessen werden kann (Lasermessgerät Gelände bis UK Dach an der höchsten Stelle + Stärke Dachaufbau) dann eben Vermesser mit Theodoliten bestellen, der hats in 5 Minuten.
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Verstehe ich nicht. Weil so wenig Anderweitiges festgeschrieben ist (Dachform, Geschosse), soll ausgerechnet das wenige, das wirklich explizit festgeschrieben wurde (Höhe), aufzuweichen sein? Dann doch eher das Gegenteil.
     
  6. juwido

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    Genehmigte Bauausführungen .... ? !

    Hallo Bruno !

    ich dachte nur wenn lt.VolkerK.:
    "... steht "H" für die Höhe zwischen Geländeoberkante (die müsste allerdings definiert sein) und der Schnittkante der Außenwand mit der Dachfläche"

    demnach Firsthöhe "Normaldach" deutlich höher und bei Pultdach H praktisch = obere Dachkannte ? ...
     
  7. #7 JRGauditz, 09.01.2007
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    schnittkante außenwand/dachfläche ist doch traufhöhe und nicht firsthöhe, oder irre ich mich??? :Roll
    ramona
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2007
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    First bleibt First....

    unabhängig von der Dachform.
    MfG
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 09.01.2007
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    Nachtrag ...

    ... dieser Ansatz gilt nur für Dachneigungen bis 45°.
    Sinn ist die Begrenzung des Schattenwurfs, bzw. der Sichtbeeinträchtigung - da spielt die Firsthöhe keine Rolle (den sehe ich von unten nicht).
     
  10. juwido

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    Muss euch ja nicht Überzeugen, sondern nur den,der's genehmigt... : Traufhöhe bei Pultdach nur da zu messen wo's Wasser hinläuft...
    Aber ich halt mich jetzt hier raus ..
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2007
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    Ganz klares...

    Jain.
    Ja bei Sattel-, Walm- und artverwandten Dächern, da trifft die Aussenwand nur die Traufe. Bei Pultdächern geht unter der First eine Aussenwand rauf/runter - also Schnittpunkt.
    MfG
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 09.01.2007
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    Ein Haus mit Pultdach ...

    ... hat 3 Höhen:
    - an der "niedrigen" Seite
    - an der "hohen" Seite und
    - an den Längsseiten (= Mittel zwischen hoch und niedrig).

    Bei der Begrenzung auf 8,50m ist maßgebend die "hohe" Seite,
    bei der Ermittlung der Abstandsflächen die der jeweiligen Grenze zugewandte (Einschränkung: jedenfalls in Hessen).
     
  13. #13 Josilika, 09.01.2007
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    Jede Festsetzung eines Bebauungsplanes kann ja nach Beziehung und Begründung gekippt werden. Dazu muß der Bauherr nur einen Befreiungsantrag stellen und der wird in der Gemeinde entschieden......... mal so mal so.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 09.01.2007
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    Aber nicht ...

    ... wenn´s um nachbarschützende Belange geht, liebe Kollegin.
    Da müsste zumindest der betroffene Nachbar - also hier unser mittlerweile verschwundener Fragesteller robertnac - gehört werden :konfusius .
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2007
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    Vorsicht, Volker...

    Josilika ist die Baurechtsmagierin - die kippt JEDEN B-Plan. ;)
    Sagt sie jedenfalls
     
  16. #16 Josilika, 09.01.2007
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    Ja Ralf - du hast Recht - bin wieder mal gelangweilt.

    Winter und kein Alpinschnee in Thüringen zufinden !
     
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