Bauverzug! Was kann ich geltend machen?

Diskutiere Bauverzug! Was kann ich geltend machen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich habe die Suchfunktion benutzt bin aber nicht so fündig geworden. Ich bauen ein Haus mit Bauträger. Ich habe laut Vertrag einen...

  1. #1 elsinio, 09.01.2007
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    Hallo

    ich habe die Suchfunktion benutzt bin aber nicht so fündig geworden. Ich bauen ein Haus mit Bauträger. Ich habe laut Vertrag einen Fertigstellung bis 31.12.06. Im Vertrag steht das der Bauträger bei Überziehung für meinen entstehenden Unkosten aufkommt laut BGB.
    Nur was kann ich geltend machen? Ich bleibe jetzt einen Monat länger in meiner Wohnung wohnen, bekomme die Miete für die Zeit aber es gibt doch mit Sicherheit noch weitere Pauschalen die man da angeben kann. Was ist den einen zumutbare Zeit um seinen Umzug zu vollziehen bzw die Eigenleistungen? Die zahlen mir für den Februar noch die Miete übergeben mir das Haus z.b. am 25.2, ich muß aber zum 1.3 aus der Wohnung. Was ist da zumutbar?
     
  2. #2 cekodeko, 09.01.2007
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    Zumutbar ist sicherlich eine Übergabe bis zum letzten Tag des Februar,
    wenn es rechtzeitig - angemessen - mitgeteilt wurde.

    Falls es dann versemmelt wird, kann man Schadenersatz geltend machen etc..

    Im Zweifel klärt es das Gericht.

    Grüße
     
  3. #3 elsinio, 09.01.2007
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    ja nur kann doch keiner von mir verlangen wenn die im Verzug sind das ich in einer Woche umziehe und die Eigenleistung erbringe. Wären die püntklich fertig geworden dann hätte ich 1 Monat fast dafür Zeit bis ich aus der Wohnung muß.
     
  4. #4 cekodeko, 09.01.2007
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    Die Antwort war jetzt nur in Hinblick auf einen Übergabetermin zu sehen, auf den man sich einstellen kann. Angemessen sind hier etwas mehr als sonst übliche 14 Tage; einfach um die Nennung eines verbindlichen Übergabetermines bitten und angemessene Frist zur Mitteilung setzen.

    Die Eigenleistung hat, wenn im Vertrag nicht geregelt, erstmal nichts damit zu tun.

    Maßgäblich ist ja der Konstrukt um den 31.12, da wurden 4 Wochen bis zum Umzug vorgesehen.

    Wenn der Bauträger nun bis Ende Februar zahlt, kannste ja im März Eigenl. erbringen.

    Sollte dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr gehen: evtl. Mehraufwand oder Schadenersatz geltend machen.
     
  5. #5 elsinio, 09.01.2007
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    Ja nur ich kann wenn ich pech habe nur noch den Februar in meiner Wohnung bleiben. Wenn ein Nachmietet da ist muß ich wenn ich pech habe schon im Februar raus da ich ja zum 1.2 gekündigt habe
     
  6. #6 cekodeko, 09.01.2007
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    Also terminlich soweit geklärt; für alles weitergehende wird es dann schon schwieriger!

    Es ist so nicht zu sagen, ob hier weitergehende Ansprüche durchsetzbar sind.

    Mit dem Bauunternehmen abklären oder Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
     
  7. #7 elsinio, 09.01.2007
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    ja das werde ich dann mal versucehn was zu erfahren!
     
  8. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Auch wenn es jetzt für dich zu spät ist .

    Mein Architekt hat ( zum Glück ) in den Bauvertrag bei uns mit reingeschrieben , das für jeden Werktag Verzug ( mit Datum festgehalten ) 0,2% der Bausumme abgezogen werden .
    Das ganze ist auf 12% der Bausumme begrenzt ...

    Endtermin war bei uns der 24.11.06 ......

    Ich argumentiere alleine schon mit der höheren MwSt ... alles verzieht sich ... das Dach und Holz 3 % mehr , Türen Fenster hätten wir auch noch reinbekommen in 2006 3 % ... das läppert sich ...

    Dahinter bleiben und nicht abwimmeln lassen ...


    GRuss Stefan
     
  9. #9 bauworsch, 10.01.2007
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    Die Höhe der Vertragsstrafe ist in meinen Augen nicht zulässig. Die Obergrenze ist nach höchstrichterlicher Entscheidung auf 5% zu vereinbaren.
     
  10. ecco

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    :yikes ...und somit ist die gesamte Vereinbarung der Vertragsstrafe nichtig...


    ( Laienmeinung, keine Rechtsberatung )
     
  11. Eric

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    ....... ( gemeint: auf 5 % begrenzt )

    Im Grundsatz richtig. Ist Rechtsprechung des BGH.

    Dies gilt indes nur, wenn die genannte Klausel durch vorformulierte Vertragsbedingungen von dem AG ( Archi ) in den Vertrag eingebracht wurde, also über AGB zum Vertrag oder aber durch einen Formularvertrag.

    Wurde die Klausel individuell vereinbart, dann gilt die Rechtsprechung des BGH nicht!
     
  12. #12 elsinio, 10.01.2007
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    ja dafür ist es jetzt zu spät, was kann man denn noch an Unkosten geltend machen laut dem BGB wie ich im Vertrag stehen habe
     
  13. Bruno

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    Den entstandenen Schaden, siehe § 280 BGB: "Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen."
     
  14. Eric

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    Habe meine Glaskugel leider verlegt und kann daher nicht nachsehen, was Dir an Schaden entstanden ist/noch entsteht, weil ( Kausalität ) die Übergabe am 31.12.2006 nicht erfolgt ist.

    Daher folgender Ansatz: Erstattungsfähig sind alle Kosten, die nicht entstanden wären, wenn die Übergabe am 31.12.2006 erfolgt wäre.

    Miete Januar 2007 ist nicht erstattungsfähig, weil das Mietverhältnis auch bei rechtzeitiger Übergabe noch bis Ende Januar 2007 angedauert hätte. Offenbar wurde Mietvertrag bewußt erst zum Ende Januar gekündigt, um nicht unter Zeitdruck zu geraten/ Eigenleistungen im neuen Haus auszuführen/ genügend Zeit für Umzug in Eigenleistung zu haben usw. (??, der genaue Grund wäre abzufragen ). Der eine Monat wäre dann ggfls. wieder als erstattungsfähiger Schadensposten an den tatsächlichen Übergabetermin anzuhängen.

    Erstattungsfähig allerdings nur die Nettomiete, da Betriebskosten iSd der BetriebskostenVO auch im neuen Haus ( wahrscheinlich höher ! ) angefallen wären ( Sowieso-Kosten ).

    Denkbar: Mehrkosten durch Lohn- oder Materialkostenerhöhungen, durch USt-Erhöhung, sofern die Mehrkosten bei Übergabe am 31.12.2006 nicht entstanden wären (???).

    Vielleicht sinnvoller umgekehrt zu fragen: Kann ich x als Schaden geltend machen?
     
  15. #15 elsinio, 10.01.2007
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    Das ist richtig das, wäre vielleicht die bessere Frage. Hätte ja sein können das es für einige Dinge auch Pauschalen gibt wie zB bei der Steuererklärung. Richtig ist auch das ich den Januar bewußt als Umzugsmonat nutzen wollte. Was halt jetzt in den Februar rutscht wo die Miete übernommen werden müßte.

    Also bin ich jetzt auch nicht schlauer als vorher!
     
  16. Bruno

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    Anscheinend gibt es keine Schäden?
     
  17. #17 wasweissich, 10.01.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja einmal nur so schwarz auf grün nachgedacht..........

    es bringt ja auch positive ereignisse , das spätere umziehen......
    die schwiegermutter kommt 2x weniger zu besuch..........was sollte man da pauschal als zugewinn ansetzen , was man dann dem BU gutschreibt

    ja und da würden mir noch einige andere pauschalen einfallen........:bounce: :respekt :D :o :wow
     
  18. #18 elsinio, 11.01.2007
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    ja das kann man auch so sehen! die Miete werde ich erstmal geltend machen und dann entstehen ja auch vielleicht noch ein paar Kosten!
     
  19. junock

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    Darf ich fragen, wie es ausgegangen ist mit den Kosten, bedingt durch diese Verzögerung?
    Ich bin nämlich auch in einer ähnlichen Situation, hätte eigentlich zum 31.12. Übergabe gehabt und sie wird erst in den nächsten Tagen sein.

    Judith
     
  20. totto

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    Hallo !

    Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: Wie ist es mit den Kredit-Zinsen, die man nun einen Monat länger zahlen muss, ohne in dem Haus wohnen zu können?

    Die wären zwar sowieso angefallen, aber dafür hätte man ja den Komfort und Platz im neuen Haus als Gegenwert gehabt.
     
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