Versiegelte Fläche und noch einiges??

Diskutiere Versiegelte Fläche und noch einiges?? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo es geht um ein bereits fertiges Objekt, das gekauft werden soll. Es ist ein Gebäude was früher gewerblich genutzt wurde. Dies ist nun als...

  1. #1 bluebird, 10.01.2007
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    Hallo
    es geht um ein bereits fertiges Objekt, das gekauft werden soll. Es ist ein Gebäude was früher gewerblich genutzt wurde. Dies ist nun als Wohung umgebaut worden und soll verkauft werden. Das Gebäude liegt noch direkt an einer Halle. Die Teilung des Grundstückes soll noch erfolgen.

    Nun meine Fragen:
    1) Wer kann, darf die Nutzungsänderung stellen?
    2) Hätte das nicht vor dem Umbau schon gemacht werden müssen?
    3) Wie sieht es mit der versiegelten Fläche nach der Teilung aus? Der Ist-Zustand bei dem Objekt ist dann fast zu 100 % versiegelt (Pflaster und Gebäude). Ist das zulässig (Stadtgebiet)??
    4) Das Objekt soll nicht als Haus verkauft werden, sondern als Eigentumswohnung. Wie geht das? Da ja ein Teilgrundstück mit erworben werden soll.

    Fragen über Fragen

    Karin
     
  2. #2 Baufuchs, 10.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu

    1.) Der Eigentümer weil
    2.) schon vor Umbau erforderlich
    3.) ergibt sich aus B-Plan/Ortsatzung
    4.) wozu ETW, wenn Grundstücksanteil ohnehin ausparzelliert wird?
     
  3. #3 bluebird, 10.01.2007
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    Hallo
    danke erstmal.

    Also zu 1) hätte da ein Bauantrag vorher gestellt werden müssen?

    Was kann es für Probleme geben, wenn dies vor der Unterschrift unter dem Kaufvertrag, nicht mehr getan wird?

    Zu 4)
    Keine Ahung warum. Das Gebäude liegt rückseitig direkt an einer Halle und an einer Frontseite an ein Mehrfamilienhaus. Ist der Kauf als ETW nachteilig?

    Muss dazu sagen, dass ich das Objekt nicht kaufen würde. Aber Bekannte von uns haben uns zu unserer Meinung gefragt. Und das sind Punkte, die momentan sehr unklar sind.

    Karin
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.01.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Dem Land...

    als Hüter der (Bau)Ordnung gegenüber haftet der Eigentümer für die Einhaltung der LBO.
    Auf Betriebsgeländen sind zwar Wohnungen zulässig, aber nicht unbegrenzt und z.T. nur mit erheblichen Auflagen (Schall-, Brandschutz usw.)
    Eine ETW -ohoh.
    Von den allgemeinen Nachteilen dieser Eigentumsform mal ab, wenn der Betrieb mit in der EG drin ist, kann das richtig teuer werden. Jede Reparatur an der Halle wird vom "Wohner" mitfinanziert.
    M M: Fingers von die Dingers.
    MfG
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.01.2007
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    Sollte der Kauf ...

    VOR Genehmigung der Nutzungsänderung erfolgen und diese nicht durchgehen, besitzt der Eigentümer im Zweifel ein teures, aber wohl so gut wie unvermietbares Büro oder eine Gewerbefläche.
    MfG
     
  6. #6 bluebird, 10.01.2007
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    Hallo

    also ich sehe da ja auch meine Bedenken, aber die Leute haben sich schon sehr darauf verschossen. Großes Problem

    Angeblich soll im Vertrag stehen, dass die ETW nicht in den gemeinsamen Topf einzahlt. Aber den Sinn, das Objekt als ETW zu verkaufen, verstehe ich einfach nicht! Für mich birkt das auch die Gefahr, dass ich an den Kosten des anliegenden Wohnhauses und der Halle beteiligt werden kann. Die Ascnhlüsse für das Objekt liegen auch im anschließenden Mehrfamilienhaus.

    Mir ist heute bei der Besichtigung aufgefallen, dass der Flur des Objekts direkt an die Hallenwand anschließt. Die Innenwand sind die Verblender der Halle und die sind einfach gelb gestrichen worden. Ist das brandtechnisch so in Ordnung?

    Grüße
    Karin
     
  7. #7 Baufuchs, 10.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei

    dem Gewusel:

    Vertragsentwurf vom Anwalt prüfen lassen.
    Brandschutz und ähnliche Fragen würden im Genehmigungsverfahren geklärt sein, da es aber keine gibt..................
     
  8. Julius

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    Bitte, kann mir mal Jemand erklären, wie man ein derartig verkorkstes Objekt überhaupt ernsthaft in Erwägung ziehen kann??? :irre

    Obwohl - es gibt immer wieder genug Leute, die sehenden Auges in ihr Unglück laufen.. :cry
     
  9. #9 wasweissich, 10.01.2007
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    wasweissich Gast

    ein bekannter von mir sagte immer:UND JEDEN MORGEN STEHT EIN DOOVER AUF
     
  10. #10 bluebird, 11.01.2007
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    Hallo,

    also mein Mann und ich haben da ja auch arge Bedenken, daher auch die Nachfragen hier. Blos wie soll man das Leuten klar machen, die meinen, nur weil sie den Verkäufer von früher kennen, zieht der sie schon nicht über den Tisch?!?

    Ich habe auch Fotos von dem Objekt, aber da es auch im I-Net zu verkaufen ist, will ich sie hier mal nicht reinstellen. Könnte wohl Probleme gebe.

    Am Samstag gibt es noch mal einen Besichtigungstermin mit einem Handwerksmeister. Vielleicht bringt das die Erleuchtung. Ich kann es nur hoffen!!

    Danke aufjedenfall für euere Meinungen!!

    Karin
     
  11. Ryker

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    Sachen gibts.
     
  12. #12 wasweissich, 11.01.2007
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  13. #13 bluebird, 12.01.2007
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    Hallo,

    nochmal Danke!
    Es hat sich vielleicht erledigt, da der Besitzer anscheind Probleme mit der Teilung des Grundstückes bekommt. Die ist nämlich auch nicht gemacht worden. Das Grundstück ist schon öfters geteilt worden, daher gibt es da wohl Probleme. Das ganze muss jetzt erstmal zur Rechtspflege.

    LG
    Karin
     
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