Ist Blitzschutz für 8-Fam-Massivhaus vorgeschrieben/erforderlich??

Diskutiere Ist Blitzschutz für 8-Fam-Massivhaus vorgeschrieben/erforderlich?? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, meine Eltern sind Teileigentümer in einem 8-Fam.-Hauses (Bauj.1976, 1.-Bezug). Die Bewohner dort sind inzw. alle im Rentenalter....

  1. #1 AxelSchweiss, 10.01.2007
    AxelSchweiss

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    Liebes Forum,
    meine Eltern sind Teileigentümer in einem 8-Fam.-Hauses (Bauj.1976, 1.-Bezug).
    Die Bewohner dort sind inzw. alle im Rentenalter. Einer davon bedrängelt die Miteigentümer nun damit eifrig, dass er glaubt, man hätte am Haus den Blitzschutz "vergessen".
    "Natürlich" hat er inzwischen bereits ein Angebot erhalten von einer Kaminbau+Blitzschutz-Firma
    (Anm.: Wenn man solche Fachfirmen fragt, sagen die bestimmt nicht: "Alles Quatsch"!)

    Ich dagegen schon, denn:
    Nun steht das Gebäude seit ca. 30 Jahren wacker u. unbeschadet nach unzähligen Gewittern.
    Noch niemals war ein Blitz auch nur in der Nähe, geschweige ins Haus eingeschlagen. Inzwischen sind daneben sogar die Bäume bereits höher als die Traufe.
    Kein Haus in deren und in meinem Umkreis hat eine Blitzschutzanlage, ledigl. vereinzelt ein gewerbliches Gebäude hat sowas.

    Die vorh. Merkmale:
    70-er-Jahre-Bude, 2-Spänner, 3 Vollgesch. +1 DG,
    Satteldach 40Grad +Betondachpfannen, Zink-Rinnen, -Fallrohre +Gußstandrohre m. Erdkontakt,
    Fassade: Mineral-Putz auf HBL-Vollmauerwerk, Außer Sparrenüberstd. unt. Traufe keine Holzbauteile außen,
    Also alle Außenbauteile mind. Brandklasse F90-A,
    Zudem klassischer Fundament-Erder (nach DIN) für Elektro +Sanitär.

    Also dürfte doch m.E. jeglicher Blitzeinschlag über Dachfläche, -Kanten, Zinkrinnen, -Rohre ins Erdreich sauber abgeleitet werden, wenn sich "meine" Physik nicht völlig täuscht.


    MEINE FRAGE NUN:
    ------------------------------
    Aber WO steht es geschrieben, ob und ab wann an einem Gebäude dieser Klasse ein Blitzschutz überhaupt notwendig ist?
    Oder gibt es auf diesem Gebiet nur Empfehlungen, z.B. für aus Versicherungs-günstigen Gründen, an Lager-, Gewerbegebäude etc.?
    (Die LandesBauordnung beschreibt ja nur die Vorgaben für den Fall z.B. einer weichen/ entflammbaren Bedachung, da ist das klar)

    Für sichere Verweise auf DIN od. Vorschriften, für unsichere Eigentümer
    wäre ich dem Forum sehr dankbar.

    -----------------------------------------------------------------------
    :irre Das Gegenteil von GUT ist oft nur GUT GEMEINT
     
  2. #2 WolfgangS, 11.01.2007
    WolfgangS

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    Blitzschutz

    Hallo Axel,
    wir haben nach der Dachsanierung keinen Blitzableiter mehr montiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Blitz einschlägt, ist mit einem Lottogewinn zu vergleichen. Die sicherste und beste Antwort auf diese Frage bekommst du von der Gebäudeversicherung, die für unser Haus einen Blitzableiter nicht vorschreibt :)
     
  3. #3 bauworsch, 11.01.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Blitzschutz bei Wohngebäuden ist keine Vorschrift, es sei denn, es handelt sich um Hochhaus oder Dein Gebäude steht in einer äußerst exponierten Lage.

    Auch die LBO NRW gibt nix her, was zu einer Verpflichtung führen könnte.

    Sachschäden, sollte es tatsächlich mal krachen, sind über die einschlägigen Versicherungen abgedeckt. Der Rest hängt am Gewissen des Vermieters, ob er seine Bewohner "solchen Gefahren" ungeschützt aussetzen möchte.
     
  4. Lewwer

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    siehe auch VDE 0185 Teil 1 bzw. 2.
    da steht alles über blitzschutz drin,und das ist einiges.
     
  5. Uwe!

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    keine Vorschrift - aber sinnvoll?

    Von einer nicht vorhandenen Vorschrift mal abgesehen: Wie ist eure Meinung zur Sinnhaftigkeit eines Blitzschutzes? Wir haben zumindest mal an allen vier Ecken einen Erder vorgesehen, an dem wir mal einen Blitzschutz anshclißen lassen könnten. Aber wir haben ihn bisher noch nicht.
    Kann mich aber auch noch gut an ein Haus in meinem Eltern-Dorf erinnern, wo de Blitz eingeschlagen hatte. Und im Lotto hat da noch keiner gewonnen...
    Also ich denke eigentlich, dass es langfristig eine sinnvolle Investition ist!

    PS: spreche jetzt nur vom EFH
     
  6. Julius

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    es reicht, wenn einer dagegen ist

    Für eine derartige Nachrüstung bedarf es der Zustimmung ALLER Teileigentümer (da es sich um eine bauliche Änderung handelt).
    Wenn Deine Eltern dem nicht zustimmen, ist der Fall doch schon erledigt! :winken
    Abgesehen davon halte ich bei der geschilderten Situation einen äußere Blitzschutzanlage auch für nicht erforderlich. Da gibt es bestimmt sinnvollere Dinge, welche man mit dem Geld an jenem Haus tun könnte...
     
  7. #7 butterbär, 18.01.2007
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    die bauordnungen regeln lediglich den blitzschutz an hochhäusern, gebäuden besonderer Art ( z.B. Wohnheime), exponierten gebäuden und gebäuden mit kulturellem wert etc...

    bei wohngebäuden ist es letztlich der bauherr bzw. die eigentümer, die den aufwand für den blitzschutz bestimmen.

    entscheidungsfördernd sind da evtl. bessere tarife der gebäudeversicherer, dies liegt allerdings im privatrechtlichen bereich und ist nicht über verordnungen herleitbar.
     
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