bau berufsgenossenschaft

Diskutiere bau berufsgenossenschaft im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo beim bauexpertenforum. haben folgendes problem : die bg bau hat letztes jahr für unser neubau in dem wir nun wohnen alle rechnungen...

  1. #1 Gastgastgats, 10.01.2007
    Gastgastgats

    Gastgastgats Gast

    hallo beim bauexpertenforum.

    haben folgendes problem :

    die bg bau hat letztes jahr für unser neubau in dem wir nun wohnen alle rechnungen eingesehen und ist zu dem entschluss gekommen, daß wir 9.000 euro nachzahlen sollen. wir haben "nur" ca. 100 std. angegeben, es wahren max vielleicht 200 std. die meine vater mitgeholfen hat, nur tapezieren und teppich verlegen.

    wir haben mit einem archi gebaut, der leider mittlerweile verstorben ist. die bg bau will von uns nun soviel geld, weil die sagen, daß einige rechnungen fehlen, bzw. nicht vollständig sind, z.b. türen und fenster.

    wir haben letztes jahr mit einem herren von der baubg im haus zusammengesessen, der hat sich das haus angesehen und alle rechnungen eingesehen, hat viele notizen gemacht, sogar fotografiert.

    frage, was sollen wir nur machen, wir können max. 500-1000 euro zaheln, aber nicht so viel und wofür?

    haben wir einen fehler gemacht, daß wir den herren in unser haus gelassen haben? habe hier gelesen, daß man das vermeiden sollte, aber der war so aufdringlich und wir konnten nicht ablehenen weil wir etwas eingeschüchtert waren.

    was raten sie uns, rechtsanwalt möchten wir noch nicht einschalten wegen den kosten.
     
  2. #2 hansolo, 10.01.2007
    hansolo

    hansolo

    Dabei seit:
    02.01.2007
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Köln
    das gleiche....

    Hallo,
    habe das gleiche Problem, mein Termin steht noch aus.
    Wie kommen die auf 9000 € ????
    Wie begründen die, die Stunden ???
    Wie willst du das als kleiner Hausherr bezahlen ???

    Meine Meinung zur BG Bau:
    Den kleinen Häußlebauer abzocken.
    Die Leute die Geld haben ein Haus bauen zu lassen, brauchen keine Beiträge zu Zahlen.
    Warum macht man nicht einen Pauschalbetrag für Selberbauer (so 500€) dann wär doch alles klar ....

    Gruss
    Han
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.01.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Völlig falsch...

    Von jedem €, der an einen BU geht, gehen einige Ct an die BG, denn der BU zahlt ja BG-Beiträge für seine Mitarbeiter, die über die Lohnkosten in die Preise eingehen.
    ****
    Der wirkliche Skandal sind nicht die Beiträge, sondern die Tatsache, daß man den Selbermachern (und auch da nur den Neubauern) zwar Geld abnimmt, aber diese nicht über die einzuhaltenden Vorschriften aufklärt, was in 99,9 % der Fälle eine Anspruchsablehnung zur Folge hat, weil irgendeine Arbeitsschutzvorschrift nicht eingehalten wurde. Dies aber meist weniger aus Ignoranz gegenüber, sondern in Unkenntnis der Vorschriften.
    MfG
     
  4. #4 hansolo, 11.01.2007
    hansolo

    hansolo

    Dabei seit:
    02.01.2007
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Köln
    ja aber ...

    Ja sicher Ralf ...ABER ..... nochmal.... wer es sich Leisten kann, Bauen zu lassen, dem ist es egal ob der BU ein oder zwei Tausender mehr nimmt oder nicht !! :confused:
    Dem Selberbauer ist es nicht egal, der muss mit jemdem Euro rechnen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Aber sofort....

    Her mit den Adressen DIESER Bauherren :smoke .
    Ich kenne die nicht.
    Zum Rest benütz mal bitte die Suche. Das haben wir schon mehr als einmal weichgekaut.
    MfG
     
  6. #6 AndreasN, 11.01.2007
    AndreasN

    AndreasN

    Dabei seit:
    21.07.2006
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV'ler
    Ort:
    Lkr. München
    ja aber

    Hallo,

    ich weiss daß das schon hundert mal durchgekaut wurde, aber
    so ganz klar sind mir zwei Dinge trotzdem nicht und ich glaube dem
    Fragesteller auch nicht.
    1. Muss man den BauBG Mitarbeiter reinlassen?
    2. Muss ich denen meine Rechnungen/Unterlagen zeigen und falls ja warum?:deal
    3. Wie verhält mach sich bei einer Prüfung am sinnvollsten?

    Andreas
     
  7. #7 Rene', 11.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2007
    Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hi!

    1. Reinlassen musst Du niemanden. Ausser er hält Dir eine richterliche Verfügung unter die Nase, aber ich denke dann hast Du andere Probleme als Bau-BG-Beiträge.;)

    2. Rechnungen und Bauverträge musst Du nicht vorlegen. Du bist lediglich auskunftsverpflichtet wer welches Gewerk ausgeführt hat und wieviel Stunden Helfer geleistet haben.

    3. Einfach ehrlich sein und die Wahrheit sagen. Dann hat man im Ernstfall nix zu befürchten.

    Wer darauf pocht das die Bau-BG sich an geltendes Recht hält der sollte das selbe Maß auch bei sich ansetzen. Jeder der baut weiss vorher das wenn Fremdhelfer am Bau tätig sind Bau-BG-Beiträge zu entrichten sind.

    Über den Sinn und Unsinn dieser Beiträge braucht man sich glaube ich nicht zu streiten. Das Gesetz lautet nun man so und daran hat man sich zu halten. Woanders wird auch Geld verpulvert und keine beschwert sich.

    Hat sich schon mal jemand Gedanken z.B. über die Vermessungskosten oder über Gebühren gemacht?!
    Schnurgerüst (1 Std ) Arbeit: 650€
    Einmessen des Hauses (1/2 Std ) 470€
    Baugenemigung : 520€

    usw
    usw

    Das sind nun mal Kosten die bei einem Bau entstehen und über die man sich vorher im klaren sein muss. Bau BG gehört nun mal dazu wenn man viel Eigenleistung einbringt und Helfer dabei Hand anlegen. Wieso ist man nicht einfach ehrlich und gibt die Stunden an?!

    Gruß Rene'
     
  8. bemi

    bemi

    Dabei seit:
    11.01.2007
    Beiträge:
    567
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    NRW
    :boxing Es ist eine Frechheit was die BG sich erlaubt wenn die 9000 EURO haben will würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
    Die prob. mit allen Mitteln an Geld zu kommen weil ihr Verwaltungsapparat aufgebläht ist und bezahlt werden muß.
    Das im Baugewerbe die Zahlen rückläufig sind weiß nun jeder und irgendwo muß das Geld ja herkommen also priv. Häuslebauer einschüchtern.
    gruß
    bemi
     
  9. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hi!

    Selber Schuld das die Bau BG den Beitrag schätzt bei solchen Aussagen:


    1. Selber Schuld wenn man so viele Fehler macht.

    2. Für die Bau-BG natürlich ein gefundenes Fressen.

    Die 9000€ müssen auch für die Bau BG belegbar sein. Also sollte man da nachforschen (lassen!).


    Gruß Rene'
     
  10. #10 wasweissich, 11.01.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    zitat:
    Schnurgerüst (1 Std ) Arbeit: 650€

    ???????
     
  11. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hi!

    Damit meinte ich das einmessen des Schnurgerüstes durch einen Vermesser. Hat bei uns ca. eine Stunde gedauert und hat uns rund 650€ für den Vermesser gekostet.

    Nachdem das Haus fertig war musste der selbe Vermesser das Haus nochmal einmessen (470€) und die Daten dem Katasteramt melden.

    Fakt ist aber folgendes: Der Bauunternehmer muss sich natürlich an das Schnurgerüst halten, das Katasteramt hat aber nix mit dem Bauamt zu tun und weiss deshalb gar nicht wo das Haus stehen darf sondern trägt nur nach der zweiten Vermessung die "ist-Position" ein.
    Die Sache abgleichen ob das Haus auch dort steht wo es genehmigt wurde tut keiner. Es würde genausogut reichen das Schnurgerüst nach den genehmigten Unterlagen einzumessen und diese Daten dann dem Katasteramt zu melden.

    Aber das wäre zu einfach und wir hätten wieder mehr Arbeitslose. ;)

    Gruß Rene'
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 11.01.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Mal zur "Ehrenrettung" der Vermesser ...

    ... die messen ein (aufs Schnurgerüst) nach den genehmigten Bauplänen und geben Dir dafür eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsicht.
    Und mit der Einmessung des fertiggestellten Hauses bestätigen sie die Übereinstimmung.
    Und haften dafür :konfusius .
     
  13. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Und wäre nicht die erste Hütte mit ein bischen Änderungen :-)
    Und die ganzen Nebenarbeiten für den Vermesser, und wenn es auch mal länger dauert?
    In unserem Baugebiet werden gerade alle Häuser von Amts wegen vermessen und ins Kataster eingetragen. Hat hier kaum einer gemacht (in den letzten 16 Jahren, wir haben es auch verpennt 9 Jahre her) -> daher gibt es so lustige Stadtpläne mit kaum was drin.
     
  14. #14 NG´ler, 13.01.2007
    NG´ler

    NG´ler

    Dabei seit:
    09.02.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Vw
    Ort:
    Hamburg
    Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

     
  15. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hi!

    Wenn die Karre schon weit im Dreck steckt wie im ersten Beitrag geschrieben dann ist das wohl die einzige, richtige Möglichkeit.

    AndreasN frug aber ob man grundsätzlich verpflichtet ist Rechnungen und Bauverträge vorzulegen und ob man verpflichtet ist einen Ortstermin zuzulassen. Dem ist nicht so.
    Wenn wie gesagt die Karre schon so verfahren ist das die Bau BG anfängt zu schätzen dann sollte man im eigenen Interesse schon kooperieren.

    Soweit sollte und brauch man es aber nicht kommen zu lassen wenn man von Anfang an wahrheitsgemäße Angaben macht.
    Die bei der Bau BG sind auch nicht doof. Wenn ich z.B. den Baubeginn zum 1.1.2006 anzeige , die Fertigstellung zum 1.5.2006 und 40% Eigenleistung mit nur 200 Stunden Hilfe des Vaters angebe muss man sich nicht wundern wenn man Post bekommt.

    Wie gesagt: Einfach ehrlich sein und korrekte Angaben machen. Dann bleiben die zu zahlenden Beiträge auch im Rahmen.

    Gruß Rene'
     
Thema: bau berufsgenossenschaft
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau Tapezieren

    ,
  2. Bg Bau 200 Stunden nachzahlen

    ,
  3. bg bau

    ,
  4. bg bau nicht ehrlich,
  5. bg bau schätzt nach rechnungen,
  6. rechnungen für bg bau besorgen,
  7. bg bau probleme,
  8. bau berufsgenossenschaft hat sich angemeldet,
  9. ist tapezieren noch bauarbeiten für die bg?,
  10. bg bau abzocke
Die Seite wird geladen...

bau berufsgenossenschaft - Ähnliche Themen

  1. Absicherung BG Gutachter Dach Sachverständiger Berufsgenossenschaft gesichert

    Absicherung BG Gutachter Dach Sachverständiger Berufsgenossenschaft gesichert: Hallo Forumsgemeinschaft, Wie muss ein Sachverständiger bei der Begutachtung eines Daches gesichert sein? Der (gerichtliche) Sachverständige hat...
  2. Bau Berufsgenossenschaft

    Bau Berufsgenossenschaft: Hallo, zum Thema Bau Berufsgenossenschaft wurde schon viel geschrieben. Ich habe aber noch nicht begriffen, wann ich dort Angaben machen...
  3. Helfer bei Berufsgenossenschaft anmelden

    Helfer bei Berufsgenossenschaft anmelden: Hallo, ich werde bald einen Anbau an meinem Haus hochziehen. Nun ist es ja so, dass alle Helfer bei der BG angemeldet sein müssen, damit diese...
  4. Berufsgenossenschaft Bau

    Berufsgenossenschaft Bau: Wenn man schlüsselfertig baut, wer bezahlt denn dann die Berufsgenossenschaft? Ich habe jetzt fast fertig gebaut und bekam Post von der...
  5. Berufsgenossenschaft vor Baubeginn???

    Berufsgenossenschaft vor Baubeginn???: Hallo, ich hatte diese Woche eine Nachricht auf der Mailbox meines Diensthandys von einem Herrn der Bau-BG, dass er vor unserem Haus stehe und...