Flachdach ohne Neigung?!

Diskutiere Flachdach ohne Neigung?! im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben neu gebaut (Anbau). Der Bauträger hat mit uns besprochen (nicht im Vertrag festgehalten), daß das Flachdach, welches wir...

  1. #1 Gelbbiber, 11.01.2007
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    Hallo,

    wir haben neu gebaut (Anbau).
    Der Bauträger hat mit uns besprochen (nicht im Vertrag festgehalten), daß das Flachdach, welches wir bekommen sollten, eine Neigung von 2% haben sollte.
    Kurzfristig hat der Bauträger entschieden (ohne Rücksprache mit uns), daß das Dach keine Neigung haben kann, da es, wegen dem angrenzenden Altbau, schwer machbar gewesen wäre.

    1. Ist es zulässig, daß ein Flachdach keine Neigung hat?
    2. Darf der Bauträger, ohne vorheriger Absprache mit uns, einfach entscheiden das Flachdach ohne Neigung zu bauen?

    Danke im Voraus für Anmerkungen!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2007
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    ist Sonderkonstruktion, abweichend von den Fachregeln - nur mit Zustimmung des AG zulässig.
    Planungsänderung nur in Abstimmung mit dem AG.
    MfG
     
  3. Ryker

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    Nee, Ralf, dazu gibt es eine Regelung in der FR, zumindest fuer bituminoese Abdichtungen
    muss ich nicht mal nachschlagen:

    Entweder
    • ist die Abdichtung dreilagig ausfuehren
      oder
    • es sind beide Abdichtungslagen aus Polymerbitumen herzustellen
     
  4. Bruno

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    Sehe ich auch so. Abweichend von den Fachregeln ist das nicht, denn die Fachregeln machen klare Vorgaben für Dächer mit Nullgefälle. Die müssen natürlich umgesetzt werden.

    Zustimmung des AG halte ich für bloße Förmelei. Wenn die Bestandsgebäude eine Anschluss-Situation vorgeben, bei der kein Gefälle möglich ist, was soll dann noch eine Diskussion darüber? Die VOB/B sagt dazu (im Zusammenhang mit der Vergütungsfähigkeit) "wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen".
     
  5. #5 Klaus Gross, 11.01.2007
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    Hi Ryker, Ralf Dühlmeyer schreibt doch Sonderkonstruktion. Ich bin auch der Meinung, daß eine Änderung nur mit Zustimmung des AG durchgeführt werden kann. Der BT kann doch nicht machen was er will, wo kommen wir denn dahin ??
     
  6. Ryker

    Ryker

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    Lass mich doch den Architekten necken:
    Er schrieb abweichend von der Fachregel, das stimmt nunmal nicht


    Eigentlich eine reine Formsache, zumindest dann, wenn man dem Bauherrn klarmacht,
    dass bei ihm dann fachgerecht sonderkonstruiert wird.
     
  7. #7 Gast360547, 11.01.2007
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    modale hilfsverben

    Moin,

    Falchdächer sollen mit einem...
    Modale Hilfsverben "sollen": bedingt fordernd = Durch Verabredung oder Vereinbarung freiwillig übernommene Verpflichtung, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf.

    Neben den technischen Notwendigkeiten, die Ryker schon erläutert hat, ist die Meinung des ZVDH die, dass hier der Wunsch des BH ein begründeter Fall sein kann, nicht jedoch die einseitige Änderung durch den AN. Hier wurde der AG nichteinmal in Kenntnis gsetzt, geschweige denn darüber aufgeklärt, was für mögliche Konsequenzen die Änderung mitsich bringt.
    Da der BT auch offenbar der Planer ist, hätte er im Vorfeld wissen oder erkennen müssen, dass das Gefälle (angeblich) nicht machbar ist. Es wurde ja betont, dass es nur schwer auszuführen wäre. Ich vermute mal: Pauschalfestpreis und BT stellt fest, dass zu knapp kalkuliert wurde.

    Also: rein juristisch ein Mangel, da vom Vertrag abgewichen wurde.
    Rein technisch gar kein Problem, wenn so verfahren wird, wie Ryker beschrieben.

    Grüße
    stefan ibold
     
  8. Ryker

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    Nun muessen wir nur noch austuefteln was sonderzukonstruieren waere,
    sollte gar keine bituminoese, sondern bspw. eine PIB- oder Fluessigabdichtung
    geplant sein, ich kann mich naemlich nicht erinnern, ob es dafuer auch
    Richtlinien gab. Im schlimmsten Fall muesste ich dem Duehlmeyer rechtgeben,
    dass sowas in der Fachregel nicht enthalten ist.
     
  9. #9 Gelbbiber, 23.02.2007
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    • Es handelte sich hier nur um eine mündliche Absprache, steht nicht im Vertrag.
      Daher hätten wir wahrscheinlich keine rechtlichen Mittel in der Hand.

      Wichtig ist uns aber, daß es technisch auch sauber gelöst wurde.
      Wir werden den Bauträger unterschreiben lassen, daß beide Abdichtungslagen aus Polymerbitumen hergestellt und die Abdichtung dreilagig ausgeführt wurde.
     
  10. Ryker

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    Nur eins von beidem, nicht beides auf einmal ist notwendig.
     
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