Lecker Baumurks im Fliesenbereich?

Diskutiere Lecker Baumurks im Fliesenbereich? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, ich komme gerade von einem Verwandten, der seine Küche sanieren lässt und es gibt Probleme im Bereich der Fliesen, die er zunächst...

  1. Gast

    Gast Gast

    Guten Abend,

    ich komme gerade von einem Verwandten, der seine Küche sanieren lässt und es gibt Probleme im Bereich der Fliesen, die er zunächst schwarz von einem Bekannten verlegen lies, um diesen dann wegen Unfähigkeit rauszuschmeissen.

    Der jetzt offiziell engagierte Fliesenleger (der übrigens preiswerter ist...), meint zum Fliesenaufbau, dass dieser nicht halten würde und komplett neu gemacht werden müsse:
    Es handelt sich um Fiesen 20*20 mit Terrakotta-Optik, die mit Flexkleber auf 16mm Spanplatte auf alte Dielen verlegt wurden. Meinem Eindruck nach schwingt der Boden ein wenig und es ist leider unklar, ob die Spanplatte ausreichend gegen Feuchtigkeit imprägniert wurde.

    Der Fliesenleger empfiehlt einen kompletten Neuaufbau auf Fermazell-Trockenestrich-Platten und ich befürchte, er hat Recht; Mich würde trotzdem interessieren, ob es hier Erfahrungswerte gibt, was den o.g. Flexkleber angeht und die Dauerhaftigkeit derart grosser Fliesen auf Schwingboden...

    Besten Dank und Grüsse, A.Mittig
     
  2. asdf

    asdf Gast

    Vergessen Sie es

    Ihr Fliesenleger hat Recht!
     
  3. jetter

    jetter

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    Dat löppt
    16mm

    für HWS reicht nie, auch wenn mit Unterboden verschraubt oder ä. !!

    Prinzipiell ist Verlegung auf mineralischem Untergrund vorzuziehen, im Küchenbereich aber vielleicht gerade noch mit HWS machbar. In jedem Fall aber Kleberhersteller kontaktieren (z.B. PCI) und Verarbeitungsempfehlung auf HWS einholen und mit Fliesenleger abstimmen.

    Die Vorgaben bei Unterböden aus HWS sind dann relativ eng gefasst, so dass nicht mehr viel Spielraum bleibt - u.a. auch Mindestdicke HWS >21mm.
     
  4. Gast

    Gast Gast

    Mahlzeit!

    ...danke erstmal für die Antworten, die die Einschätzung des Fliesenlegers und meine Befürchtungen bestätigen; schade um die Fliesen :-0

    Beste Grüße, arne
     
  5. asdf

    asdf Gast

    Besser jetzt als

    in 4 Wochen wenn die Küche drinsteht
     
  6. Gast

    Gast Gast

    stimmt...

    ...zumal ich die Küche einbauen muss... :-)

    Gruss, Arne Mittig
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Immer die Neger. :motz

    Übrigens: Schwarrzarbeiter sind nicht zum Schadenersatz verpflichtet, da das Geschäft (der Vertrag) sittenwiedrig und damit nichtig ist.

    GEIZ IST GEIL! :winken
     
  8. #8 C.. Schwarze, 08.07.2003
    C.. Schwarze

    C.. Schwarze Gast

    Nix da!

    sondern da, http://www.ra-gotha.de/schwarz.htm das:

    Schadensersatz auch bei Schwarzarbeit

    Obwohl strafbar, ist der Reiz einer Auftragsvergabe an die sogenannte Schattenwirtschaft nach wie vor vorhanden. Die Frage: „Ohne Rechung ?“ wird immer öfter mit ja beantwortet.



    Meist sind beide Seiten dann auch mit der Leistung zufrieden und nur Finanzamt und Sozialträger schauen in die Röhre.



    Aber was ist, wenn die Arbeiten mangelhaft sind? Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: VII ZR 192/98) erfüllt jeder Vertrag „ohne Rechnung“ den Tatbestand der Steuerhinterzeihung. Die Unwirksamkeit des Vertrages ergibt sich jedoch wegen des Gesetzesverstoßes nur dann, wenn die Hinterziehung Hauptzweck sein sollte. Dies wird in der Regel nicht der Fall sein, so dass die Verträge davon verschont bleiben, nichtig zu sein.



    Damit stehen jedoch dem Auftraggeber sämtliche Rechte auf Mängelbeseitigung, Minderung und unter gegebenen Umständen sogar Schadensersatz zu.



    Der Unternehmer seinerseits kann aus dem wirksamen Vertrag einen einklagbaren Anspruch auf seinen Lohn herleiten.



    Beide, Unternehmer und Besteller, sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass der mit der Entscheidung betraute Richter nicht gehindert ist, die Akte zur Aufnahme von Ermittlungen an die zuständigen Strafbehörden weiterzuleiten. Bezieht man dieses Risiko mit ein, kann auch ein gewonnener Prozess am Ende eine bittere Niederlage ergeben.
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Ähhhh...tschuldigung. Das gilt bei Unternehmer/Unternehmer.
    Bei Privat/Privat ist die Rechtslage anders. Da steht die Hinterziehung als Hauptzweck quasi fest.
     
  10. #10 C.. Schwarze, 08.07.2003
    C.. Schwarze

    C.. Schwarze Gast

    Ist zwar nur nebensächlich, aber da wurde kein Abgrenzung genannt. Privat/Privat ? einer muß doch Fliesenleger sein oder nicht? oder unter Unternehmer? MWST-(Vorsteuer)-Betrug?
    Es gibt auch ein gegensätzliches Urteil, aber wie man weiß ist man auf hoher See und vor Gericht....

    Im Grunde ist es EGAL. Pfuscher gibts es überall.
    Und wenn es hart auf hart geht, und sich selbst anzeigt? ist der andere der Gelackmeierte.


    Und einen kleinen Tip zum Gast:
    Kümmere dich nicht darum was Freunde oder Verwandte machen, je mehr man sich einmischt, desto mehr Ärger bekommt man- Du bist schuld- und wer weiß, vieleicht spricht man (leider/hoffentlich) miteinander eine Ewigkeit nicht mehr.
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Das Urteil bezieht sich nur auf Firmen (GU-SUB)

    Also, Selbstanzeige nutzt nichts! Straffrei: ja, Schadenesatz: nein, Steuernachzahlung: ja.

    Ist auch richtig so, wovon sollen Firmen sonst noch leben???
     
  12. #12 C.. Schwarze, 08.07.2003
    C.. Schwarze

    C.. Schwarze Gast

    frag mal lieber deinen Rechtsanwalt.
     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Bevor das missverstanden wird, Eigenzitat:
    Das war auf Privat/Privat gemünzt.
     
  14. matzi

    matzi

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    Nochmal zu Fliesen auf Spanplatten.
    Ich habe das einmal versucht.22mm Spanplatte, richtig grundiert
    mit 2 Komponentenkleber Fliesen geklebt,und auch mit der richtigen Fugenmasse verfugt. Nach 1 Jahr die ersten Risse.
    Nach 2 Jahren dann die Fliesen rausgestemmt. Die waren so fest das das rausstemmen länger als das verlegen gedauert hat. Dann haben wir PVC reingelegtund keine Probleme mehr gehabt. Ich fliese nicht mehr auf Spanplatten.
    Gruß Matzi
     
  15. Gast

    Gast Gast

    sind...

    ...die Fliesen selbst gerissen oder die Fugen?

    Das klingt so, als wäre die Fliesen zu "gut" festgeklebt gewesen; Wahrscheinlich ist ein Kleber besser, der die Bewegung der gegeneinanderarbeitenden Materialien elastisch aufnimmt...

    Was solls; der Kram kommt sowieso wieder raus...

    Gruss, arne M.
     
  16. matzi

    matzi

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    Die Fliesen waren gerissen. Ich glaube der Kleber war von PCI.
    Der war extra für Spanplatten.Das BV war aber vor 20 Jahren.Vieleicht ist die Technik heute ja weiter.
    Gruß Matzi
     
  17. mls

    mls Bauexpertenforum

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    na klar ..

    is die technik weiter. deshalb wird´s nämlich richtig teuer :)
    ich versteh nicht, was gegen (tragende?) spannplatten, gleitschicht und mineralische platten sprechen soll - is noch relativ günstig, und da fliegt nicht gleich das blech weg :)
    ein paar andere notlösungen für "dünnaufbauten" gibt´s auch noch .. aber wenn´s nicht sein muss .. ;-)
     
  18. #18 Schneum, 24.10.2005
    Schneum

    Schneum Gast

    Hallo!

    Habe der Thread gerade zufällig wiedergefunden. der Fliesenleger hat damals alles rausgerissen und die gleichen Fliesen mit Schlüter Ditra -Matte neu auf der Spanplatte verlegt. Bis jetzt hält es einwandfrei...

    Gruß, arne
     
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Lecker Baumurks im Fliesenbereich?

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