Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195-3

Diskutiere Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195-3 im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Alte Daten aus dem Ultraboard (J.T.) Laut der aktuellen DIN 18195-3 muss eine Bitumendickbeschichtung in mindestens 2 Arbeitsgängen ausgeführt...

  1. #1 Thomas Praefcke, 07.05.2002
    Thomas Praefcke

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    Alte Daten aus dem Ultraboard (J.T.)

    Laut der aktuellen DIN 18195-3 muss eine Bitumendickbeschichtung in mindestens 2 Arbeitsgängen ausgeführt werden.
    Weiterhin wird vorgegeben, dass Arbeitsunterbrechungen z.B. nicht an Gebäudeecken erfolgen dürfen.

    Wie ist es zu bewerten, wenn gegen diese Vorgaben verstossen wird?
     
  2. Jupp

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    Ja Herr Praefke.

    Dickbeschichtungen sind nicht einfach einzubauen und es ist viel zu beachten. Unterbrechungen an der Ecke halte ich nicht für zulässig. Dickbeschichtungen in einem Arbeitsgang einbauen ,geht alles. Noch was zusätzliches. Kanten u. Ecken müssen abgeschrägt werden!Das heißt Fundamentvorsprünge ,Innenecken u. Aussenecken müssen schrägen bezw. Kehlen erhalten.Haben Sie das schon gesehen? Ich nicht. Fazit mangelhaft.
     
  3. MB

    MB Gast

    Ja, Mangel

    DIN 18195, Teil 3, Abs. 5.4.1: KMB sind in mindestens zwei Arbeitsgängen .... auszuführen. Mindestschichtdicke 3 mm darf an keiner Stelle unterchritten werden.
    Das aber nur für den Lastfall nicht stauendes Sickerwasser.
    Voranstrich drunter?
    Also klarer Mangel.
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Mangel ? ... naja ich werd ohnehin das mit der schwarzen pampe *äääh* ... schwarzen Wanne NIE lernen ;D ... ABER zwei Sachen hab ich wieder mal dazugelernt ... "die Ecken/kanten sind abzuschrägen" vermutlich damit nicht zuviel drauf ist und des zeug ned reisst ... weiter "ein forderanstrich muss drauf" naja die Pampe machen bei uns überwiegend die privaten Häuslebauer drauf da hab ich schon einiges gesehn ABER ne abgeschrägte Ecke oder ein Voranstrich war nie dabei ... FAZIT darauf ... BEI uns dürften alle Dickbeschichtungen MANGELHAFT ausgeführt worden sein :D

    MFG
     
  5. Jupp

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    Auf nach Bayern!

    Josef ist schon da.Ich mache die Vorhut.MB das Gutachten.Fa.Thalhammer schachtet jeden 3 Tag ein Gebäude frei.Die Schwatten aus dem Ruhrpott kleben alles zu.Thalhammer macht die Aussenanlagen und in 10 Jahren haben wir dann im Umkreis von München alles saniert und können uns zur Ruhe setzen. :)
     
  6. MB

    MB Gast

    Veltins einpack

    Für die geschmacksverwirrten Bayern :) packe ich mir schon mal den Kofferraum voller richtigem Bier: Veltins (kenne eine Quelle im Allgäu) :)
     
  7. #7 Thomas Praefcke, 08.05.2002
    Thomas Praefcke

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    Irgendwo ist es überraschend / erschreckend was man auf den Baustellen immer wieder sieht....

    Ich persönlich habe aber erst einmal gesehen, das die Kanten der Bodenplatten vor der Beschichtung gefast worden. Aber warum wird es so selten gemacht? Ist die DIN 18195 nicht einzuhalten?! Es steht in der DIN "es MUSS gefast werden". Es ist keine "kann" oder "sollte"-Vorgabe!

    Beigefügtes Bild einer Reihenhausfuge finde ich auch ganz interessant.

    1.) Es wurde ein Armierungsgewebe für die Überbrückung eingesetzt. Da dies kaum flexibel ist, würde ich Abrisse am Rand des Armierungsgewebes befürchten.

    2.) Die "Schwarzmacher" waren den Maurern auf den Fersen. Da die Sollhöhe der Mauer noch erreicht war, wurden vorerst nur die schon vorhandenen Steine abgedichtet. Im linken Bereich sieht man wie Porenbetonkleber über die Bitumenbeschichtung gelaufen ist. An anderen Stellen ist der Kleber fast einen Meter über die Bitumenbeschichtung gelaufen. Dort wird es bei der Fertigstellung der Beschichtung im oberen Bereich Schwachstellen geben. Insbesondere weil der obere Bereich nicht mehr frostfrei ist.
    [​IMG]
     
  8. #8 Thomas Praefcke, 08.05.2002
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    Nachtrag zu obigem Bild:

    Da laut DIN 18195-3 Punkt 5.4.3 für Fugen eine (dehnbare) Kunstoff-Dichtungsbahn gefordert ist, wohl auch eine mangelhafte Ausführung..... oder?
     
  9. MB

    MB Gast

    Vorsicht

    Mit Vorsicht zu genießen. Laut 5.4.3 muß eine Vlies- (lächerlich, reißt sofort) oder Gewebekaschierung aufweisen. Auf dem Bild ist das Gewebe (G 200) deutlich zu erkennen. Nur eben die Dichtungsbahn nicht, die auch gefordert wird. Allerdings wäre dann auch eine V 60 zulässig, die nicht mal Niesen aushält.
    Hier gilt aber eher DIN 18195, Teil 8, 6.2. Da sind die Anforderungen schon wesentlich höher. Egal, ob Fugen Typ I (bis 5 mm) oder Typ II (über 5 mm). Bei solchen Fugen ist mit Bewegungen von mindestens 10 mm zu rechnen.
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Bescheide Frage Hr. Thomas Praefcke ... da Sie in der Mitgliederliste als Bauherr aufgeführt sind und Sie hier einiges an Fachwissen zu Tage bringen ... möchte/muss ich einfach mal nachfragen was Sie beruflich machen ? ... vielleicht sollte ich den Status Bauherr bei Ihnen aufheben ;-) ... ahja fast vergessen "Willkommen im Club Hr. Praefcke"
    -
    Und dann mach mal bei dem Thema Dickbeschichtung fleißig weiter ... damit ich endlich auch mal lerne was bei Dickbeschichtungen in Ordnung bzw. Murks ist ;-)

    MFG

    P.s. Naja Vorhut ist ja ALLES Recht und Schön ABER da müsst Ihr vorher das Thema echt breiter treten damit ich mitunter dann auch verstehe was ich draussen dann bemängeln müsste :-D
     
  11. MB

    MB Gast

    Keine Panik

    Ich sortier mal Bilder und lasse Dich raten :)
     
  12. #12 Thomas Praefcke, 12.05.2002
    Thomas Praefcke

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    Da ich einige Tage unterwegs war erst jetzt eine Antwort...

    Zu mir: Ich bin zwar Dipl.-Ing. - aber Elektrotechnik. Allerdings kenne ich mich durch Probleme bei meinem Bau und Interesse mittlerweile ganz gut aus. Da kommt wohl der Ingenieur durch....

    Durch die DIN und technischen Merkblätter der Bitumendickbeschichtungen ist schon relativ klar wie die Verarbeitung zu erfolgen hat. Bei Remmers gibt es z.B. eine Leistungsbeschreibung zum Download, die die nötigen Arbeitsgänge aufzeigt - naja sind wohl gut ein Dutzend Varianten, die man downloaden kann ....
    Ich frage mich allerdings warum einige Sachen so vorgeschrieben werden:
    - Kanten der Bodenplatte sind oft unsauber und dort macht das Abschrägen dann Sinn. Aber warum die Gebäudeecken abschrägen? Letztere sind in der Remmers-Leistungsbeschreibung auch nicht aufgeführt.
    - Für den Lastfall nicht stauendes Sickerwasser muss man zweimal gut 2 mm Bitumendickbeschichtung auftragen. Das ergibt dann eine Trockenschichtdicke von 3 mm. Ich persönlich würde von dieser zähen Paste aber lieber eine dicke Schicht aufziehen.

    Thomas
     
  13. MB

    MB Gast

    Dicke hilft nicht

    KMB zu dick aufgetragen ist nich besser, sondern schlechter: es trocknet nämlich nicht richtig durch.
    Daher müssen Hohlkehlen auch aus Mörtel ausgeführt werden. Es wird aber oft aus KMB gemacht, was prompt eine Schadenstelle ist.
    Doch, man kann nach DIN arbeiten. Man darf nur weder doof noch faul noch zu billig sein.
    Ich bin mittlerweile genauso oft in Kellern wie auf Dächern >(
     
  14. #14 Thomas Praefcke, 22.05.2002
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  15. MB

    MB Gast

    ..........

    Das muß ich erst mal verarbeiten. Ich fahre heute mal meine Baustellen ab. Mal sehen, ob ich vergleichbares finde (mir schwant grausames)Ähm, wieso Teil 3? Das sind doch nur die Anforderungen? Schichtdickenprotokoll vorhanden?
     
  16. #16 Thomas Praefcke, 22.05.2002
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    Das mit dem Teil 3 steht nur noch im Betreff, weil ich den nicht geändert hatte und ganz am Anfang ging es um den Teil 3.
    Nach dem Schichtdickenprotokoll habe ich noch nicht gefragt. Im Moment könnte ich auch noch eine Bilddoku zum Thema "Wir haben vergessen ein grösseres Kellerfenster einzubauen und bauen es nachträglich ein". Als die Kellerdecke noch nicht drauf war, wäre es einfach gewesen. Als ich meine Porenbetonsäge anbot wurde mit der Verfügbarkeit eines Alligators geprahlt. Aber man muss ja erst die Decke drauf machen, den Lichtschacht (immerhin schon die richtige Grösse) montieren und den Arbeitsraum verfüllen. Jetzt schicken die einen Maurer mit grossem Hammer und Stemmeisen in den Keller. Da hätten die auch gleich TNT nehmen können und möglichst gleich ein Loch von 50m * 50m machen, dann wäre die "Bauruine" beseitigt.
     
  17. MB

    MB Gast

    Und genau dafür

    wird Qualitätssicherung bezahlt. Der paßt nämlich auf, daß sowas nicht passiert.
     
  18. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Beschreidene Frage Hr. Praefcke

    So werden Sie das hoffentlich NICHT abnehmen ? ... Es ist ja eine einzige Katastrophe was das hinsichtlich Verarbeitung geboten wird
    MFG
     
  19. MB

    MB Gast

    Auch ne Frage

    Wo ist das eigentlich? Oder habe ich das überlesen?
     
  20. #20 Thomas Praefcke, 23.05.2002
    Thomas Praefcke

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    Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195 ?????

    Die Baustelle ist in Kiel. Nach einer ersten Mängelrüge hatte die Firma sich nicht gemeldet und den Arbeitsraum verfüllt. Wahrscheinlich war der "Bauleiter" überfordert und hat gedacht "Ist doch alles schwarz - was stellt der Typ sich an?!". Nach erweiteter Mängelrüge und Info an den Geschäftführer liegt der Fall jetzt beim "technischen Leiter" und ich soll noch diese Woche eine Stellungnahme bekommen. Der Polier hat mir heute indirekt gesagt, dass die Firma wohl der Meinung ist alles bestens ausgeführt zu habe......
     
Thema: Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195-3
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