Abdichtung bei Lastfall 2 - Geschiebelehm bis 3m Tiefe

Diskutiere Abdichtung bei Lastfall 2 - Geschiebelehm bis 3m Tiefe im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Moin Moin zusammen, Wir werden im Oktober dieses Jahres anfangen zu bauen und beginnen gerade mit der Planung. Derzeit planen wir mit Keller zu...

  1. #1 jgraven, 20.01.2007
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    Moin Moin zusammen,

    Wir werden im Oktober dieses Jahres anfangen zu bauen und beginnen gerade mit der Planung. Derzeit planen wir mit Keller zu bauen. Das Schichtenverzeichnis weist folgende Bodenbeschaffenheit aus (Lastfall 2):

    - Bis 40cm: Mutterboden. Sand, schluffig, humos
    - 40cm - 1m: Löß. Feinsand, stark schluffig
    - 1m - 3m: Geschiebelehm. Schluffig, stark sandig, schwach

    Es davon auszugehen (das klärt sich noch im endgültigen Bodengutachten), dass sich Grundwasser erst > 6m unterhalb der Geländeoberkante befindet.

    Unser Bauunternehmen plant für diesen Fall die Kellerausführung wie folgt:

    - Kellersohle: Die Kellersohle wird aus 25cm Stahlbeton C25/30 (bis 20kg Stahlbewehrung pro m2) erstellt.

    - Kelleraußenwände: Die Kelleraußenwände werden aus massivem Kalksandstein erstellt und erhalten als Abdichtung eine 2-lagige kunststoffmodifizierte Bitumenbeschichtung (KMB) mit Gewebeeinlage, Trockenschichtstärke ca. 4mm. Die Kelleraußenwände werden mit einer ca. 6cm starken Perimeterdämmung aus WLG 035 und einer 0,2mm starken PE-Abgleitfolie versehen.

    Fragen:

    1. Sind diese Maßnahmen -bei der oben beschriebenen Bodenbeschaffenheit- ausreichend, den Keller sicher und dauerhaft abzudichten?

    2. Ist eine Drainage notwendig? Falls nicht, wäre sie empfehlenswert oder könnte man das Geld hierfür einsparen, da die o.a. Maßnahmen vollkommen ausreichend sind.

    Als absoluter Baulaie danke ich den Experten schon im Voraus für ihre Aufmerksamkeit.

    Viele Grüße,
    Jens Graven
     
  2. #2 Carden. Mark, 20.01.2007
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    wenn Grundwasserhöhe max -30 unter Bodenplatte ist, dann DIN gerecht

    Durchlässigkeit des Bodens nicht ausreichen für 18195-4, es sein denn mit Dränung nach 4095.

    Ohne Dränung nach 18195-6 aufstauendes Sickerwasser. Das ist was der BU angeboten hat.
    DIN gerecht - ja
    aRdT - Nein

    Ob ich es so ausführen wollte - Nein
     
  3. Robby

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    wäre hier 18195-6 aufstauendes Sickerwasser. Eine Drainung würde dies zu Lastfall 18195-4 machen und die Abdichtung wäre einfacher. Wenn die KMB gemäß KMB - Richtlinie ausgeführt wird ist das so schon DIN konform und funktioniert. Nur beachten: Die Schichtdicke ist min. Trockenschichtdicke und nicht ca.! und die anderen Randparameter der KMB Richtlinie bitte einhalten.

    Auch Lichtschächte, Rohrdurchführungen und ähnliches dem Lastfall entsprechend auslegen.
     
  4. #4 jgraven, 20.01.2007
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    Hi Mark,

    erst einmal vielen Dank für die Auskunft.

    Als Laie muss ich leider fragen was "aRdT" heisst.

    Welche Art der Ausführung würdest du empfehlen?

    Dank und Gruß,
    Jens
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 20.01.2007
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    a R d T ...

    ... heißt "anerkannte Regeln der Technik".

    Wie Mark es ausführen wollte, weiß ich nicht.

    Ich würde eine Weiße Wanne ausführen, ohne weitere Abdichtung, ohne Drainage (aber natürlich mit der Perimeterdämmung)
    ... und ruhig schlafen :konfusius
     
  6. #6 cekodeko, 20.01.2007
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    Platsch!!!

    Eine "Weisse Wanne" ohne zusätzliche Abdichtung ist ausgeurteilt worden als

    BAUMANGEL, zumindest im EFH/DH Bereich.

    Grüße
     
  7. #7 jgraven, 20.01.2007
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    Hi Volker,

    danke für die Auskunft und die Empfehlung.

    Interpretiere ich den bisherigen thread richtig wenn ich feststelle, dass

    - die von unserem BU geplante Kellerausführung zwar zulässig -DIN gerecht- ist
    - aber nicht den aRdT entspricht,

    demzufolge keinesfalls empfehlenswert ist?

    Dank und Gruß,
    Jens
     
  8. Robby

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    Eine

    weiße Wanne ohne Abdichtung gegen Diffusion ist nicht aRdT solange es sich um höherwertig genutzte Räume handelt! Die Abdichtung gegen Diffusion hat jedoch mit der Abdichtung gegen Feuchtigkeit nichts zu tuen und kann schon mit der vollflächigen verklebung der Dämmplatten erreicht werden...

    Da Patsch ich für die Kollegen hier mal gerne zurück :winken
     
  9. #9 jgraven, 20.01.2007
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    Welche Abdichtungmaßnahmen werden in diesem Fall typischerweise ergriffen?

    Dank und Gruß,
    Jens
     
  10. Robby

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    @jgraven

    Genau so siehts aus... die Abdichtung mit KMB ist wegen der anfälligkeit nicht aRdT. Dies ist aber eher der Verarbeitung denn dem Material anzulasten. Nur schwarz dick drauf und dicht funktioniert hierbei nicht! Volker und Mark meinen das bei einer richtig geplanten und ausgeführten WW man halt weiß was man hat! Wobei noch anzumerken ist das eventuelle undichtigkeiten bei einer WW sich teilweise selber heilen können oder sehr leicht von innen behoben werden können! Bei Abdichtungen von außen ist dem nicht so.

    Die Abdichtungsmaßnahme gegen Diffusion hab ich oben beschrieben...
     
  11. #11 cekodeko, 20.01.2007
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    Brauchst nicht patschen.

    In demk besagten Urteil lautet die Begründung, dass im EFH/DH Bereich
    von einer höherwertigen Nutzung des Kellers auszugehen ist, welches daran
    schon zu erkennen sei, dass ein hochwertiger Keller als "WW" erstellt wird.

    Nun Dämmplatten als Abdichtung laufen zu lassen, bringt da wohl auch nichts.

    Ich bezog mich mit dem Platsch nicht auf eine Wertung der Technik, sondern
    nur auf das "ruhig schlafen".

    Grüße
     
  12. Robby

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    Nicht

    die Dämmplatten sondern deren vollflächige Verklebung! Im übrigen gibt es ja auch WW mit erlaubten Feuchtigkeitserscheinungen :D!

    Die Nutzung ist schon Kriterium!
     
  13. #13 jgraven, 20.01.2007
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    Meinst Du mit "Verarbeitung" die Sorgfalt/Arbeitsqualität der Bauarbeiter? Hiesse das anders herum, wenn die Bauarbeiter 100% arbeiten, dass dann den aRdT genüge getan wäre?

    Dank und Gruß,
    Jens
     
  14. Robby

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    nicht so ganz

    die aRdT werden anders definiert... kann man mal bei wikipedia nachlesen...
     
  15. #15 cekodeko, 20.01.2007
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    Wie geschrieben, ist die Nutzung vom Gericht (nicht von mir) anhand der
    Bauausführung so beurteilt worden.

    Eine vollflächige Verklebung ist keine Abdichtung!!!

    Ich stehe ja zu, dass dies Verfahren bei vernünftiger Ausführung klappen mag,
    mit Rechtssicherheit hat das aber nichts zu tun.

    Ich war selbst verduzt, als ich das Urteil zu den WW gelesen habe; Fazit:

    wenn WW, dann zusätzliche Abdichtung gegen kapillar eindringendes Wasser
    erforderlich.

    Grüße
     
  16. #16 jgraven, 20.01.2007
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    @Robby, das werde ich machen. Wie ist denn aber "Verarbeitung" zu verstehen?

    Dank und Gruß,
    Jens
     
  17. Robby

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    Die ist

    in der KMB Richtlinie drin :28:
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 20.01.2007
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    Das in #11 zitierte Urteil ...

    ... ist - mit Verlaub - Unfug.

    Mit einer WW baue ich keinen höherwertigen sondern einen sicheren Keller.
    Und ich kann bei meinen Kellern ruhig schlafen.

    Aber wie Robby schon bemerkte, eine WW muss richtig geplant sein, sonst kommt´s doch noch zum Prozess :konfusius .

    Merke: nicht jede WW die so genannt wird ist auch tatsächlich eine!
     
  19. Robby

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    @cekodeko

    Nein! Kommt auf die Beanspruchungsklasse an! Klasse 1 = Druckwasser / Klasse 2 Feuchte und auch an die Nutzungsklasse! Nutzungsklasse A Feuchtetransport in flüssiger Form unzulässig! So eine WW ist dicht gegen Wasser in Flüssiger Form (spätestens ab 5cm geht da nix mehr) da aber weiter kapillare Poren im Beton vorhanden sind kann Wasser durch das Bauteil diffundieren! Daher Abdichten gegen Diffusion und hier reicht eindeutig die vollflächige Verklebung! Im Gegenteil gibt es mittlerweile Fachgrößen die diese Abdichtung gegen Diffusion wegrechnen und diskutieren aRdT ist dies nicht!
     
  20. #20 cekodeko, 20.01.2007
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