Allgemeine Fragen zur Abrechnung im Hochbau

Diskutiere Allgemeine Fragen zur Abrechnung im Hochbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hätte mal ein paar fragen zur abrechnung nach vob/c im hochbau. Frage 1: Ich habe eine durchgängige stahlbetonwand die am ende einen...

  1. Gast3

    Gast3 Gast

    hätte mal ein paar fragen zur abrechnung nach vob/c im hochbau.

    Frage 1: Ich habe eine durchgängige stahlbetonwand die am ende einen rechtsknick macht. Wie ist hierfür die definition für die abrechnung? kann ich das ende des teilstücks als stütze abrechnen falls b:h < 1:5 ist? oder muss ich da die ganze wandlänge berücksichtigen? ich hätte gesagt ich muss es als wand abrechnen.

    Frage 2: Ich habe eine durchgängige stahlbetonwand, in der Mitte befindet sich senkrecht zu dieser wand eine kleinere, ca 45cm lange darangesetzte querwand. wie wird das abgerechnet? stütze oder wand? Hätte ich als stütze abgerechnet

    Frage 3: ich habe eine Stahlbetonwand mit einer türöffnung darin. Ab welcher länge der Öffnung kann ich über der öffnung einen stahlbetonunterzug abrechnen? gibt es da genaue definitionen? wäre die wand aus mauerwerk würde ich einen sturz abrechnen, aber wie ist das wenn die wand komplett aus stahlbeton ist?

    Frage 4: ich habe im Mauerwerk viele öffnungen, türen, öffnungen für Lüftungen etc. Eine gängige Länge für einen sturz ist laut ks-sturz 1 bis 3 m, mit einen seitlichen auflager von 11,5cm, dieses auflager sollte auch laut homepage nicht mehr betragen weil der sturz für diese auflagerlasten nicht hergestellt wurde. bei welchen öffnungen rechne ich dann einen mauerwerksturz ab? Ich hätte gesagt ab 76cm lichte Öffnungsbreite?!

    Frage 5: ich habe eine stahlbetonwand mit einer sehr großen öffnung ca 4m x 1,20 m, dahinter wird dann ein großer lichtschacht betoniert. Kann ich den über der öffnung befindlichen teil als unterzug abrechnen und den darunterliegenden teil als brüstung? mir fehlen da die genauen definitionen dazu.

    In der Baufirma in der ich arbeite kann mir diese Fragen keiner beantworten. darum wende ich mich an euch! Hoffe ihr könnt mir helfen.

    wisst ihr eine internetseite wo ich gezielt fragen zur abrechnungen stellen kann und viele informationen bekomme. Ich besitze zwar eine vob / c Abrechnung im Hochbau mit bildern, aber da wird auf solche fälle wie ich oben beschrieben habe nicht eingegangen, leider.
     
  2. #2 Carden. Mark, 21.01.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich sehe das so

    Frage 1
    – 5.1.1.5 Sind Bauteile durch vorgegebene Betonfugen oder in anderer Weise baulich voneinander abgegrenzt, so wird jedes Bauteil mit seinen tatsächlichen Maßen abgerechnet.

    kann ich hier nicht erkennen = Wand

    Frage 2:
    kann ich hier nicht erkennen = Wand, siehe Antwort 1.

    Frage 3 – für mich alles Wandschalung.
    Ab 2,5 qm wird abgezogen und nach 4.2.7 für`s Herstellen von Aussparungen, z. B. Öffnungen, Nischen, Schlitze, Kanäle eine Zulage berechnet

    Frage 4 lt. keine Begrenzung der Zulage nach unten
    siehe: 4.2.8 Überdecken von Öffnungen und Nischen durch gemauerte Stürze, Überwölbungen und Entlastungsbögen.
    Abrechnung: 5.1.13 Bei Abrechnung nach Längenmaß (m) werden Bauteile, wie
    Leibungen bei Sicht und Verblendmauerwerk, Sohlbänke, Gesimse, Bänder, Stürze, Überwölbungen, Entlastungsbögen, Auskragungen, Rollschichten, Mauerwerksschrägen sowie gemauerte Stufen in ihrer größten Länge, geschnittene Vormauersteine in der Ansichtsfläche der sichtbaren Schnittlänge und Abfangungen für Mauerwerksschalen in der größten Länge des abgefangenen Bauteils gemessen.

    Von der restliche Ausführung der Frage mal abgesehen, ein Flachsturz ist kein Träger sondern ein Zuggurt. Es mach idR keinen Sinn, dieses weiter als die in der Rili erwähnten 11,5cm aufzulegen, da dieser eh keine Lasten tragen soll(Gewölbewirkung durch das Mauerwer drüber)
    Ergo:
    Egal wie Groß die Öffnung – jeder Sturz + 2 x 11,5 cm Länge wäre abrechenbar – es sei denn, einer verlangt mehr Auflager

    Frage 5 – siehe Antwort zu 3.
     
  3. #3 VolkerStoeckel, 22.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2007
    VolkerStoeckel

    VolkerStoeckel

    Dabei seit:
    16.08.2005
    Beiträge:
    90
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    17358 Torgelow
    Hallo,

    @Mark - Du bist nicht mehr auf dem neuesten Stand.
    Beim Beton ist Pkt. 5.1.1.5 jetzt 5.1.1.7

    Ganz interessant ist es nun beim Mauerwerk. Es gibt für Volumen keine Abzugsregeln mehr, da alle Wände jetzt nach Fläche ausgeschrieben werden sollen.

    Beim ersten durchblättern ist mir auch nichts gravierend neues aufgefallen, aber im Detail kommt es dann.

    Beim Beton ist nunmehr auch ein Pkt. 5.1.1.4 "Der Ermittlung der Leistungen sind die Bauteildefinitionen nach DIN 1045-1, Abschnitt 3, zugrunde zu legen." eingefügt. Damit dürfte klar sein, dass es sich bei den Fragen 1, 2 und 5 höchstwahrscheinlich um Wände handelt.

    Bei Frage 3 sehe ich auch nur eine Wand. Sowohl beim Beton als auch bei Schalung und Bewehrung.

    Frage 4 ist doch schon durch die Frage geklärt. Ein Ziegelsturz ist ein Ziegelsturz und ein gemauerter ein gemauerter. Das anlegen, mauern und überdecken von Öffnungen ist eine besondere Leistung und entsprechend zu vergüten.

    Betonarbeiten
    Maurerarbeiten

    Mit freundlichen Grüßen
     
Thema: Allgemeine Fragen zur Abrechnung im Hochbau
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. abrechnung im hochbau

    ,
  2. abrechnung hochabu

    ,
  3. Abrechnung Hochbau Flächen

Die Seite wird geladen...

Allgemeine Fragen zur Abrechnung im Hochbau - Ähnliche Themen

  1. Kurze Frage zur Allgemeinen Verlegung der Kabel

    Kurze Frage zur Allgemeinen Verlegung der Kabel: Hallo Leute, bitte entschuldigt wenn das Topic nicht so gut gewählt ist, aber wusste ganz ehrlich gesagt nicht wie ich es sonst nennen soll....
  2. Garagendach Altbau allgemeine Fragen

    Garagendach Altbau allgemeine Fragen: Hallo zusammen, wir haben 2014 ein Haus aus 1970 mit einer Garage erworben. Die Garage ist von innen absolut dicht, es sind keine Flecken oder...
  3. Allgemeine Fragen zur Terrassenüberdachungen

    Allgemeine Fragen zur Terrassenüberdachungen: Hallo, wir möchten unsere Terrasse überdachen. Gedacht hatten wir an ein Glasdach der Firma Tuinmaximaal mit dem dazugehörigen Sonnenschutz der...
  4. Allgemeine Fragen zum Grundriss und B-Plan

    Allgemeine Fragen zum Grundriss und B-Plan: Hallo liebes Bauexpertenforum, Ich habe ein paar Fragen, die ich gerne mit euch ausdiskutieren würde : Frage 1 : wir haben laut B-Plan eine...
  5. Allgemein Fragen zur Abrechnung nach VOB/C

    Allgemein Fragen zur Abrechnung nach VOB/C: Da mir in der Bauunternehmung in der ich arbeite keiner diese Fragen beantworten kann, wende ich mich nun an euch. Frage1) in einen schalplan...