Toleranz beim KellerBau

Diskutiere Toleranz beim KellerBau im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hi, gibt es Vorschriften (DIN, VOB ..etc) die die zulässige Toleranzen festlegen die beim Bau (speziell Keller) "im Rahmen" also im allgemeinen...

  1. #1 stefanSmi, 08.07.2003
    stefanSmi

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    Hi,

    gibt es Vorschriften (DIN, VOB ..etc) die die zulässige Toleranzen festlegen die beim Bau (speziell Keller) "im Rahmen" also im allgemeinen akzeptabel sind ??
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Klar: DIN 18201 und 18202
    Begriffe, Toleranzen im Hochbau.
    Zusätzlich gibt es ATV´s Für Mauerwerk, Fertigteile aud Beton...u.s.w.
    Eine konkrete Frage würde weiterhelfen.
     
  3. MB

    MB Gast

    Die Antwort lautet...

    Ja.

    Damit ist die Frage beantwortet :Roll
     
  4. MB

    MB Gast

    Oder anders:

    Weiß jemand die Uhrzeit? Ja.
     
  5. Ebel

    Ebel

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    Stimmt zwar. Richtig ist die Frage komplizierter:

    Weiß jemand die Uhrzeit? Wenn ja bitte sagen.

    Aber oft ist mit dem ersten Teil der Frage üblicherweise alles gemeint. In Einzelfällen natürlich anders.
     
  6. #6 stefanSmi, 10.07.2003
    stefanSmi

    stefanSmi

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    mit gefährlichem Halbwissen
    Ok OK ich habe verstanden :-))

    Problem ist folgendes:
    LUX Haus fordert in Ihren Verträgen (natürlich dort im Abschitt Unterfernerliefen Section dasliestsowiesokeiner) das der Keller vollständig plan mit einer maximalen Toleranz von 0,5 mm erstellt wird (Anmerkung : das betrifft nicht nur das Außenmaß).

    Und ich als Laie halte diese Toleranz für sogut wie unmöglich.
    Die Antwort von Lebski (schönen Dank an diese Stelle) hilft mir sehr weiter die DIN 18201 werde ich der "Fachberaterin" von LUX mal unter die Nase halten :-))

    Danke nochmals :)
    Gruß Stefan
     
  7. JDB

    JDB

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    hab neulich einen Vertrach fürn Rohbau-SUB gesehen, da stand fett drin :

    "Alle Details der ENEV sind einzuhalten !"
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    @ StefanSmi Wow. Tolle Forderung. :respekt

    Wenn das in den AGB steht (so wie du das geschrieben hast), ist der Passus aber doch sehr zweifelhaft. Ist es ein VOB-Vetrag, müssten Abweichungen von der DIN 18 202 nämlich gesondert vereinbart werden, dies ist beim Kleingedruckten aber sehr unwahrscheinlich, da es kein gesonderte (handschriftliche, also besprochene=vereinbarte) Festlegung ist.
    Letztlich kann das aber nur ein RA beurteilen. (Rechtsberatung ist mir verboten)
    Die DIN 18 201 enthält "nur" die Definitionen der Begriffe, z. B. was ist ein Sollmass, Nennmass, Istmass...und ähnliches. Die Werte stehen in der DIN 18 202, halt Ihr die unter die Nase.

    PS: Ist Sie wenigstens hübsch? :shades
     
  9. #9 stefanSmi, 11.07.2003
    stefanSmi

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    mit gefährlichem Halbwissen
    Jupp sehe ich auch so unverschämte Forderung.
    Der sinn dahinter ist wohl, dass man den Keller auch von LUX machen lassen soll (und die sind nicht billig) da kein anderer Betrieb mir einen Keller zu den Bedingungen erstellt.
    Es sthet übrigends nich in den AGBs sonder HINTEN im Vertrag.

    Problem ist halt das zum einen LUX eine ausgezeichnete Wandkonstrucktion hat und die auch die Hand auf einem Interessante Grundstück haben.

    MAl sehen entweder die lassen mehr zu (nach DIn halt) oder nehmen Vertraglich auf das auch für das von Ihnen erstellte Haus in allen Maßen diese Toleranz gilt...... dan mess ich ohne unterlass..... :-)))) Frtighaus mit 0,5 Toleranz ist unmölich das gäbe mängelrügen ..
     
  10. MAB

    MAB Gast

    Falle?

    Wie ist denn diese Toleranz genau definiert? 0,5 mm auf 1 cm oder 0,5 mm auf 1000 km?

    Wenn man sich die 18202 ff ansieht, weiß man, daß die Toleranzen auf Entfernungen tabelliert sind.

    Gilt dann also 0,5 mm für jeden beliebiegen Abstand der Meßpunkte?

    Und zu welchem Zeitpunkt?

    Meiner Ansicht nach widerspricht das dem AGB-Recht, aber genau wissen das natürlich nur Rechtsanwälte.

    Also wenn das rechtlich abgesichert ist, komme ich gerne kostenlos zum nachmessen :)
     
  11. #11 Gast217, 11.07.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    @ Lebski off topix

    Zitat:

    "Dabei hat sie eine so hübsche Nase!": Der running gag in diesem Abenteuer geht auf einen Ausspruch von Blaise Pascals zurück: "Le nez de Cléopâtre: s'il eût été plus court, toute la face du monde aurait changé." (Die Nase Kleopatras: Wäre sie kürzer gewesen, hätte sich das gesamte Antlitz der Welt geändert.) Im übertragenen Sinne bedeutet es, dass ein Nichts den Lauf der Geschichte beeinflussen kann. Dass Kleopatra keine schöne Nase hatte, ist unter Fachleuten offensichtlich Gemeingut: Sie war lang und vorne überkippend.


    Marion [​IMG]
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Ich hatte das schon im Sinn, also nix off topix.
    Leider war ich gestern (Samstag) auf Party, hab also den Film verpasst! Schade.
     
  13. #13 Ofi_geometer, 17.07.2003
    Ofi_geometer

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    Keller nach Fertigstellung messen

    Erfahrungen mit LUX-Haus:
    Meinen Infos nach wurde der erstellte Keller (anderer AN) von LUX aufgemessen und dann erst das Fertighaus nach diesen Maßen gefertigt.
     
  14. #14 stefanSmi, 17.07.2003
    stefanSmi

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    mit gefährlichem Halbwissen
    Ja das haben Sie mir auch gesagt: wir vermessen den Keller und passen das Haus dann an. Problem hierbei ist, das sie rein rechtlich die Chance haben sich das dann extra bezahlen zu lassen wenn der Keller eben in den maßen über 0,5 cm liegt. Ob sie das machen oder nicht weiß ich halt nicht, aber das risiko ist mir echt zu groß. Den witz hierbei finde ich allerdings, das sie auch erst den keller ausmessen wollen (und danach mit der Hausproduktion beginnen) wenn ich den Keller von LUX erstellen lassen.
     
  15. MAB

    MAB Gast

    Klassischer Fall von Erstberatung

    Denn die Erstberatung kommt allemale preiswerter (jaja, von mir aus auch billiger) als die "geplante" Überraschung.

    Was soll denn teurer werden, wenn die Abweichungen DIN-konform sind?

    Erinnert mich immer an das "plötzlich festgestellte" Grundwasser, was, leider, leider, den Preis für den Keller um 20.000 Euro erhöht.

    Mal so nebenbei: Bodengutachten vorhanden, gefordert?
     
  16. #16 bauworsch, 18.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Das mit dem Aufmessen

    ist nicht nur bei Lux-Haus so, das machen viele andere auch. Nur die 0,5 cm Höhentoleranz sind krass. Ich weiß von anderen Herstellern, dass die bis zu max. 1,5 cm nix zu meckern haben.
    Mal andersrum, soweit ich mich entsinne, gibt es doch eine max. Höhe für die Unterfütterung der Schwellhölzer? Da wissen unsere "Holzwürmer" hier bestimmt besser Bescheid.
     
  17. Ebel

    Ebel

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    Toleranzangaben. In der Frage war von 0,5 mm die Rede. Gemeint sind 0,5 cm. Die Frage ist, wo der Irrtum ist: in den Unterlagen oder in der Frage?
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    0,5 mm ist Indiskutabel, das nicht messbar! (auf dem Bau)
    0,5 cm (5 mm) ist schon sehr knapp. Sehr viel weniger, als die Din 18 202 zulässt.
     
  19. MAB

    MAB Gast

    Griffiger:

    Der Schreiner mißt auf den Millimeter, der Zimmermann auf den Zentimeter und der Maurer muß aufpassen, daß er auf dem Grundstück bleibt.

    :)
     
  20. #20 stefanSmi, 18.07.2003
    stefanSmi

    stefanSmi

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    mit gefährlichem Halbwissen
    Angeblich kommt nix auf mich zu da LUX sehr flexibel ist (warum schreiben sie das dann rein???... konnte man mir heute auch nicht beantworten, und an dem Vertragspunkt wird festhehalten also Änderung auf DIN scheint nicht drin zu sein) , also unterschreib mal und glaub dem verkäufer.... also das wiederstrebt mir. Bodengutachten... hm noch nicht gute Idee aber an sich da das Grundstück im wasserschutzbeiet Stufe 2 liegt (was das auch immer heißen mag)
     
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