Grenzbebauung/Außenwanddämmung - wie?

Diskutiere Grenzbebauung/Außenwanddämmung - wie? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, zwar hätte ich mich an den ähnlichen Thread von Erdferkel anhängen können, doch da ich neu hier bin, möchte ich mich...

  1. beemer

    beemer

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    Hallo zusammen,

    zwar hätte ich mich an den ähnlichen Thread von Erdferkel anhängen können, doch da ich neu hier bin, möchte ich mich gleichzeitig auch vorstellen:
    Mein Name ist Thomas Arens, wohne zur Zeit noch im Hunsrück und demnächst (hoffentlich) in der Nähe von Frankfurt/M. Dort habe ich ein vierzig Jahre altes Haus gekauft (Atriumbungalow, Reihenbauweise, Grenzbebauung). Lage, Kaufpreis und Schnitt des Gebäudes haben laut ja geschrien, so dass ich zugeschlagen habe. Ich bin im Augenblick am renovieren.

    Zum Problem: Die fensterlose und etwa 11 m lange Nordwand des Wohnzimmers grenzt an die beiden Innenhöfe der benachbarten Häuser, welche durch eine Betonwand voneinander getrennt sind. Die Wand stößt rechtwinklig an mein Haus. Schon bei der ersten Inaugenscheinnahme stellte sich heraus, dass die betreffende Wohzimmerwand innen offenbar teilweise feucht ist (links vom dort aufragenden Kamin). An dieser Stelle stand ein Schrank beim Vorbesitzer. Ein Bauwerkssanierer empfahl mir, den Putz an diesem Teil der Wand abzuschlagen, um später einen entsprechenden Sanierungsputz aufzubringen. Rechts vom Kamin war die Wand vom Vorbesitzer mit GK-Platten mit Styropor verkleidet. Nach Abriss der GK-Verkleidung stellte sich heraus, dass die Wand rechts vom Kamin noch feuchter war. Also habe ich auch hier damit begonnen, den Putz abzuschlagen. Dabei stellte ich fest, dass die Betonwand, welche die beiden Nachbargrundstücke trennt, nicht an der Außenseite meiner Hauswand endet, sondern durch diese hindurch und bis zur Innenseite geht... Ein enormer Kälteleiter, wie ich finde. Da mittlerweile aufsteigende Feuchtigkeit ausgeschlossen werden kann (so meinte jedenfalls der befragte Sanierer), gehe ich nun davon aus, dass es sich ausschließlich um Kondenswasser handelt, welches die Wand (Außenputz - 24er Bimsbeton(?)-Steine - Innenputz) soweit durchnässt hat.

    Nun versuche ich, eine brauchbare Dämmlösung für dieses Problem zu finden. Außendämmung muss wegen Grenzbebauung leider ausscheiden. Außerdem wäre damit auch dem "Kälteleiter" nicht beizukommen. Von Innendämmung bin ich zwar kein Freund, doch sehe ich im Augenblick keine andere Lösung. Ich habe schon über eine Heizleiste für diesen Bereich nachgedacht, doch ohne Dämmung wäre dies sicher auch nicht das Wahre. Dann die Überlegung, auf die Wandinnenseite eine 10 - 12 cm Dämmung aufzubringen (was ist dafür das geeigneteste Material?), dann eine Dampfsperre und davor eine hinterlüftete Leichtbauwand (GK oder ähnlich), in welcher Elektroinstallationen aber auch Nägel oder Schrauben schadlos für die Dampfsperre Platz finden können. Oder gibt es bessere Lösungen?

    Ich freue mich über jeden hilfreichen Tipp und sage schon im Voraus vielen Dank für die Hilfe.

    Beste Grüße

    Tom
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 22.01.2007
    VolkerKugel (†)

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    Hessische Bauordnung (HBO) ...

    ... § 27 (11): Bestehende Brandwände auf oder an Nachbargrenzen können aus Gründen des Wärmeschutzes mit nichtbrennbaren Baustoffen bis zu 15cm Dicke verkleidet werden.

    Das wäre allemal besser als eine Innendämmung :konfusius .

    Wie man dem "Kälteleiter" beikommt, kann man von hier aus nicht so einfach sagen. Pläne wären hilfreich.
     
  3. beemer

    beemer

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    ...besten Dank für diese Information, Herr Kugel!

    Der Herr von der zuständigen Bauaufsicht in Gelnhausen konnte mir nichts zu dem Thema sagen.

    Bedeutet dies, dass die Nachbarn die Dämmung zulassen müssen, auch, wenn damit ja eine gewisse, wenn auch geringe, Fläche ihres Grundstücks "überbaut" wird?

    Bezüglich der Pläne: Laut Plan endet besagte Betonwand an der Außenseite meiner Hauswand. Da es sich bei meinem Haus aber um eine Kombination aus Betonfertigteilen und Mauerwerk handelt, ist es, nach kurzem Überlegen wohl auch denkbar, dass es sich nicht um Nachbars Wand, sondern vielleicht um einen Betonpfeiler in meiner Wand handelt. Dem will ich auf den Grund gehen.

    Gruß

    Thomas Arens
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 22.01.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Ja ...

    ... genau das bedeutet dies. Und ist deswegen ja auch auf 15cm begrenzt.
     
  5. jugi

    jugi

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    Hallo,

    ich habe dazu eigentlich die gleiche Frage. Ich habe ein Einfamilienhaus mit Grenzbebauung erworben. Ist das wirklich so, dass ich für die Dämmung der Grenzwand keine Zustimmung des Nachbarn benötige?

    In § 27 (11) der HBO hört sich das zwar so an, aber wenn man mal bei google nach "Grenzbebauung" und "Dämmung" sucht findet man eher gegenteilige Aussagen...

    Mein Wohnort ist übrigens auch in Hessen.

    Wäre klasse, wenn dazu noch mal jemand was sagen könnte.

    Danke
    jugi
     
  6. #6 Harald W., 05.02.2007
    Harald W.

    Harald W.

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    Kommentar HBO..

    §27 Abs.11 Zitat Anfang:....ermöglicht- wie §30 Abs. 11 HBO 1993- aus Gründen des Wärmeschutzes bei bestehenden Brandwänden auf oder an Nachbargrenzen Verkleidungen mit nichtbrennbaren Baustoffen bis zu 15cm Dicke anzubringen. Die Stärke der Verkleidung umfasst die gesamte Konstruktion. Bei auf den Grenzen stehenden Brandwänden bedarf es wegen der Grenzüberbauung zivilrechtlich einer einvernehmlichen Regelung mit der Nachbarschaft. Zitat Ende.

    Also, Nachbar muß zustimmen, und das am besten schriftlich für sich und seine/Ihre Rechtsnachfolger. Tut es dies nicht, darf nicht mit Dämmstoff überbaut werden.
     
  7. Eric

    Eric

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    @Volker: Leider nicht richtig.

    1. Du meinst § 30 Abs. 11 HBO.

    2. Diese Vorschrift ist, wie alles was in der HBO steht, eine rein öffentlich-rechtliche Vorschrift und besagt lediglich, daß das Bauordnungsrecht die Außendämmung bis 15 cm ( und nicht mehr! ) zuläßt.

    Darüber steht das Zivilrecht, daß die Dämmung wegen der Grenzüberschreitung nur zuläßt , wenn der Nachbar dem zustimmt.

    Deshalb heißt es auch immer: Die Baugenehmigung ergeht unbeschadte der Rechte Dritter ( hier: das Abwehrrecht des Nachbarn an der Verhinderung von grundsätzlich unzulässigen Überbauten ).

    Vgl. hierzu auch Allgeier/v.Lutzau, Die neue Bauordnung für Hessen, 4. Aufl. , Erl. § 30, Anm. 30.11 a.E. ).

    Lösung insofern: Nachbar fragen, ob er nach öffentlichem Recht der maximal zulässigen Außendämmung von 15 cm zustimmt. Lehnt der ab, kann er nach den Grundsätzen über das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis und Treu und Glauben nur in extremen Ausnahmefällen dazu gezwungen werden, die Zustimmung zu erteilen.
     
  8. Eric

    Eric

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    Harald war schneller und ich kaufe mir demnächst mal einen neuen Kommentar zur HBO: § 30 Abs. 11 ist jetzt wortgleich § 27 Abs. 11 HBO. Na ja, ich wohn halt in NRW :D
     
  9. jugi

    jugi

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    Danke für die Antworten. Dann muss ich das erst mal mit dem Nachbarn klären.

    Welche Dämmstoffe kommen dann für die Wand in Frage? Wegen nicht brennbar bleiben dann ja nur Mineralwollplatten, oder?

    Gruß
    jugi
     
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