Wasserdichter Keller Baujahr 1996

Diskutiere Wasserdichter Keller Baujahr 1996 im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben im Jahr 1996 mit der Auflage im Bebauungsplan "Keller ist wasserdicht zu erstellen" gebaut. Problem im Baugebiet war damals...

  1. #1 Pudermuckel, 23.01.2007
    Pudermuckel

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    Hallo,

    wir haben im Jahr 1996 mit der Auflage im Bebauungsplan "Keller ist
    wasserdicht zu erstellen" gebaut.
    Problem im Baugebiet war damals Grundwasser.
    Im Juni 2006 wurden wir von einem Hochwasser heimgesucht, wobei
    Oberflächenwasser (kein Grundwasser) in das Haus eindrang.
    Nun wollen wir die Gemeinde um Schutzmaßnahmen bitten.

    Wir müssen nun den Nachweis erbringen, einen wasserdichten Keller
    gebaut zu haben.

    Welche Vorschriften gab es zu dieser Zeit, außer Sperrbeton?

    Vielen Dank
    Pudermuckel
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Druckwasserdicht?

    Da gehört weiße Wanne, schwarze Wanne, braune Wanne zu und das mit allen Randbedingungen (Lichtschächte etc....)
     
  3. Eric

    Eric

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    Die meinen wahrscheinlich, ob beim Bau des Gebäudes der Bemessungswasserstand und zwar in Gestalt von Hochwasser berücksichtigt wurde, also die wasserdichte Konstruktion auf das zu erwartende Hochwasser ausgelegt wurde. Wenn jetzt Oberflächenwasser ins Haus eindringt, dann könnte das darauf hinweisen, daß der Keller und die Kellerfenster zu tief liegen, der Keller also höher hätte angeordnet werden.

    Ist da ein Gewässer in der Nähe oder woher kam das Oberflächenwasser?
     
  4. #4 Pudermuckel, 23.01.2007
    Pudermuckel

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    Hallo Eric,

    bezüglich Hochwasser mussten wir den Keller nicht wasserdicht erstellen,
    sondern wegen evtl. Grundwasser, welches eindringen könnte.
    Dies war aber noch nicht der Fall.

    Die Höhe des Keller bzw. der Kelleroberkante wurde uns per Bebauungsplan
    vorgeschrieben, wir durften nicht höher raus.

    Nein, es ist kein Gewässer in der Nähe, das Wasser kam den Hang, der
    gegenüber der Straße liegt herunter - Viel Niederschlag auf wenig Zeit, so
    dass es nicht versickern konnte.

    Gruß
    Pudermuckel
     
  5. Quelle

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    seit wann darf denn wasser von fremden grundstück auf deines fließen?
     
  6. #6 Carden. Mark, 23.01.2007
    Carden. Mark

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    Nur wenn es sich um öffentlichen Grund handelt.
    Könnte ich mir vorstellen.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 23.01.2007
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Ihr müsst mal ...

    ... nach den alten Rechnungen oder sonstigen Unterlagen suchen, ob da der Begriff Sperrbeton auftaucht. Der war zu dieser Zeit (gerade) noch geläufig für wasserdichte Kellerausführungen (heißt heute anders).

    Vielleicht hilft es auch eine Ortsbesichtigung anzubieten, bei der man feststellen kann, dass der Keller seit ´96 (außer dem jetzt stellenweise eingedrungenen Oberflächenwasser) immer trocken war.
     
  8. ISYBAU

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    Was soll der Nachweis des wasserdichten Kellers gegenüber der Gemeinde denn für einen Sinn haben ? Welche Konsequenzen hätte ein nicht dichter Keller ? Dafür ist die Gemeinde weder verantwortlich noch überwachungspflichtig ! Es ist die Angelegeheit des Bauherren ob er einen trockenen Keller hat oder Champignons züchten will.

    Der geschliderte Fall zielt vermutlich auf die Abwehr von Schadensersattansprüchen infolger Überflutung, die durch Abfluss von einem fremden Grundstück entstanden sein kann. Hier wird eine private Fremdfläche, von der die Überflutung ausging genauso bewertet wie eine der öffentliche Hand !
     
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