Bau-Endabnahme - Was ist zu beachten?

Diskutiere Bau-Endabnahme - Was ist zu beachten? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir hatten eine Zwischenabnahme zum 31.12.2006 wg. der Mehrwertsteuererhöhung. Leider ist uns erst jetzt aufgefallen, dass zu dem Zeitpunkt...

  1. #1 Stefanie280374, 25.01.2007
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    Hallo, wir hatten eine Zwischenabnahme zum 31.12.2006 wg. der Mehrwertsteuererhöhung. Leider ist uns erst jetzt aufgefallen, dass zu dem Zeitpunkt fast alle Gewerke lt. Zwischenabnahme abgenommen wurden. Allerdings haben wir eine lange Mängelliste gehabt, die als Anlage vermerkt wurde. Heute sollte die End-Abnahme erfolgen, leider kam es aufgrund zahlreicher Mängel nicht dazu. Jetzt ziehen wir nur am Samstag, 27.1. ein. Und im Bauvertrag steht geschrieben, das bei Einzug des Auftraggebers das Haus bezugsfertig abgenommen ist. Wir können aber nicht mehr warten, da der Mietvertrag vor vielen Monaten schon bekündigt wurde. Reicht von unserer Seite es dann jetzt aus, dass wir ein Schriftstück aufsetzen, mit der Begehung des Hauses heute und mit der Auflistung aller noch vorhandenen Mängel? Und natürlich mit dem Hinweis, dass zum einen die End-Abnahme nicht erfolgt ist und zweitens wir die Abnahme auch verweigern.

    Die Gewährleistungsfristen für die einzelnen Gewerke (Rohbau, Putz, Estrich, Elektroinstallation, Heizung- und Sanitär, Treppe, Fenster, Garage, Trockenbau und Wandfliesen) läuft bereits seit Ende Dez. 2006.

    Vielen Dank für Rückmeldungen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    der Rat:
    Ab zum Rechtsanwalt.
    Und zwar pronto.
    Denn wenn die Gewährleitung wirklich schon läuft, müssten Sie ja abgenommen haben.
    Dann wären nur die Mängel in der Abnahme drin, die Sie bei dem termin aufgelistet haben.
    Oder aber Sie haben noch nicht abgenommen, dann läuft die Gewähr noch nicht, aber dann könnte gut der Vertragspassus greifen.
    Mit einem einfachen Brief von IHNEN kommen Sie da in keinem Fall raus.
    Also: s.o.
    MfG
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Zwiespältig oder? Zumal die Koppelung Einzug/Abnahme ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Kommt mir so vor wie wenn ich in der Gaststätte sage: "es schmeckt nicht, ich will den Braten so nicht haben, aber ich esse ihn jetzt erst mal auf". Oder beim Schneider: "der Anzug ist nichts geworden, gefällt mir gar nicht, den nehme ich nicht. Aber ich trage ihn mal auf, bis wir uns geeinigt haben".
     
  4. Eric

    Eric

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    @Stefanie

    1. Kanst Du die Abnahmeregelung mal im Wortlaut einstellen?

    2. Kommt der Vertrag vom Verkäufer und wurde er vom Verkäufer gleichlautend noch in mindestens 2 weiteren Verkaufsfällen benutzt, Formularvertrag vom sog. Hausnotar des Verkäufers?
     
  5. #5 Baufuchs, 25.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Merkwürdig


    Anfang Juni 06 ist doch der Vertrag mit dem "bauenden Privat-Ingenieur" (offenbar anderes Projekt) nicht zustande gekommen.
    In der kurzen Zeit Grundstück gesucht/gefunden, Haus geplant, Bauantrag eingereicht und nun schon fast bezugsfertig?
    Bauträger war es wohl nicht, sonst gäbs das Thema Mehrwertsteuer nicht.

    Und wieso dann schon vor vielen Monaten Mietwohnung gekündigt?
    Setzt sich da jemand selbst unter Druck...??

    Gibts im Vertrag einen Fertigstellungstermin?
    Wenn ja, wann?
    Was, wenn BU Behinderung/Mehrkosten der Mängelbeseitigung wegen Bezug anmeldet, weil vor vereinbarter Fertigstellung bezogen?
     
Thema: Bau-Endabnahme - Was ist zu beachten?
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